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19.465 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-21

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Auftrag an die Armeeapotheke ist so zu erweitern, dass sie im Sinne einer Volksapotheke der Versorgungssicherheit der gesamten Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten dienen kann.

Begründung

Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten ist zunehmend gefährdet. Das Problem stellt sich als Folge der globalisierten Produktion weltweit, im Besonderen aber im kleinen Markt der Schweiz. Die Versorgungslücken wegen Produktionseinstellungen aus Rentabilitätsgründen häufen sich. Der Bund hat daher Massnahmen ergriffen wie die Einführung der Meldepflicht bei Lieferengpässen, die Erweiterung der Pflichtlagerhaltung und die Möglichkeit des Imports von Impfstoffen und Kleinmengen an Arzneimitteln. All dies vermag das Problem nur kurzfristig etwas zu dämpfen. Die Zahl der Engpässe steigt weiter. Langfristig zeichnet sich keine Lösung ab. Bereits gehen Länder dazu über, den Export von Arzneimitteln zum Schutz der eigenen Bevölkerung einzuschränken. Im Bericht zur Sicherheit der Medikamentenversorgung vom 20. Januar 2016 empfiehlt der Bundesrat eine Erweiterung des Auftrags der Armeeapotheke. Tatsächlich verfügt diese über Bewilligungen der Swissmedic zu Herstellung, Einfuhr, Grosshandel und Ausfuhr von Arzneimitteln sowie über die Fähigkeit, Medikamente herzustellen. Zudem verlangt die Bundesverfassung in Artikel 102 vorsorgliche Massnahmen für schwere Mangellagen, denen die Wirtschaft nicht selbst begegnen kann, allenfalls unter Abweichung vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit.

Die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel schreibt im März 2019, Anzahl und Schwere der Versorgungsstörungen nähmen zu. Der freie Markt sei kaum mehr in der Lage, Lieferverzögerungen auszugleichen. Marktrückzüge bei Impfstoffen, Antibiotika und Onkologika beeinträchtigten die Versorgungssicherheit zunehmend. Es ist daher Zeit, den Ausbau der Armeeapotheke zur Volksapotheke anzugehen, z. B. mit der Erweiterung der Eigenproduktion und/oder der Erteilung und Koordination von Herstellungsbewilligungen an Lohnhersteller, und die offenen Fragen (siehe Antwort des Bundesrates vom 22. Mai 2019 auf die Anfrage 19.1014) anzugehen. Die durch die Volksapotheke entstehenden Kosten sind jenen gegenüberzustellen, mit denen bei einer Beeinträchtigung der Volksgesundheit und der Volkswirtschaft aufgrund zunehmendem Mangel an Medikamenten und Impfstoffen zu rechnen wäre.