20.3103 · Motion · 2020-03-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie vorzulegen, wie innerhalb der nächsten 5-10 Jahren alle geeigneten Dächer von Bundesliegenschaften und andere geeignete Flächen mit maximal möglichen Photovoltaik-Anlagen belegt werden können. Dabei ist insbesondere aufzuzeigen, wie Flächen an interessierte Dritte weitergegeben können, wenn der Bund oder bundesnahe Betriebe sie aus verschiedenen Gründen nicht oder nur teilweise selber nutzen können oder wollen.
Begründung
Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und den nationalen Klimaschutzzielen braucht es in der Schweiz erhöhte Anstrengungen. Die Installation von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien - insbesondere Photovoltaik - ist dabei ein zentraler Punkt.
Mit Beschluss vom 3. Juli 2019 hat der Bundesrat das Klimapaket beschlossen und sich zum Ziel gesetzt, geeignete Dach- und Fassadenflächen für die Energiegewinnung zu nutzen. In diese Richtung zielen auch die Motionen 19.3784 (Jauslin) und 19.3750 (Français). Bei diesen Überlegungen und Vorstössen geht es primär darum, dass der Bund selber Anlagen realisieren soll.
Bei der Nachrüstung von bestehenden Bauten kann es aber sein, dass die Realisation eine PV-Anlage durch den Bund oder einen bundesnahen Betrieb aus verschiedenen Gründen schwierig ist. Dazu zählen rechtliche Bedenken bezüglich der Einspeisung von Solarstrom, mangelnde Wirtschaftlichkeit - gerechnet nach den strengen Kriterien des Bundes und in Abhängigkeit des verwendeten Zinssatzes - oder personelle Kapazitätsengpässe. In diesem Fall sollen alternative Finanzierungs- und Realisierungskonzepte geprüft werden.
Im Zuge der Klimabewegung ist das Interesse der Bevölkerung an PV-Anlagen stark gewachsen. Den Wunsch, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten, spüren auch private Anbieter von Solarstrom und Bürger-Beteiligungsgenossenschaften. Während es vor wenigen Jahren noch keinen Mangel an geeigneten Dächern oder anderen Flächen gab, hat sich der Wind inzwischen gedreht. Viele Beteiligungsgenossenschaften finden kaum noch Dachflächen, um die Nachfrage zu decken.
Der Bund soll deshalb aktiv darauf hinwirken, Flächen, die er nicht selber bebauen kann oder will, an interessierte Dritte abzugeben. Dabei ist auch eine Kombination mit einem ZEV oder eine Contracting-Lösung denkbar.
Er soll dafür einen Online-Marktplatz erstellen, auf dem idealerweise auch die Kantone geeignete Flächen anbieten können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Beschluss zum "Klimapaket Bundesverwaltung" vom 3. Juli 2019 hat der Bundesrat die Bundesverwaltung beauftragt, ein Konzept zur Strom- und Wärmeproduktion zu erarbeiten. Dieses soll aufzeigen, wie alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen für die Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbarer Energie genutzt werden können. Damit wird die in der Motion Schaffner geforderte Strategie bereits abgedeckt.
Der Bund benötigt mehr Energie, als er mit der konsequenten Ausstattung aller Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen produzieren könnte. Es ist somit auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht notwendig, geeignete Flächen Dritten zur Verfügung zu stellen. Entsprechend wurde im Konzept zur Strom- und Wärmeproduktion als Ziel festgelegt, die Anlagen selber zu realisieren und zu betreiben. Sollte aber eine Eigenrealisierung nicht möglich sein, sind alternative Finanzierungs- und Betreibermodelle zu prüfen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.