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21.3028 · Interpellation · 2021-03-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Prüft der Bundesrat und das BAG die Massnahmen, die gestützt auf das Covid-19-Gesetz und das Epidemiengesetz erlassen werden, auf ihre Verhältnismässigkeit?

Begründung

Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 Abs. 2 BV) und damit ein wichtiges Leitprinzip, das für sämtliche Behörden verbindlich ist. Wenn der Staat Massnahmen ergreift, ist er stets daran gebunden. So sieht Artikel 1 Absatz 2bis Covid-19-Gesetz ausdrücklich vor, dass sich der Bundesrat an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit zu orientieren hat. In Anbetracht dessen kommt der Verhältnismässigkeitsprüfung ein hohes Gewicht zu. Der Bundesrat und das BAG haben die Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Massnahmen, die gestützt auf das Covid-19-Gesetz und das Epidemiengesetz erlassen werden, vertieft zu prüfen, um deren Rechtmässigkeit zu garantieren.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Covid-19-Pandemie stellt die wohl grösste gesundheitspolitische Krise der letzten 100 Jahre für die Schweiz dar. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ist es erforderlich, Massnahmen und Einschränkungen bis hin zu Verboten anzuordnen, die weitreichende Auswirkungen auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben. Der Bundesrat ist sich der Tragweite dieser Entscheide bewusst. Alle Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 müssen immer der Situation angemessen und verhältnismässig erfolgen. Sie werden nicht nur auf Basis der epidemiologischen Lage entschieden, sondern der Bundesrat berücksichtigt stets auch die Auswirkung der Massnahmen auf die Gesellschaft und auch die Wirtschaft.

Antwort des Bundesrates.