20.3203 · Motion · 2020-05-04
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Fonds zur Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie einzurichten. Dieser Fonds wird gespiesen aus einer zeitlich befristeten Solidaritätsabgabe auf sehr hohe Vermögen ab einer Milliarde Franken.
Begründung
Auch wenn das Ausmass der Covid-19-Pandemie noch nicht genau beziffert werden kann, ist eines klar: Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen werden gravierend sein. Wir erleben eine "Krise der Kleinen" - eine Krise der Selbstständigen, der Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer, der Angestellten und der Armutsbetroffenen.
Diese Herausforderungen können wir als Gesellschaft nur gemeinsam meistern. Die Schaffung eines "Corona-Fonds" dient dazu, Arbeitsplätze zu sichern, die Kaufkraft der Bevölkerung zu erhalten und gleichzeitig den Arbeitsmarkt auf nachhaltige Beine zu stellen. Mit den Fonds-Geldern sollen dringend benötigte Investitionen im Care-Bereich (Pflege, Kinderbetreuung...), im Klimaschutz (Gebäudesanierungen, Förderungen von erneuerbaren Energien) sowie im Umgang mit der digitalen Transformation getätigt werden. Gleichzeitig sollen Massnahmen zur Bekämpfung von Armut in der Schweiz und im Ausland finanziert werden.
Dieses konjunkturfördernde Investitionsprogramm kostet Geld. Es kommt nicht infrage, dafür die Besteuerung von Löhnen und Renten zu erhöhen, weil sonst die Kaufkraft geschmälert und der Nutzen der Investitionen zunichte gemacht wird. Stattdessen sollen für diese ausserordentliche Situation auch ausserordentliche Einnahmen generiert werden. Der Fonds soll deshalb mit einer zeitlich befristeten Solidaritätsabgabe auf Milliarden-Vermögen gespiesen werden (beispielsweise 2 Rappen pro Franken über einer Milliarde Franken).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bestrebt, die zur Bewältigung der Coronakrise notwendigen Massnahmen mit den bestehenden Einnahmenquellen zu finanzieren. Dank der vorsichtigen Haushaltspolitik der letzten Jahre besteht hierfür finanzpolitischer Spielraum. Die Ankündigung bzw. Einführung einer zusätzlichen Steuer im Zuge des Corona-bedingten Wirtschaftseinbruchs dürfte die Rezession verschärfen und die konjunkturelle Erholung verzögern. Der Verzicht auf die krisenbedingte Einführung neuer Steuern stärkt zudem das Vertrauen der Wirtschaftsakteure in die Beständigkeit der Rechtsordnung und damit die Rechts- und Planungssicherheit.
Jede vom Bund erhobene Steuer bedarf einer ausdrücklichen Verfassungsgrundlage, unabhängig davon, ob die Einnahmen zweckgebunden verwendet werden oder in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Weil eine solche für die Erhebung einer Vermögenssteuer fehlt, wäre zur Erfüllung des Anliegens der Motion eine Verfassungsänderung mit Zustimmung von Volk und Ständen notwendig.
Gegen eine einmalige bzw. vorübergehende Vermögenssteuer sprechen im Weiteren folgende Gründe:
- Eine Erhöhung der Vermögenssteuerbelastung dürfte die Höhe der deklarierten Vermögen bedeutend reduzieren. Dies lässt sich namentlich erklären durch: Wegzug vermögender Steuerzahlerinnen und Steuerzahler (Mobilität), Verschiebung von Vermögenswerten in steuerlich günstigere Anlagen (Steueroptimierung) oder Nichtdeklaration von Vermögenswerten (Steuerhinterziehung).
- Solche steuerlich motivierte Ausweichreaktionen stellen Verzerrungen dar und sind deshalb volkswirtschaftlich ineffizient. Gleichzeitig unterhöhlen sie den von der Steuer erhofften Einnahmeneffekt. Gewisse Ausweichreaktionen wie Wegzüge ins Ausland oder Vermögensumschichtungen würden nach Aufhebung der Vermögenssteuer womöglich nicht wieder rückgängig gemacht. In diesem Falle wären die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen dauerhaft. Von den Folgen wären auch die Einnahmen anderer Steuern betroffen, vor allem der kantonalen Vermögenssteuern und der Einkommenssteuern auf Vermögenserträgen.
- Die Schweiz kennt bereits heute eine im internationalen Vergleich hohe Vermögenssteuer. Die damit verbundenen Einnahmen machen rund 1,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, was deutlich mehr ist als in den wenigen anderen OECD-Ländern, die noch eine allgemeine Vermögenssteuer kennen.
- Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass eine Steuer, die nur wenige Steuerpflichtige trifft, in Konflikt steht mit dem verfassungsmässigen Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.