21.3406 · Postulat · 2021-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, wie der Problematik des Imports von Pferdefleisch aus Argentinien, Australien, Uruguay und Kanada begegnet werden könnte, da diese Länder die Einhaltung der geltenden EU-Tier- und Verbraucherschutzanforderungen nicht garantieren können. Insbesondere soll eine Streichung dieser Länder von der Liste der Drittstaaten, aus denen Pferdefleisch importiert werden darf, in Betracht gezogen werden.
Begründung
NGO-Untersuchungen und EU-Audits, die seit 2010 durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass die einschlägigen EU-Anforderungen in Bezug auf den Tierschutz und die Rückverfolgbarkeit von Pferden in Argentinien, Australien, Kanada und Uruguay nicht eingehalten werden. Pferde werden entlang der Produktionskette von Pferdefleisch systematisch vernachlässigt und misshandelt. Sie werden geschlagen, getreten und erhalten Elektroschocks. In den Ställen der Schlachthöfe und in den Sammelstellen ist die Futterversorgung oft ungenügend und die Tiere sind extremen Wetterbedingungen ausgesetzt. Derzeit gelten die EU-Tierschutzanforderungen nur für Schlachthöfe. Die Sammelstellen und der Transport fallen nicht unter die EU-Vorschriften. Die Pferde werden über lange Strecken ohne Wasser transportiert, zusammengepfercht in ungeeigneten Viehanhängern und viele überleben den Transport zum Schlachthof nicht.
In den genannten Ländern gelten Pferde nicht als zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere und erhalten üblicherweise Medikamente, die in der EU und der Schweiz für den Einsatz bei Pferden, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, verboten sind. Die bestehenden Rückverfolgungssysteme sind unzuverlässig, da sie sich auf die Aussagen der Pferdebesitzer und -händler verlassen, die eidesstattliche Erklärungen über die medizinischen Behandlungen in den sechs Monaten vor der Schlachtung abgeben. In der EU und in der Schweiz sind die Pferde mit einer leicht zu entfernenden Ohrmarke versehen und haben einen Pass, der ihre medizinische Vorgeschichte zeigt. Aufgrund der fehlenden Rückverfolgbarkeit gelangen Pferde unbekannter Herkunft und mit unklarer Medikamentenhistorie sowie gestohlene Pferde in die Nahrungskette, was ein hohes Lebensmittelsicherheitsrisiko für die europäischen Verbraucher darstellt.
Der Bund wird daher ersucht zu prüfen, ob es angesichts dieser Missstände nicht angebracht wäre, alle Pferdefleischimporte aus Ländern auszusetzen, in denen das verwendete Rückverfolgbarkeitssystem ausschliesslich auf Erklärungen von Pferdebesitzern und -händlern beruht.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat sind die Berichte über Mängel in den Lieferketten von Pferdefleisch aus Drittstaaten bekannt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat bei den zuständigen Behörden in den Exportländern bereits direkt interveniert und entsprechende Erklärungen verlangt. Zu beachten ist, dass die Schweiz und die Europäische Union (EU) gemäss Anhang 11 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (SR 0.916.026.81) einen einheitlichen "Veterinärraum" bilden. Das bedeutet, dass die Sendungen die gleichen Importbedingungen erfüllen müssen, unabhängig davon, ob der Import in die Schweiz oder in einen Mitgliedstaat der EU erfolgt. Die Sendung wird beim ersten Eintreffen in den einheitlichen "Veterinärraum" kontrolliert. Zwischen der Schweiz und der EU erfolgen keine grenztierärztlichen Kontrollen mehr. Bei der Prüfung von Massnahmen gegenüber einem Drittstaat, z.B. eines Importverbots von Pferdefleisch aus bestimmten Ländern, ist daher eine enge Abstimmung mit der EU erforderlich.
Erste Gespräche zwischen dem BLV und der zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission zu möglichen Massnahmen haben am 18. März 2021 stattgefunden. Die EU hat dabei unterstrichen, dass sie ein koordiniertes Vorgehen mit der Schweiz bevorzugt. Die EU-Kommission hat der Schweiz einen engen Einbezug in die laufende Überprüfung der Mängelbehebung der Exportländer zugesichert. Eine schriftliche Antwort mit einer umfassenden Darstellung der Mängelbehebung und konkreten Belegen dafür steht noch aus, sollte jedoch bis Ende Mai 2021 eintreffen. Gestützt darauf kann beurteilt werden, ob weitere Massnahmen angezeigt sind.
Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass unabhängig von den amtlichen Massnahmen sichergestellt wird, dass die Marktteilnehmer (Importeure, Wiederverkäufer) ihre Selbstverantwortung wahrnehmen, namentlich indem alle Voraussetzungen für einen Import (z.B. Rückverfolgbarkeit der Tiere) überprüft werden. Das BLV hat die Schweizer Importeure aufgefordert, entsprechende Verbesserungen vorzunehmen. Die Importeure haben bereits darauf reagiert und das BLV informiert, dass sie ihre Anstrengungen verstärken. So sind sie gemeinsam mit Importeuren der EU am Ausbau des zertifizierten Kontrollsystems, das auch Videoüberwachung und unangemeldete Kontrollen vor Ort in den Exportländern umfassen soll.
Das BLV hat die im Postulat geforderte Prüfung von Massnahmen bereits initiiert. Ein zusätzlicher Auftrag im Sinne des Postulats ist daher nicht notwendig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.