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20.1067 · Dringliche Anfrage · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat bekanntgegeben, dass die Schweiz per Ende Januar 2021 die ersten Dosen des Impfstoffs gegen COVID-19 erhalten wird. Dies ist eine erfreuliche Ankündigung. Durch den Einsatz des Impfstoffs wird es möglich sein, gefährdete Menschen besser zu schützen. Sie wird es uns ermöglichen, allmählich zur Normalität zurückzukehren und unsere Grenzen wieder zu öffnen. Das kommt sowohl dem lokalen Tourismus als auch den Personen, die uneingeschränkt ins Ausland reisen wollen, zugute. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Schweizer Bevölkerung vom Nutzen einer Impfung überzeugt ist, und wenn eine Strategie zur Maximierung der Impfkapazität definiert, kommuniziert und umgesetzt wird. Der Bundesrat wird somit gebeten, die folgenden Fragen dringlich zu beantworten:

1. Wie sieht er vor, die Bevölkerung über den Nutzen der Impfung zu informieren?

2. Die Bürger müssen bescheinigen, dass sie tatsächlich zu einer Risikogruppe gehören. Welches Verfahren wird zu diesem Zweck eingeführt?

3. Wie wird die Patientensicherheit berücksichtigt?

4. Welche Anreize können geschaffen werden, um sicherzustellen, dass so viele Menschen wie möglich geimpft werden?

5. Private Akteure erwägen bereits, ob sie ungeimpfte Personen den Zugang zu ihren Räumlichkeiten verweigern können. Wie steht der Bundesrat zu dieser Frage?

6. Müssten Lokalitäten, bei denen der Zugang nur auf geimpfte Personen beschränkt wird, dennoch weiterhin die derzeit geltenden strengen Hygienekonzepte anwenden?

7. Welche Strategie erwägt der Bundesrat in Bezug auf die öffentlichen Räume und Gebäude?

8. Werden die geltenden Einschränkungen (Masken, Einschränkungen im Reiseverkehr, Versammlungsverbot, usw.) für geimpfte Personen weiterhin gelten? Oder werden sie erst behoben, wenn die Impfungen in der breiten Bevölkerung verfügbar sind?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Bevölkerung soll einerseits via Medien, andererseits auch über Fachpersonen informiert werden. Zudem begleitet eine Kampagne die Impfungen, sobald der erste Impfstoff verfügbar ist.

2. Die Indikation für eine Impfung für Personen der Risikogruppen kann durch eine Fachperson oder eine Webseite (Impfcheck) im Vorhinein festgestellt werden und wird an den Verabreichungsstellen vor Ort mittels Befragung überprüft.

3. Die Sicherheit der geimpften Personen steht an oberster Stelle. Alle Impfstoffe durchlaufen bei Swissmedic auch während der Pandemie ein strenges und geregeltes Zulassungsverfahren, in welchem die Daten zur Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit aus den klinischen Studien genau analysiert werden. Swissmedic begutachtet die Dossiers unabhängig, tauscht sich aber für die wissenschaftliche Evaluation eng mit ausländischen Partnerbehörden aus. Die Beurteilung der wissenschaftlichen Daten erfolgt trotz der hohen Dringlichkeit gemäss den international anerkannten, hohen Standards. Sobald die Impfungen in der Schweiz angelaufen sind, müssen unerwünschte Nebenwirkungen Swissmedic laufend gemeldet werden. Die Sicherheit wird also auch nach Zulassung engmaschig überwacht.

Die Impfungen selbst werden nur durch geschulte Personen durchgeführt und es werden die standardmässigen Vorsichtsmassnahmen bei Impfungen getroffen.

4. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich durch eine transparente und gut verständliche Information genügend Personen impfen lassen und es keiner zusätzlichen Anreize bedarf. Die Impfung wird zudem kostenlos angeboten, um den Zugang für die gesamte Bevölkerung sicherzustellen.

5. Bei Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen können Zugangsbeschränkungen oder andere Differenzierungen aufgrund des Impfstatus grundsätzlich zulässig sein, da im Privatrechtsbereich im Allgemeinen die Vertragsfreiheit gilt. Es gilt jedoch zu beachten, dass diskriminierende Ungleichbehandlungen im Grundsatz jedoch eine Persönlichkeitsverletzung darstellen und daher unzulässig sind. Folglich ist es unerlässlich, dass eine Interessen- und Rechtsgüterabwägung erfolgt. Zu berücksichtigen sind dabei die gesamten Umstände, so etwa die epidemiologische Lage, die Verfügbarkeit einer Impfung sowie deren Wirksamkeit und die damit verbundenen Risiken, die Möglichkeit und Verfügbarkeit anderer Schutzmassnahmen und die Art der Zutrittsbeschränkung und die damit verbundene Dienstleistung: So wären die Folgen einer Verweigerung des Zugangs zu einer Diskothek oder einer Sportveranstaltung nicht die gleichen, wie wenn der Zugang zu Lebensmittelgeschäften entsprechend beschränkt würde. Der Bundesrat ist sich dieser vielschichtigen Problematik bewusst und wird diese Thematik noch vertiefter abklären.

6. / 7. Eine Impfung ist zum heutigen Zeitpunkt kein Ersatz für die behördlich vorgegebenen Schutzkonzepte. Dies auch deshalb, weil heute aus medizinischer Sicht noch zu wenig Informationen vorliegen, ob eine Impfung zuverlässig vor der Weiterverbreitung des Virus schützt. Solange das Virus noch zirkuliert, sind folglich die Hygienemassnahmen und das Tragen von Masken, wo nicht genügend Abstand eingehalten werden kann, weiterhin notwendig.

8. Vorerst werden diese Einschränkungen weiterhin gelten. Erst wenn genügend Personen geimpft oder immun sind, können diese Einschränkungen weitgehend gelockert werden.

Antwort des Bundesrates.