20.3077 · Motion · 2020-03-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaftssektoren auszuarbeiten, die wegen des Coronavirus in Schieflage geraten. Eine vorübergehende Mehrwertsteuerbefreiung oder -reduktion für die von dieser Infektion am schwersten betroffenen Sektoren könnten einen Vertrauensschub und finanzielle Entlastung bringen.
Begründung
Die meisten Lieferungen von Gütern und die meisten Dienstleistungen in der Schweiz unterliegen der Mehrwertsteuer (MWST), der wichtigsten Einnahmequelle des Bundes. Fast alle Unternehmen müssen daher Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung dieser komplexen indirekten Steuer erfüllen. Die meisten Güter und Dienstleistungen unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent. Mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent werden bestimmte Güter des täglichen Bedarfs, wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente, besteuert. Für die Übernachtung im Hotel einschliesslich Frühstück gilt der Sondersatz von 3,7 Prozent. Aus sozialen, konjunkturellen oder anderen Gründen gibt es Leistungen, auf denen keine oder kaum MWST erhoben wird. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt unsere Wirtschaft samt unseren Arbeitsplätzen auf eine harte Probe. In den letzten Wochen wurden Stimmen laut, die vom Bund ein stabilisierendes Eingreifen fordern. In einigen Kantonen wurden bereits Task-Forces eingesetzt, um den wirtschaftlichen Folgen dieses Virus entgegenzuwirken, so im Tessin für den Bereich des Tourismus. Das Vertrauen in die nähere Zukunft von Bevölkerung und Wirtschaft ist objektiv beeinträchtigt. Unsere Regierung kann und muss auch vom wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Standpunkt her ein Zeichen setzen. Da ist einmal die Ausdehnung der Kurzarbeit zum partiellen Schutz der Arbeitsplätze. Darüber hinaus ist es aber auch klar, dass unsere Produkte und Dienstleistungen unter der Krise leiden, und ungewiss, ob der geringere Absatz in den nächsten Monaten wettgemacht werden kann. Dank einer MWST-Befreiung oder -Reduktion könnten die Preise gesenkt werden. Dies könnte sich stimulierend auf die Binnennachfrage und auf den zurzeit leidenden Umsatz auswirken. Würden die Preise nicht gesenkt, so stünden der Unternehmerin oder dem Unternehmer die durch die MWST-Befreiung oder -Reduktion verursachten Mehreinnahmen für die Bezahlung der Fixkosten und der variablen Kosten des Unternehmens zur Verfügung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat seit dem 28. Februar 2020 schrittweise einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat er umfassende Massnahmen beschlossen, um die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbständige aufzufangen. Bei der Auswahl der Massnahmen hat sich der Bundesrat vom Grundsatz leiten lassen, dass diese gezielt und rasch wirken und zeitlich befristet werden können. Derzeit ist unklar, wie lange die gesundheitspolitischen Massnahmen in Kraft bleiben müssen. Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen wird der Bundesrat bei Bedarf weitere gezielte und wirksame Unterstützungsmassnahmen ergreifen.
Die meisten Steuern wirken als automatische Stabilisatoren, d.h. sie stützen die Konjunktur, selbst wenn keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden. Wenn die Umsätze zurückgehen, muss zum Beispiel weniger Mehrwertsteuer abgerechnet werden; die Entlastung bei der Mehrwertsteuer ist weitgehend proportional zum Umsatzrückgang. Damit die automatische Stabilisierung zeitnah erfolgt, hat der Bundesrat am 20. März 2020 eine Verordnung über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei Steuern in Kraft gesetzt. Durch Aufschub der Steuerzahlung kann vermieden werden, dass Steuern Liquiditätsprobleme verursachen.
Für eine weitergehende konjunkturelle Stützung sind die Steuern des Bundes vergleichsweise wenig geeignet. Eine Senkung der Mehrwertsteuer kann zwar den Konsum stützen (sofern die Konsumenten konsumieren können) oder die Margen der Unternehmen aufbessern, erzeugt aber zuallererst Aufwand bei den betroffenen Unternehmen, welche die Steuersätze anpassen müssen. Branchenspezifische Forderungen wie die Senkung des Beherbergungssatzes bei der Mehrwertsteuer bergen bei einem geltenden Steuersatz von 3.7 Prozent vergleichsweise wenig Potenzial, um die Nachfrage im Tourismus zu stimulieren.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.