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21.1077 · Dringliche Anfrage · 2021-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die bisherige "Energiestrategie" vor dem Hintergrund drohender Strommangellagen?

2. Ist der Bundesrat bereit, alles Machbare zu unternehmen, um die drohende Energielücke abzuwenden?

3. Wie bereitet der Bundesrat seine Politik, die Wirtschaft und die Bevölkerung auf sich abzeichnende Blackouts vor?

4. Oberstes Ziel der Energiepolitik muss die Versorgung des Landes mit sicherem, günstigem und umweltfreundlichem Strom sein. Wie gedenkt der Bundesrat diese kurz-, mittel- und langfristig sicherzustellen?

5. Wie kann eine möglichst CO2-freie Winter-Stromproduktion gesichert werden - und mit welchen Energien?

6. Wie will der Bundesrat auf absehbare Zeit 40 TWh Strom zubauen?

7. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Laufzeiten der KKW's zu verlängern?

8. Was tut der Bundesrat, wenn die Laufzeiten der KKW's, aufgrund etwaiger Auflagen kürzer ausfallen als geplant?

9. Wie könnte die bestehende Gesetzgebung verändert/präzisiert werden, um in Zukunft den Bau neuer KKW's wieder zu erlauben?

10. Wie sieht der Bundesrat den Strommix des Jahres 2050?

11. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um Bau- und Konzessionsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien (Windkraft, Biogasanlagen, Wasserkraft) zu erleichtern?

12. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Stromproduktion möglichst unabhängig gegenüber dem Ausland zu gestalten?

13. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Energieträger den Mechanismen des freien Marktes ausgesetzt sind und damit keine Technologien benachteiligt werden?

14. Was tut der Bundesrat, um die Stromversorgung der Zukunft sicherzustellen, ohne von der Bevölkerung und von der Wirtschaft höhere Umlagen, Abgaben, Gebühren oder Steuern zu verlangen?

15. Offenbar lässt der Bundesrat aktuell die Machbarkeit von Gaskraftwerken abklären. Trifft dies zu?

16. Wie stehen solche CO2-Grossemittenten im Einklang mit der CO2-Politik des Bundes, mit welcher die Normalbürger beim Gebrauch von konventionell betriebenen Fahrzeugen sowie Öl- und Gasheizungen immer stärker drangsaliert und abgezockt werden?

Mittlerweile dürfte auch der Bundesrat gemerkt haben, dass seine Energiestrategie gescheitert ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass mittlerweile durch die Wirtschaft vor Stromlücken gewarnt und Szenarien für Mangellagen ausgearbeitet werden. Die SVP hatte bereits im Abstimmungskampf 2017 vor Szenarien einer ungenügenden Stromversorgung gewarnt. Der Bundesrat widersprach stets solchen Befürchtungen.

Eine der wichtigsten strategischen Aufgaben des Bundesrates ist es, die sichere Energieversorgung des Landes sicherzustellen. Vor allem in den Wintermonaten ist die Schweiz bereits heute stark und zunehmend auf ausländische Stromquellen angewiesen. Es zeichnet sich ab, dass unsere bisherigen ausländischen Stromlieferanten in Zukunft selbst nicht genügend Strom zur Verfügung haben werden.

Dies ganz besonders bei einer Mangellage oder gar einem Blackout - also einem flächendeckenden Zusammenbruch der Stromversorgung. Dieser dürfte kaum nur unser Land betreffen - vielmehr ist davon auszugehen, dass ein solcher Blackout in einem Nachbarland entsteht und auch unser Land in Mitleidenschaft ziehen kann.

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Energiestrategie 2050 wurde erstellt unter der Prämisse, dass die Schweiz im europäischen Energiesystem gut eingebunden ist. Dies war besonders für den Strom der Fall. Weiter ist daran zu erinnern, dass die kurzfristigen Richtwerte bis 2020 zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Schweiz erreicht worden sind. Zusätzliche Anstrengungen zum weiteren Produktionsausbau sind derweil notwendig. Aufgrund des fehlenden bilateralen Stromabkommens können künftig Stromimporte durch Nichtberücksichtigung der Schweiz bei den Instrumenten zur Optimierung des zwischenstaatlichen Stromaustauschs in der EU beschränkt werden.

Zur Frage 2:

Die Verantwortung für die Stromversorgungssicherheit obliegt gemäss Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) der Stromwirtschaft. Bund und Kantone sorgen für die geeigneten Rahmenbedingungen, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe erfüllen kann. Der Bundesrat unternimmt daher alles, was in seiner Kompetenz liegt, um bei einem Marktversagen und beim erfolglosen Einsatz aller möglichen Vorkehrungen durch die Branche eine allfällige Energielücke zu verhindern.

Zur Frage 3:

Es gilt zwischen Blackout und Strommangellage zu unterscheiden. Blackouts können bei Netzüberlastungen und/oder grösseren Abweichungen zwischen Produktion und Verbrauch im schweizerischen und europäischen Stromnetz auftreten. Strommangellagen können sich beispielsweise durch Naturereignisse ergeben, wenn diese Teile der Strominfrastruktur schädigen, oder wenn grössere regionale Stromproduktionen in der Schweiz und/oder Europa für längere Zeit ausfallen.

Die Aufgaben und Verpflichtungen der Netzbetreiber zur Verhinderung von Blackouts sind im Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) definiert (insbesondere Art. 8, 9 und 20), um alle nötigen Vorkehrungen für einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten. Zusätzlich strebt der Bundesrat mit dem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit Artikel 20a StromVG eine zusätzliche verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern an, die ebenfalls zum sicheren Netzbetrieb beitragen soll.

Für die Bewältigung schwerer Strommangellagen stehen dem Bundesrat Interventionsmassnahmen gestützt auf das Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 2016 (SR 531) zur Verfügung. Zudem sind die im Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien geplanten Massnahmen geeignet, kürzere Stromversorgungsengpässe zu überbrücken (siehe dazu Antwort auf Frage 4).

Zur Frage 4:

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die oben erwähnte Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet (BBl 2021 1666). Sie wird aktuell in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) behandelt. Die Vorlage enthält drei konkrete Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Stromversorgungssicherheit: Es sind dies (1) Förderinstrumente für den raschen und konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien, (2) ein Ausbauziel von zwei Terawattstunden (TWh) Winterstrom bis 2040, um einen ähnlichen Selbstversorgungsgrad wie heute zu erreichen, sowie (3) eine Energiereserve als Absicherung des Strommarktes gegen kritische kurzfristige Stromversorgungsengpässe. Der Bundesrat betrachtet das Stromsystem ganzheitlich. Er setzt deshalb auch auf der Verbrauchsseite an und sieht zusätzlich Massnahmen zur Stärkung der Energieeffizienz vor. Die Vorlage enthält zudem diverse weitere Massnahmen zur Stärkung sicherer und effizienter Stromnetze und zur effizienten Transformation des Energiesystems. Die Strommarktöffnung leistet einen Beitrag an diese Transformation, weil alle Stromkunden auch lokal erzeugten Strom wählen können. Sobald die Vorlage in Kraft ist, können diese spezifischen Massnahmen die Rahmenbedingungen zur Versorgungssicherheit entsprechend verbessern.

Weiter hat der Bundesrat die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) bereits eingeladen, im Hinblick auf die mittelfristige Versorgungssicherheit ein "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" auszuarbeiten, welches vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) derzeit geprüft wird. Weiter analysiert das UVEK zu Handen des Bundesrats weitere Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Stromeffizienz.

Zu den Fragen 5, 6 und 10:

Der Bundesrat stützt sich in seiner Energiepolitik auf die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+). Diese analysieren und zeigen eine Entwicklung des Energiesystems auf, welche mit dem langfristigen Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen im Jahr 2050 kompatibel ist und gleichzeitig eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung gewährleistet. Im Szenario ZERO Basis, welches der Bundesrat als Grundlage für die Festlegung der Ziele und Dimensionierung der Massnahmen im oben erwähnten geplanten Bundesgesetz verwendet, steigt der Landesverbrauch aufgrund einer stärkeren Elektrifizierung trotz Stromverbrauchseffizienzgewinnen von heute ca. 60 auf rund 67 TWh im Jahr 2035 und bis im Jahr 2050 auf rund 76 TWh. Die EP2050+ sehen für 2050 einen weitestgehend erneuerbaren Strommix vor, die Jahres-Importbilanz ist ausgeglichen, wobei Winterstromimporte aus dem Ausland in Höhe von bis zu rund 16 TWh nötig werden. Die Wasserkraft und die neuen erneuerbaren Energien haben im Produktionsmix einen je hälftigen Anteil (s. www.energieperspektiven.ch).

Der Bundesrat legt in der Botschaft zum erwähnten Bundesgesetz ausführlich dar, welche Massnahmen er im Zeitbereich bis 2035 bzw. 2040 vorschlägt, um den notwendigen Zubau an CO2-freier Produktion zu gewährleisten. Mit den vorgeschlagenen Förderinstrumenten (Investitionsbeiträge) soll die Produktion aus neuen erneuerbaren Energien auf 17 TWh gesteigert werden. Den grössten Anteil wird dabei die Photovoltaik mit rund 14 TWh ausmachen. Zu den neuen erneuerbaren Energien kommt die Wasserkraft hinzu, welche im Jahr 2035 37,4 TWh beitragen soll. Weiter schlägt der Bundesrat ein Instrument (vgl. Antwort auf Frage 4) spezifisch für den Ausbau der Speicherwasserkraft und damit für im Winter sicher abrufbare Energie vor. Sollte sich bis spätestens 2030 abzeichnen, dass mit der Speicherwasserkraft das Zubauziel von 2 TWh bis 2040 nicht erreicht werden kann, sieht der Bundesrat technologieoffene Ausschreibungen für Kapazitäten vor. Dabei stehen Technologien im Vordergrund, die rasch zugebaut werden können, wie etwa klimaneutral betriebene Gaskombikraftwerke. Das Parlament hat auf der Basis der parlamentarischen Initiative 19.443 im Übrigen bereits einige Massnahmen des bundesrätlichen Vorschlags zum Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet respektive vorgezogen und es ist aus Sicht des Bundesrates wichtig, dass die restlichen Massnahmen rasch in Kraft treten können.

Zur Frage 7:

Sämtliche Schweizer Kernkraftwerke verfügen über eine unbefristete Betriebsbewilligung. Sie dürfen so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Das Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überwacht dies. Weil die Laufzeiten nicht beschränkt sind, kann es auch keine Laufzeitverlängerungen geben. Wie lange ein Kernkraftwerk betrieben wird, ist in erster Linie ein unternehmerischer Entscheid. Dieser hängt unter anderem davon ab, ob sich die Investitionen in Sicherheitsmassnahmen für eine längere Laufzeit rechnen.

Zur Frage 8:

Der Bundesrat plant keine Laufzeiten von Kernkraftwerken. In seinen Überlegungen (z.B. den EP2050+) rechnet der Bund mit 50 sowie 60 Jahren Laufzeit. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Entwurf zum erwähnten Bundesgesetz führen zu einer mittel- und langfristigen Stärkung der Versorgungssicherheit. Eine Abschaltung sämtlicher Kernkraftwerke im Laufe der 20er-Jahre müsste über zusätzliche Importe abgedeckt werden. Auf Basis des Monitorings zur Energiestrategie 2050 würde der Bundesrat nötigenfalls dem Parlament weitere Massnahmen unterbreiten.

Zur Frage 9:

Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (SR 732.1) müsste entsprechend angepasst werden.

Zur Frage 11:

Das UVEK erarbeitet derzeit eine Vorlage, um die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Diese stützt sich auf die Erkenntnisse der Studie "Energiewende - Vereinfachung der Planung für Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien" der beiden renommierten Juristen Heinz Aemisegger und Arnold Marti. Die Vernehmlassung dazu soll Anfang 2022 starten. Parallel dazu werden Möglichkeiten untersucht, um auch auf dem Verordnungsweg Hemmnisse für die Bewilligung von Anlagen erneuerbarer Energien abzubauen.

Zu Frage 12:

Eine Maximierung der Unabhängigkeit der Stromversorgung vom Ausland wäre weder für die Versorgungssicherheit besonders zielführend noch volkswirtschaftlich effizient. Der Bundesrat beabsichtigt mit dem oben erwähnten geplanten Bundesgesetz vielmehr eine gezielte Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit des Schweizer Stromversorgungssystems. Dabei wird der Austausch mit den benachbarten Strommärkten im Rahmen von technischen Vereinbarungen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern bestmöglich gesichert, gleichzeitig aber auch die inländische Produktionskapazität ausgebaut. Die Absicherung des Strommarktes mit der geplanten Energiereserve bietet zusätzliche Sicherheit.

Zur Frage 13:

Der Bundesrat schlägt dort, wo es Sinn ergibt, technologiespezifische Lösungen vor, so z.B. bei den Ausschreibungen für Investitionsbeiträge grosser Photovoltaikanlagen oder beim Instrument für den Winterzubau primär mittels Speicherwasserkraft. Sollte sich spätestens 2030 abzeichnen, dass das Ausbauziel von 2 TWh bis 2040 mit der Grosswasserkraft nicht erreicht werden kann oder sich schon früher Probleme abzeichnen, soll es technologieoffene Ausschreibungen für zusätzliche Kapazitäten geben.

Zur Frage 14:

Der vom Bundesrat angestrebte Zubau der erneuerbaren Energien finanziert sich über den Markt und aus dem bereits heute erhobenen Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh. Für den spezifischen Ausbau der Winterproduktionskapazität um 2 TWh bis 2040 soll ein zusätzlicher Winterzuschlag auf konsumierten Strom erhoben werden. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll dieser maximal 0,2 Rp./kWh ausmachen. Möchte das Parlament den Ausbau der Winterkapazität trotz allfälligen zusätzlichen mittelfristig wirksamen Massnahmen (Energieeffizienz, Spitzenlast-Gaskraftwerke) im Zeithorizont bis 2040 über 2 TWh steigern, würden zusätzliche Kosten entstehen.

Zur Frage 15:

Der Bundesrat treibt die Vorsorgeplanung voran und wird Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität vertieft prüfen und bei Bedarf die entsprechenden zusätzlichen Aufträge erteilen. Der Bundesrat hat die ElCom bereits eingeladen, ein "Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk" auszuarbeiten, welches vom UVEK derzeit geprüft wird. Weiter analysiert das UVEK zu Handen des Bundesrats das Stromeffizienz-Potenzial bis 2025.

Zur Frage 16:

Für den Bundesrat kommt ein Bau fossil-thermischer Kraftwerke nur in Frage, wenn dies für die Versorgungssicherheit unerlässlich ist. Ob der Bau solcher Kraftwerke als Übergangstechnologie sinnvoll und notwendig ist, um die Versorgungssicherheit mittelfristig während des laufenden Ausbaus der erneuerbaren Energien abzusichern, klärt der Bundesrat derzeit ab. Die Kraftwerke würden ausserhalb des Marktes nur als Reserven bereitstehen und nur in ausserordentlichen Notsituationen produzieren. Nichtsdestotrotz stünde ihr Betrieb in einem gewissen Spannungsverhältnis zu den klimapolitischen Zielen des Bundesrates. Gaskraftwerke sind allerdings seit dem 1. Januar 2020 in das Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen. Betreiber erhalten für die Erzeugung von Elektrizität grundsätzlich keine Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Das heisst, dass sie diese ersteigern bzw. kaufen müssen.

Antwort des Bundesrates.