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20.3478 · Postulat · 2020-06-02

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie und in welcher Form ein permanenter operativer Bundesführungsstab geschaffen werden kann.

Begründung

Die praktischen, operativen Herausforderungen während der Corona-Krise zeigen, trotz guter Arbeit von Bundesrat und Verwaltung, die Notwendigkeit für einen permanenten und professionellen operativen Führungsstab auf Bundesebene. Der jetzt existierende Stab Bevölkerungsschutz (BSTB) liegt auf einer zu tiefen Funktionsebene, um Führungswirkung im Sinne eines Krisenstabs zu entfalten. Es handelt sich in der Realität denn auch mehr um ein Informationsgremium.In einer Krise (nicht nur Pandemie!), die grössere Teile der Schweiz oder sogar die ganze Schweiz betrifft, muss eindeutig der Bund die Führung so effektiv wie möglich übernehmen, gerade weil die Schweiz ein föderaler Rechtsstaat ist ("ein Raum - ein Chef - ein Auftrag"). Die Führungsentscheide müssen professionell und zeitgerecht vorbereitet werden. Dazu wird ein permanenter operativer Bundesführungsstab benötigt, der auf höchster Ebene wissenschaftlich begründete und spezifische Fachkenntnisse, die zur Bewältigung einer konkreten Krise nötig sind, zusammenträgt und aufbereitet. Ein Bundesführungsstab sollte die Zusammenhänge und Abhängigkeiten verschiedenster Faktoren mit Einfluss auf die Krisensituation und den Verlauf der Krise erkennen und daraus heraus Varianten für Gesamtlösungen zugunsten des Bundesrats erarbeiten. Sodann könnte der permanente Führungsstab für das gemeinsame Lagebild aller Akteure und dessen konsequente Nutzung verantwortlich sein. Überdies könnte ein Bundesführungsstab die Gesamtkoordination der Kommunikation gegenüber Kantonen, Institutionen, Organisationen und der Bevölkerung übernehmen. Letztlich dürfte ein permanenter Führungsstab Kontinuität über die Krise hinaus schaffen, denn nach der Krise ist ein reibungsloser Übergang zu einem soliden Risikomanagement gefragt. Der Stab selber könnte in der Krisensituation situativ dem Departement mit dem grössten Bezug zur Krise unterstellt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Auswertung der Strategischen Führungsübung 2017 (SFU17) und der vorherigen Übungen sowie von vielen realen Notlagen zeigt, dass in der Krise am besten reagiert und gearbeitet wird, wenn man in den ordentlichen Strukturen bleibt. Diese Strukturen müssen aber durch Gremien unterstützt werden, die eine horizontale Koordination verstärken sowie Konsultationsprozesse beschleunigen können. Entsprechend ist in den Weisungen vom 21. Juni 2019 über das Krisenmanagement in der Bundesverwaltung (BBl 2019 4593) ein Ad-hoc-Krisenstab vorgesehen. Dieser Krisenstab ermöglicht eine rasche, flexible Evaluation und Steuerung der Lage und kann adäquat mit den notwendigen Expertinnen und Experten für die jeweilige Situation zusammengesetzt werden. In einen permanenten operativen Krisenstab mit fachspezifischen Kenntnissen zu den verschiedenen Krisen müssten zahlreiche Fachleute Einsitz nehmen, jedoch ohne Gewähr, dass die relevanten Expertinnen und Experten für die aktuelle Krise dann tatsächlich im Stab eingebunden sind.Die Ergebnisse der SFU 17 haben aufgezeigt, dass der Ad-hoc-Krisenstab des Bundesrates die interdepartementale Zusammenarbeit erleichtert und die einheitliche Koordination des Vorgehens der Bundesverwaltung ermöglicht. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Krisenstäbe des Bundes wird auch in den Weisungen definiert. So kann sichergestellt werden, dass bei Führungsentscheiden alle Zusammenhänge bekannt sind.Mit dem Bundesstab Bevölkerungsschutz besteht auf operativer Ebene eine Struktur, welche die Hauptorganisationen des Bundes und der Kantone in bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen zusammenbringt. Er verfügt über informative und koordinative Kompetenzen und ist für das gesamte Lagebild aller Akteure zuständig.Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei damit beauftragt, bis Ende 2020 einen Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements vorzulegen. Der Bericht wird in enger Zusammenarbeit mit allen involvierten Stellen von Bund, Kantonen und Dritten erarbeitet. Er soll es erlauben, Lehren aus der Covid-19-Krise zu ziehen und allenfalls Empfehlungen zu formulieren. Der Auswertungsbericht wird die mit diesem Postulat gestellten Fragen beantworten. Die Schlussfolgerungen des Berichts werden im Übrigen in die neue Gesamtplanung der grossen Übungen einfliessen.