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Für eine wirksame Gesundheitsförderung. Begrenzung des Zuckergehalts in industriell hergestellten Getränken und verarbeiteten Lebensmitteln

20.311 · Standesinitiative · 2020-03-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Korrektur: Einreichungsdatum: 16.03.2020

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,

Artikel 115 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002,

und Artikel 156 des Geschäftsreglements des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13. September 1985 (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)

sowie in Anbetracht der Artikel 20 und 22 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) vom 20. Juni 2014

und Artikel 25 Absatz 2 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 16. Dezember 2016,

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,

angesichts der schädlichen Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelherstellung zugesetzt werden darf, streng zu begrenzen.

Begründung

- Übermässiger Zuckergenuss wirkt sich nachweislich sehr negativ auf die Gesundheit aus und belastet damit auch das öffentliche Gesundheitswesen.

- Hohe Zuckermengen in Lebensmitteln machen süchtig.

- Der übermässige Zuckergehalt in bestimmten Lebensmitteln ist die Ursache zahlreicher Erkrankungen (Übergewicht, Fettleibigkeit, Diabetes, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Zahnerkrankungen usw.).

- Durch den hohen Zuckergehalt in Lebensmitteln - auch in Lebensmitteln, bei denen dies vordergründig nicht zu vermuten wäre (salzige Lebensmittel) - entstehen enorme Gesundheitskosten.

- Zahlreiche europäische Länder haben die Zuckermengen in vielen Süssgetränken deutlich begrenzt, ohne dass diese gesundheitspolitische Massnahme zu einem nennenswerten Konsumrückgang bei diesen Produkten geführt hat.

- Die Gesundheitskommission des Grossen Rates des Kantons Genf hat jüngst einstimmig die Motion 2505 ("Zuckerabhängigkeit - das Übel des Jahrhunderts") angenommen, welche u. a. fordert, den Zuckerzusatz in industriell hergestellten Süssgetränken und verarbeiteten Produkten zu besteuern.

- Diese Steuer soll nicht dazu führen, dass Getränke und verarbeitete Lebensmittel zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verteuert werden, sondern in erster Linie die Lebensmittelindustrie dazu bringen, den Zuckergehalt in den Lebensmitteln zu senken.

- Zusätzlich zur Einführung einer Steuer auf übermässig zuckerhaltige Produkte muss das Problem auch direkt angegangen werden, indem der Zuckergehalt in industriell hergestellten Süssgetränken und verabeiteten Lebensmitteln streng begrenzt wird.

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