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20.4501 · Interpellation · 2020-12-15

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) engagieren sich je länger je mehr auch politisch. Angesichts dieser Tatsache bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche NGO werden vom Bund finanziell unterstützt? Wie hoch sind die Beträge und nach welchen Kriterien werden die Gelder gesprochen?

2. In welchen Bereichen sind diese NGO aktiv? Müssen sie jährlich transparent darlegen, wie die vom Bund erhaltene finanzielle Unterstützung eingesetzt wurde?

3. Verwenden die vom Bund unterstützten NGO öffentliche Mittel zur Finanzierung von politischen Kampagnen?

4. Falls ja, erachtet der Bundesrat es als normal, dass öffentliche Mittel des Bundes zur Finanzierung von politischen Kampagnen eingesetzt werden?

5. Falls nein, was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit diese öffentlichen Mittel zur Unterstützung einer Sache und nicht zur Finanzierung von politischen Kampagnen verwendet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

NGO sind "gemeinnützige private Einrichtungen, die auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene organisiert sind, um gemeinsame Ziele und Ideale zu verfolgen, ohne dass eine bedeutende staatlich kontrollierte Beteiligung oder Vertretung besteht" (Aussenpolitische Strategie des Bundesrates, 29.1.2020).

Aufgrund der Verfolgung gemeinnütziger Interessen, sind sie steuerbefreit (Art. 56, lit. g, Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer, DBG, SR 642.11). Sie sind in der Regel als Verein oder Stiftung organisiert. Als gemeinnützig nach DBG gelten etwa die soziale Fürsorge, die Kunst und Wissenschaft, die Förderung der Menschenrechte, der Natur- und Tierschutz sowie die Entwicklungshilfe (vgl. Stellungnahme des Bundesrates vom 18. November 2020 auf die Motion 20.4162 Noser "Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten? "). Internationale NGO sind im Gaststaatgesetz vom 22. Juni 2007 (Art. 25, SR 192.12) definiert, sowie im Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen (Art 1, SR 0.192.111).

1. / 2. Basierend auf den entsprechenden Rechtsgrundlagen arbeiten verschiedene Bundesstellen mit NGO zusammen, beispielsweise in der Gesundheits-, Migrations-, Landwirtschafts-, Forschungs-, Umwelt-, Aussen- oder Alterspolitik. Eine bundesweite Analyse sprengt den Rahmen einer Interpellation. In seinen Antworten vom 24. Februar 2021 auf die Interpellationen 20.4436 Glarner "Unterstützung von Hilfsorganisationen, welche sich aktiv in Abstimmungskämpfe einmischen" und 20.4557 Hess "Finanzierte der Bund den Abstimmungskampf der Unternehmensverantwortungs-Initiativ-Befürworter? " legt der Bundesrat die finanziellen Eckwerte zur Zusammenarbeit mit den aufgeführten Organisationen dar.

NGO erfüllen dabei Aufgaben, an deren Erfüllung der Bund gemäss Subventionsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 616.1) ein Interesse hat oder Aufgaben im Auftrag des Bundes gemäss Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1). In vielen Fällen können NGO eine gewünschte Leistung kostengünstiger erbringen, als wenn der Bund dafür die Ressourcen und die Infrastruktur selber bereitstellen müsste.

Die Beiträge des Bundes an NGO sind zweckgebunden. Sie werden für festgelegte Ziele mit messbaren Indikatoren gesprochen. Die Auswahl der Partner erfolgt nach definierten Kriterien. Die Berichterstattung über die Zielerreichung und die Rechenschaftslegung über die Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt in regelmässigen Abständen nach jeweiligen Rechtsgrundlagen und Richtlinien.

3. / 4. Bundesmittel dürfen nicht für politische Kampagnen und Lobbyarbeit in der Schweiz eingesetzt werden. Als Teil der Zivilgesellschaft nehmen NGO aber am politischen Leben teil, was zu einer vielfältigen politischen Kultur der Schweiz gehört.

5. Die verschiedenen Bundesstellen überprüfen ihre Tätigkeiten und auch die Zusammenarbeit mit NGO regelmässig intern und extern. Diese Kontrollen tragen dazu bei, dass der Bund seinen Auftrag ordnungsgemäss und wirtschaftlich erfüllt und die entsprechenden Regeln wo nötig angepasst werden.

Antwort des Bundesrates.