20.3617 · Interpellation · 2020-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Zur Unterstützung in verschiedenen Institutionen kamen in der Coronakrise Schweizer Dienstpflichtige zum Einsatz. Während das Militär die grösste Mobilisierung seit dem 2. Weltkrieg verbuchen konnte und auch der Zivilschutz in verschiedenen Regionen unterstützte, gingen die Ressourcen des Zivildienstes mehrheitlich vergessen. Es ist zentral, dass zur Bewältigung einer Notlage alle verfügbaren Dienstpflichtigen gemäss ihrer Ausbildung und Erfahrung optimal eingesetzt werden. In zivilen Notlagen sollte der Zivildienst möglichst rasch eingesetzt werden, wo es um Einsätze in zivilen Institutionen der Pflege und der Betreuung geht, nicht erst nach Armee und Zivilschutz.
Der Zivildienst hat die personellen Ressourcen um eine grosse Zahl an Dienstpflichtigen mit mehrwöchigen Ausbildungen und viel Einsatzerfahrung in den Bereichen Pflege und Betreuung aufzubieten. Im Jahr 2019 wurden über 1,6 Millionen Zivildiensttage geleistet, davon 80 Prozent in der Pflege und Betreuung von Menschen.
Der Zivildienst kann innert weniger Wochen mehrere tausend Zivildienstleitende zu mehrmonatigen Einsätzen aufbieten. Diese Diensttage sind verfügte Zivildiensttage, die ohnehin geleistet werden müssen. Die Akzeptanz der Arbeitgeber ist deshalb hoch und die Kosten des Einsatzes können geringgehalten werden.
Die Pflicht, im Rahmen des Zivildienstes auch ausserordentliche Leistungen zu erbringen, ist eine Angelegenheit der Wehrgerechtigkeit und ergibt sich aus Artikel 18 in Verbindung mit Artikel 4 BV.
1. Warum bietet der Bundesrat zum Assistenzdienst der Armee auf, nicht jedoch zu ausserordentlichen Zivildiensteinsätzen nach Artikel 14 ZDG?
2. Ist vorgesehen, den Zivildienst in künftigen Pandemien stärker einzusetzen?
3. Ist vorgesehen, dass in zivilen Einrichtungen im Gesundheitswesen, der Pflege und Betreuung in Zukunft zivile Mittel - also der Zivildienst - prioritär eingesetzt wird?
4. Was wird die konkrete Rolle des Zivildienstes sein zur Bewältigung der Folgen der Pandemie? Werden dafür spezielle Einsätze geplant?
5. Das Bundesamt für Zivildienst sagt, dass es Notlageeinsätze nur auf Nachfrage der Kantone verfügen kann, worauf es scheinbar nur wenige Anfragen gab. Wie wurden die Kantone und die potenziellen Einsatzbetriebe über ihre Möglichkeiten informiert? Sind Verbesserungen geplant, damit in Zukunft mehr Zivildienstleistende in Notlageeinsätzen kommen können?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat bot die Armee auf Gesuch der Kantone auf, deren Mittel erschöpft waren. Vor dem Aufgebot wurde die Subsidiarität des Armeeeinsatzes von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen - und direktoren GDK bestätigt. Wie in der Antwort auf die Ip. 20.3261 Roth dargelegt, konnte den knapp 100 Begehren kantonaler und eidgenössischer Stellen nach Unterstützung durch den Zivildienst mit dem Einsatz von Zivildienstpflichtigen mit verbleibenden ordentlichen Restdiensttagen entsprochen werden. Es bestand zu keiner Zeit eine Notwendigkeit zur Anordnung eines "Ausserordentlichen Zivildiensteinsatzes" nach Artikel 14 des Zivildienstgesetzes (ZDG; SR 824.0). Die Leistungen des Zivildienstes in Katastrophen und Notlagen sind komplementär zu den Leistungen der Ersteinsatzorganisationen. Sie werden in sogenannten Einsatzbetrieben und nicht in eigenen Führungsstrukturen erbracht. Zivildienstpflichtige verfügen nicht über die Ausbildung von Spital- und Sanitätssoldaten der Armee und können diese nicht substituieren.
2./3. Der Einsatz des Zivildienstes in Katastrophen und Notlagen richtet sich immer nach dem von den Behörden ausgewiesenen konkreten Bedarf an Unterstützung durch Zivildienstpflichtige. Es besteht kein Bedarf, den Zivildienst als Ersteinsatzorganisation aufzustellen (siehe Expertenbericht "Bedarf an Zivildienstleistenden bei Katastrophen und Notlagen", Ernst Basler & Partner, Schlussbericht vom 6. Dezember 2013, vom BR am 22. Januar 2014 zur Kenntnis genommen). Handlungsbedarf besteht hingegen in der Konkretisierung der operativen Umsetzung der komplementären Rolle des Zivildienstes in Katastrophen und Notlagen, inklusive Pandemien. Diese Arbeiten sind im Gange, einerseits im Rahmen des Ressourcenmanagements Bund (ResMaB) im Bundesstab Bevölkerungsschutz (inklusive an der Schnittstelle zu KSD/SANKO), andererseits im Hinblick auf den Bericht des Bundesrats zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz.
4. Die spezifischen Covid-19 Einsätze des Zivildienstes laufen bis am 31. Juli 2020. Die Einsätze zur Unterstützung des Contact Tracings in den Kantonen sind bis 30. September 2020 geplant. Verlängerungen werden je nach epidemiologischer Entwicklung zu gegebener Zeit erwogen. Da die Hygienevorschriften und weiteren Vorgaben vermutlich noch für längere Zeit Mehraufwand in den Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verursachen, werden die ordentlichen Einsätze von Zivildienstpflichtigen in der Regenerationsphase besonders wirksam sein.
5. Das Bundesamt für Zivildienst ZIVI hat 2019 die Vereinigung der Kantonsärzte und Kantonsärztinnen der Schweiz (VKS) und die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) konsultiert und informiert, wie der Zivildienst im Ereignisfall gemäss dem Influenza-Pandemieplan Schweiz eingesetzt werden kann.
Das ZIVI hat in der ausserordentlichen Lage 2020 die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die GDK, die kantonalen Führungsorgane und die Kantonsärztinnen und -ärzte in verschiedenen "Offre de service" auf die Möglichkeiten des Einsatzes des Zivildienstes hingewiesen. Auch im Hinblick auf ein Wiederansteigen der Covid-19 Fallzahlen prüft das ZIVI mit den Kantonen die Einsatzmöglichkeiten. In der Vergangenheit wie auch inskünftig werden Einsätze des Zivildienstes mit dem Bundesstab für Bevölkerungsschutz im Prozess des ResMaB koordiniert.
Antwort des Bundesrates.