Lexipedia

21.3391 · Interpellation · 2021-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei Femiziden, die vom Lebenspartner oder durch ein Familienmitglied verübt wurden, platzierte sich die Schweiz laut Eurostat im Jahr 2015 mit einer Rate von 0,53 pro 100 000 Frauen im westeuropäischen Vergleich an der Spitze, noch vor Deutschland (0,51), Italien (0,34), Frankreich (0,41) oder Spanien (0,32). Im Jahr 2019 verzeichnete des Bundesamt für Statistik 19 669 Fälle häuslicher Gewalt (+6,2 Prozent im Vergleich zu 2018). 14 Frauen und 1 Mann wurden vom Partner oder der Partnerin getötet. Dies ist nur die Spitze des Eisbergs, da nur ein kleiner Teil der Gewalttaten der Polizei gemeldet werden und nur ein kleiner Teil der Anzeigen vor Gericht landet (35 Prozent in Genf).

In seinen Antworten auf die Interpellation 18.3109 und das Postulat 20.4113 von Laurence Fehlmann Rielle sagt der Bundesrat, dass er keine Beobachtungsstelle für Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt einrichten will, und weist darauf hin, dass die Verabschiedung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Rahmen der Gleichstellungsstrategie 2030 Fortschritte ermöglichen wird. Mit Artikel 11 der Istanbul-Konvention wird die Schweiz jedoch aufgefordert, in regelmässigen Abständen einschlägige statistische Daten zu sammeln und bevölkerungsbezogene Studien durchzuführen, um die Verbreitung und Entwicklung aller Formen von Gewalt zu bewerten.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche neuen Studien sollten nach Ansicht des Bundesrats lanciert werden, nachdem die Zahlen zur häuslichen Gewalt in der Schweiz im Juni 2020 veröffentlicht wurden?

2. Wäre ein interkantonaler Vergleich der Unterschiede im Bereich der Betreuung (durch die Polizei, die Verbände, die Sozialdienste und die Justiz) und der Verfahrensabläufe in Zusammenhang mit häuslicher Gewalt möglich?

3. Gibt es bereits Instrumente, die den Kantonen dabei helfen, ihren Ansatz für die Opferbetreuung sowie für die besondere Unterstützung von Personen, die dazu neigen, diese Gewalttaten seltener anzuzeigen (Personen in prekärer Lage, Personen ohne rechtlich geregelten Status etc.), zu überarbeiten und zu modernisieren?

4. Wäre die Einrichtung einer Beobachtungsstelle, die die Aggregation von Daten zur Gewalt ermöglicht, insbesondere indem sie die Kantone dazu zwingt, eine grössere Menge an Daten zu sammeln, und die Instrumente und Mittel zur Verfügung stellt, um gegen diese Gewalt vorzugehen, nicht ein effizientes Instrument?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich über eine gute Datengrundlage zum Ausmass von häuslicher Gewalt. Seit 2015 hat der Bund über 60 Berichte und Studien zum Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt publiziert, mindestens acht weitere sind in Erfüllung parlamentarischer Vorstösse derzeit in Erarbeitung. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Postulat Reynard 20.4229 "Verlässliche Daten zur häuslichen Gewalt" erwähnt hat, erarbeiten das Bundesamt für Statistik (BFS) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Grundlagen für eine Bevölkerungsbefragung zum Vorkommen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz. Das BFS führt ausserdem mit Unterstützung des EBG eine auf fünf Jahre, von 2019 bis 2024, angelegte Zusatzerhebung bei sämtlichen Tötungsdelikten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durch. Erste Ergebnisse liegen voraussichtlich 2025 vor. Komplementär dazu erarbeitet das EBG in Erfüllung des Postulats Graf 19.3618 "Stopp der Tötungsdelikte an Frauen im häuslichen Umfeld. Bericht zur Ursachenforschung und Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz" eine Studie zu Ursachen von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld, deren Publikation Ende 2021 vorgesehen ist.

2. Die Schweiz verfügt über ein breites und föderal organisiertes Instrumentarium zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Die Kantone haben dabei unterschiedliche Strukturen und je unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Es bestehen dazu bereits vergleichende Übersichten, wie z.B. die Tabelle des EBG zu den Gesetzgebungen in den Kantonen zum Schutz gewaltbetroffener Personen (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/haeusliche-gewalt/gesetzgebung.html). Ausserdem wird die Schweiz in ihrem ersten Staatenbericht, der im Juni 2021 dem Europarat unterbreitet wird, zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention (SR 0311.35) Bericht erstatten. Darin werden auch verschiedene Ansätze und Massnahmen der Kantone im Umgang mit Gewalt dargestellt. Eine Übersicht über die kantonalen Aktions- und Massnahmenpläne zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist unter https://csvd.ch/de/ubersicht-aktions-und-massnahmenplane/ abrufbar.

3. und 4. Der Bund vergibt gestützt auf die Verordnung gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (SR 311.039.7) seit 2021 Finanzhilfen. Mit diesen können nationale, sprachregionale und kantonsübergreifende kriminalpräventive Projekte unterstützt werden. Kantonale und kommunale Projekte können unterstützt werden, wenn sie Modellcharakter von nationaler Bedeutung besitzen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Fehlmann Rielle 20.4113 "Gesetz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention" dargelegt hat, haben sowohl der Bund wie auch die Kantone bereits Stellen bezeichnet, die Daten zur Situation der Gewalt gegen Frauen erfassen und im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung koordinieren und umsetzen. Darüber hinaus haben Bund, Kantone und weitere Akteure im Rahmen des Strategischen Dialogs vom 30. April 2021 konkrete Massnahmen und Beispiele guter Praxis entwickelt, die namentlich zum Ziel haben, die Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verstärken und damit die Betreuung der Opfer zu verbessern. Bund und Kantone beobachten u.a. auch in der "Task Force Häusliche Gewalt und Corona" unter der Leitung des EBG die Entwicklung der häuslichen Gewalt in der Schweiz und ergreifen die notwendigen Massnahmen. Der Aufbau einer zusätzlichen Beobachtungsstelle schafft Doppelspurigkeiten und wird deshalb nicht als effizient erachtet.

Antwort des Bundesrates.