20.3610 · Interpellation · 2020-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Am 20. März 2020 kündigte die Europäische Kommission an, Massnahmen zur Bekämpfung von Betrügereien auf Online-Plattformen zu ergreifen. Verschiedene Anbieter versuchten, von der Coronakrise zu profitieren, indem sie Produkte zu stark überhöhten Preisen verkauften, falsche Angaben machten oder Produkte von schlechter Qualität anboten. Am 26. Mai 2020 gab die Europäische Kommission bekannt, dass die Aktion dazu geführt hatte, dass Millionen betrügerischer Angebote vom Netz genommen wurden. Da die fraglichen Angebote bekanntlich sehr oft nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in der Schweiz erhältlich sind, gelange ich mit den nachstehenden Fragen an den Bundesrat:
1. Hat der Bundesrat die Arbeiten der Europäischen Kommission und der Verbraucherschutzbehörden in dieser Sache mitverfolgt?
2. Hat der Bundesrat bereits Schritte unternommen, um Betrügereien in Zusammenhang mit Covid-19 zu bekämpfen? Plant er solche Schritte?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, sich an die Plattformen zu wenden und zu verlangen, diese Art von Angeboten grundsätzlich vom Netz zu nehmen, auch ohne eine Krise, wie wir sie gerade durchmachen?
4. Welches Bundesamt wäre befugt und hätte die Mittel, um solche Websites vertieft zu prüfen, wie dies die Verbraucherschutzbehörden in der Europäischen Union getan haben?
5. Gibt es in der Schweiz jährliche Kontrollen der Online-Angebote wie in der Europäischen Union?
6. Welche Ressourcen werden auf kantonaler und nationaler Ebene bereitgestellt, um den Internetbetrug zu bekämpfen und die Konsumentinnen und Konsumenten zu schützen?
7. Die Schweiz ist via das SECO Mitglied des internationalen Netzwerks für Verbraucherschutz und Vollzug (International Consumer Protection and Enforcement Network, ICPEN, www.icpen.org). Dieses Netzwerk hat die Website www.econsumer.gov geschaffen, die zum Ziel hat, Beschwerdesachen in Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel zu lösen. Wie wirkt sich diese Zusammenarbeit auf die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten konkret aus? Ist geplant, in der Schweiz ein alternatives System einzuführen, um Konflikte zu lösen oder den unerlaubten Einsatz von Zahlungskarten stärker einzuschränken, wie es das Netzwerk auf seiner Website erwähnt?
8. Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen vom 14. November 2019 umzusetzen, die besagt, dass die Online-Plattformen die Haftung übernehmen sollen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat wird regelmässig über die Initiativen der Europäischen Kommission informiert und hat auch in dieser Sache die betreffenden Arbeiten mitverfolgt.
2. Die Bundeskriminalpolizei koordiniert im Rahmen des nationalen Netzwerks der Polizeibehörden zur Ermittlungsunterstützung gegen die digitale Kriminalität (NEDIK) insbesondere die Überwachung von Internetbetrug im Zusammenhang mit Covid-19. Diesbezüglich wurden bereits Strafverfahren eingeleitet.
In Bezug auf die überhöhten Preise gilt es zu sagen, dass in Krisenzeiten mit dem Anstieg gewisser Preise zu rechnen ist, insbesondere aufgrund der stark erhöhten Nachfrage, der die Produktion teilweise nicht mehr gerecht werden kann. Zudem versuchen leider gewisse Personen von der Krisensituation zu profitieren. Der Preisüberwacher sammelt derzeit alle Fälle, die ihm übermittelt werden. Auf der Grundlage des Preisüberwachungsgesetzes (PüG; SR 942.20) kann er zwar nicht direkt eingreifen, er kann aber zumindest die betroffenen Lieferanten kontaktieren und als Vermittler fungieren.
Was die schlechte Qualität der Produkte anbelangt, sind in der Gesetzgebung bereits verschiedene Verbote und Pflichten vorgesehen, um diese Risiken so weit wie möglich zu verringern. Die Warnungen betreffend gefährliche Produkte werden von verschiedenen Bundesbehörden veröffentlicht (Bundesamt für Kommunikation BAKOM, Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen BFK, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Swissmedic); Warnungen, die für die Konsumentinnen und Konsumenten von Interesse sind, werden auf der Website des BFK aufgeschaltet.
3. Weder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) noch der Preisüberwacher können Plattformen mit Sitz in der Schweiz direkt auffordern, Angebote vom Netz zu nehmen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf einen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) oder das PüG vorliegt. In dieser Hinsicht muss betont werden, dass es auch Plattformen gibt, die durchaus korrekt arbeiten. Die erwähnten Behörden können folglich nur bei einem Verdacht auf Widerrechtlichkeit - und auf Beschwerden hin - eingreifen.
4./6. Im Falle eines Verdachts, insbesondere auf Betrug oder Wucher als Offizialdelikte, haben die kantonalen Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, Untersuchungen zu diesen Websites durchzuführen. Kantonale Polizeibehörden, die im Rahmen ihrer Ermittlungen auf eine solche Website stossen, können mit dem Host der Plattform Kontakt aufnehmen und eine Schliessung verlangen. Die Kantone werden auf Wunsch bei ihrer Arbeit von fedpol unterstützt. Die Domains (Websites) .ch/.swiss werden ebenfalls von fedpol kontrolliert und im Falle von strafrechtlich relevanten Sachverhalten an SWITCH gemeldet, damit sie blockiert oder gelöscht werden.
5. Siehe die Antwort auf die Fragen 4./6. Da gestützt auf Artikel 10 Absatz 3 UWG allfällige Verstösse gegen das UWG bei Beschwerden gegen die gleiche Person/Gesellschaft im Einzelfall untersucht werden, führt der Bund - vertreten durch das SECO - keine jährliche Kontrolle der Angebote im Online-Handel durch.
7. Das Netzwerk ICPEN ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen den insbesondere für den Konsumentenschutz zuständigen Behörden, um Informationen auszutauschen und sich im Hinblick auf Fälle grenzüberschreitender Handelspraktiken gegenseitig zu unterstützen. Auf der erwähnten Website können Konsumentinnen und Konsumenten Beschwerde einreichen, wenn sie Opfer eines Betrugs durch ein ausländisches Unternehmen geworden sind. Die Beschwerde wird anschliessend an die zuständige ausländische Behörde übermittelt, die prüft, ob sie - je nach Sachverhalt und Kompetenzen - eingreifen kann.
In der Schweiz gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage für die Einführung eines alternativen Systems zur Lösung von Konflikten (abgesehen von den bereits bestehenden Systemen gemäss der Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272). Auf Sektorebene sind jedoch entsprechende Instrumente vorhanden (z.B. Art. 12c Fernmeldegesetz, FMG; SR 784.10). Darüber hinaus hat das Schweizerische Konsumentenforum (kf) die Ombudsstelle E-Commerce geschaffen, die bei Beschwerden gegen ein Schweizer Unternehmen im Zusammenhang mit Online-Käufen hilft, wenn keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.
8. Der Bundesrat hat die Empfehlung der EKK vom 14. November 2019, einen vertiefenden Bericht über die Auswirkungen der Plattformökonomie aus Konsumentensicht erstellen zu lassen, zur Kenntnis genommen. Die Herausforderungen, die von der Plattformökonomie an die Rechtsordnung und namentlich an das Vertragsrecht gestellt werden, sind vom Bundesrat bereits unter verschiedener Perspektive untersucht worden ("Bericht des Bundesrates über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft" vom 17. Januar 2017). Zudem hat der Bundesrat am 15. Oktober 2019 den "Bericht zu den Empfehlungen der Expertengruppe zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit: Kenntnisnahme und weiteres Vorgehen" verabschiedet. Darin hat er festgehalten, dass der Bund prüfen soll, ob aufgrund der laufenden Entwicklungen im Bereich digitaler Verträge Anpassungen im Vertragsrecht nötig sind. Weil dabei die internationalen Entwicklungen eine wichtige Rolle spielen, hat der Bundesrat allerdings beschlossen, mit der entsprechenden Prüfung zuzuwarten, bis die entsprechenden Arbeiten in der EU vorliegen und die Diskussionen dort abgeschlossen sind (vgl. Bericht S. 9).
Antwort des Bundesrates.