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20.473 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-25

Departement des Innern

In Kommission des Nationalrats

Ausgangslage

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 3. Juli 2025

(...) Die Kommission beantragt, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs um weitere zwei Jahre zu verlängern, damit sie ihre Arbeiten an diesem umfangreichen Gesetzgebungsprojekt weiterführen kann. An ihrer Sitzung vom 3. Juli 2025 hat die Kommission den redaktionell geprüften Vorentwurf zu einem Cannabisproduktegesetz und den in der Zwischenzeit erarbeiteten, erläuternden Bericht in die Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung soll Ende August 2025 eröffnet werden, nachdem die Unterlagen in den drei Amtssprachen finalisiert worden sind. Die Vernehmlassung dauert drei Monate, anschliessend werden die Stellungnahmen ausgewertet. Die Kommission wird dann auf der Grundlage dieser Auswertungen über ihre definitive Vorlage zuhanden des Nationalrates befinden.

Wortlaut

Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis ist nach den Empfehlungen der eidgenössischen Kommission für Suchtfragen EKSF gesetzlich neu zu regeln. Dies mit folgenden Zielen:

- Das 4 Säulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik wird berücksichtigt;

- Kontrolle der Produktion und des Handels durch staatliche Organe, insbesondere betreffend Jugendschutz, Konsumentenschutz und Information;

- Trennung von medizinischem und nicht-medizinischem Markt;

- Austrocknung des Schwarzmarktes durch Aufhebung der Prohibition;

- Regelung der Besteuerung und Bewerbung;

- Regelung des Anbaus für den persönlichen Gebrauch.

Begründung

In der Schweiz konsumieren 300 000 Personen regelmässig Cannabis als psychoaktive Substanz. Wie der Bundesrat bereits in einer Stellungnahme vom 23. Mai 2018 feststellte, hat das geltende Verbot von Cannabis im BetmG den Zweck, die Bevölkerung zu schützen, nur ungenügend erfüllt. Trotz Verbot nimmt der Konsum nicht ab, der Schwarzmarkt floriert und es gibt keine Qualitätskontrolle und folglich auch keinen Konsumentenschutz. Zudem bedingt ein effektiver Jugendschutz einen regulierten Markt. Da es sich bei THC, wie bei Alkohol, um psychoaktive Substanzen handelt, ist der Schutz der Minderjährigen von zentraler Bedeutung. Die geforderte Gesetzesänderung muss diesen Umständen in allen Punkten Rechnung tragen. So müssen mögliche Steuereinnahmen auch in die Prävention und den Jugendschutz fliessen. Nur eine sinnvolle gesetzliche Regelung wird diesen allgemein bekannten Problemen begegnen können.

Anstatt sich diesen Problemen zu stellen, überlässt der Staat derzeit jedoch die Kontrolle über diesen, bereits bestehenden Markt, illegalen Akteuren. Dies führt zu einer ganzen Reihe negativer Effekte. Z.B. werden natürliche Hanfpflanzen mit künstlichen und giftigen Substanzen "gestreckt". Zum inexistenten Konsumentenschutz und der fehlenden Rückverfolgbarkeit, kommt die fehlende Konsumenteninformation (insb. THC-Wert) dazu.

Hanf ist ausserdem eine der umweltfreundlichsten und vielseitigsten Nutzpflanze, welche sich zur medizinischen Anwendungen, aber auch als nachwachsender Rohstoff einsetzen lässt. Das umweltschonende und wirtschaftliche Potenzial ist daher beachtenswert.

Die Prohibition von Cannabis, im Vergleich zu legalen Drogen, beruht nicht auf aktuellen, wissenschaftlichen Argumenten, zumal die Schädlichkeit von Tabak und Alkohol nicht geringer ist. Diese moralische und juristische Inkonsequenz ist immer weniger zu rechtfertigen. Nur ein regulierter Markt erfüllt die Anforderungen der schweizerischen Suchtpolitik.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 08.05.2026

Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, die Arbeiten an ihrer Vorlage in Umsetzung der pa. Iv. Siegenthaler «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz» (20.473) fortzuführen. Sie stellt fest, dass die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung geteilt sind. Eine Mehrheit der Kantone lehnt die Vorlage in der jetzigen Form ab, eine Minderheit der Kantone und die Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren stimmen ihr eher zu. Vertretungen der Städte, Organisationen aus dem Bereich Sucht und Prävention und der Hanfbranche stehen dem Entwurf mehrheitlich positiv gegenüber, während sich Organisationen aus den Bereichen der Polizei und Justiz grösstenteils neutral äussern. Unbestritten ist, dass die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz im Zentrum einer neuen Regulierung von Cannabis stehen sollen. Es wird aber gefordert, den Jugendschutz zu stärken und spezifische Massnahmen für Minderjährige vorzusehen. Die Kantone erachten den Vollzug als zu komplex und verlangen mehr Mittel dafür. Kritisch diskutiert wird auch der Online-Verkauf.

Die Kommission begrüsst, dass zahlreiche Rückmeldungen zu ihrem Vorschlag für eine Neuausrichtung der Cannabispolitik eingegangen sind. Sie hat ihre Subkommission beauftragt, die wesentlichen Kritikpunkte aus der Vernehmlassung zu prüfen und die Vorlage zu überarbeiten. Die Subkommission wird sich im Verlaufe dieses Jahres darüber beugen. Eine Sistierung der Arbeiten bis zur vollständigen Auswertung der Pilotversuche hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

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