20.4336 · Motion · 2020-11-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für das Jahr 2021 die Beiträge an die Kosten der DAB+ Verbreitung für konzessionierte und meldepflichtige Radioveranstalter auf mindestens 50 Prozent statt wie vorgesehenen auf 30 Prozent festzulegen. Das entspricht dem Stand der budgetierten Beiträge für 2020. Die Finanzierung erfolgt aus der Radio- und TV-Abgabe. Sollte sich der entsprechende finanzielle Spielraum im Laufe des Jahres vergrössern, sind die Beiträge auf bis zu maximal 80 Prozent zu erhöhen.
Begründung
Die Covid19-Krise dauert an. Von den wirtschaftlichen Folgen sind DAB Radios stark betroffen. 2020 und 2021 entfallen sowohl Werbe- als auch wichtige Nebeneinnahmen durch Veranstaltungen und Events im beträchtlichen Mass. Die DAB Radios haben aber, im Gegensatz zu den UKW Radios, keine Covid-Nothilfe erhalten. Dies obwohl es heute mehr DAB+ als UKW-Hörerinnen und -Hörer gibt.
Nun droht den DAB Radios eine weitere massive Verschlechterung ihrer finanziellen Lage: Der ursprünglich geplante Subventionsabbau der Technologieförderung sieht vor, die DAB-Subventionen für 2021 auf rund 30 Prozent zu reduzieren. Damit würden die DAB+ Radios zu einer Unzeit mit einer finanziellen Zusatzbelastung konfrontiert.
Zahlreiche DAB+ Programme müssten unter diesen Umständen den Betrieb einstellen. In der Folge gingen den DAB+ Netzbetreibern die Einnahmen verloren, worauf sie den DAB Netzbetrieb nicht mehr gewährleisten könnten. Innerhalb kürzester Zeit würden 130 DAB-Only-Radiostationen verschwinden. Die wertvolle Angebotsvielfalt wäre verloren. Ebenso ernsthaft gefährdet ist die digitale Migration der kommerziellen und komplementären Privatradios und der SRG Radios. Übrig blieben DAB Radiogeräte ohne DAB Programme.
Die Technologieförderung 2021 darf deshalb nicht auf 30 Prozent reduziert werden. Vielmehr muss sie - im Sinne einer Ausnahme in einer Notsituation - auf mindestens 50 Prozent erhöht werden, was den budgetierten Beiträgen von 2020 entspricht. Entsteht im Rahmen der Finanzierung aus der Radio- und TV-Abgabe weiterer finanzieller Spielraum, soll die Technologieförderung auf maximal 80 Prozent erhöht werden. Gemäss RTVG Art. 58, Abs. 4 kann der Bundesrat dafür 1 Prozent der Radio- und TV-Abgabe verwenden. Das Geld ist gut investiert: Man hilft den Radiosendern sofort und investiert dabei gleichzeitig in die Zukunft bzw. in die Digitalisierung der gesamten Radiobranche.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Erteilung der Subvention liegt in der Kompetenz des Bundesamts für Kommunikation BAKOM.
Das BAKOM hat bereits im Oktober 2020 kommuniziert, dass die Förderanteile für die DAB-Verbreitung auf 45 Prozent für die abgabenfinanzierten Radioveranstalter und auf 40 Prozent für die übrigen Radioveranstalter festgelegt werden. Aufgrund von Verzögerungen beim Aufbau von Verbreitungsplattformen werden noch Geldmittel frei, so dass das BAKOM die Technologieförderung im nächsten Jahr auf 50 Prozent erhöhen wird. Damit erfüllt das BAKOM das Anliegen der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.