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21.3954 · Interpellation · 2021-06-18

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der im Jahr 1995 gegründete Verein zur Unterstützung, Verwaltung und Förderung der Patrouille des Glaciers (Association de soutien, de gestion et de promotion de la Patrouille des Glaciers, ASPdG) hat zum Ziel, den internationalen Charakter der Patrouille des Glaciers (PdG) zu fördern. Die ASPdG gewährleistet die Verwaltung und in ihrem Zuständigkeitsbereich den finanziellen Schutz der PdG. Sie unterstützt den Skitourensport im Allgemeinen und trägt zur Entwicklung dieses Sports namentlich bei den Jungen bei.

Ihre finanziellen Mittel werden dazu verwendet, die mit der Förderung, der Vorbereitung, der Organisation und der Durchführung der PdG bis zu deren Abschluss verbundenen Ausgaben zu bestreiten sowie ihre eigenen laufenden Kosten zu decken.

Die ASPdG schliesst Vereinbarungen mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ab. Die letzte unterzeichnete Vereinbarung datiert vom 1. Januar 2019. Sie hält insbesondere Folgendes fest: Die Führung des VBS hat bestätigt, dass dieser Anlass, gestützt auf die Verordnung von 2003 über den Militärsport, alle zwei Jahre durchgeführt wird, soweit es die innere Lage des Landes und die Mittel der Schweizer Armee zulassen. Zu diesem Zweck hat die Führung des VBS entschieden, ihre Beziehung mit der ASPdG langfristig weiterzuführen. Die genannte Vereinbarung regelt den allgemeinen Rahmen der Beziehungen zwischen dem Bund und der ASPdG. Diese übt insbesondere Unterstützungs-, Förderungs- und Verwaltungsfunktionen ausserhalb der militärischen Aspekte aus und erfüllt verschiedene Aufgaben für den Kommandanten der PdG. In diesem Sinne unterstützt sie den Kommandanten im Rahmen der Planung, Organisation und Finanzierung der PdG in nichtmilitärischen Bereichen. Sie sucht Werbe- und Sponsoringpartner. Sie gestaltet, organisiert und betreibt die PdG-Dörfer in Zermatt, Arolla und Verbier. Sie beschafft die nötigen Mittel über Werbepartner und trägt sämtliche Kosten des Betriebs dieser Dörfer. Die PdG ist eine Veranstaltung der Schweizer Armee, die aus Bundesmitteln (Armeebudget), aus kantonalen institutionellen Fonds sowie aus finanziellen Mitteln Dritter finanziert wird.

Im November 2020 hatte die Armee ihre Zusammenarbeit mit der ASPdG sistiert und den Verein aufgefordert, seine internen Probleme zu regeln. Im Februar 2021 nahm sie die Zusammenarbeit mit dem Verein schliesslich wieder auf. Im Mai 2021 beschloss dann die ASPdG ihrerseits, diese Zusammenarbeit zu beenden. In seiner diesbezüglichen Mitteilung hält das VBS seinerseits fest, dass die ASPdG die Zusammenarbeit suspendiert habe und sie beenden wolle, da sie den Anforderungen des VBS an die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit und die Kontrolle der Buchführung nicht entsprechen wolle. Das VBS präzisiert, es habe nie das Gespräch verweigert; im Gegenteil habe es immer den Dialog gesucht und die Kommunikationskanäle trotz der schwierigen Situation offengehalten. Es versichert, die Vorbereitungen für die Patrouille des Glaciers 2022 würden fortgeführt.

Angesichts dieser Krisensituation und in Anbetracht der diesem Verein übertragenen Aufgaben, die die Armee nicht übernehmen kann: Kann uns das VBS bestätigen, dass nicht nur die Armee ihre Vorbereitungen für die Patrouille des Glaciers 2022 fortsetzt, sondern dass sie auch alles daransetzt, damit dieser internationale skialpinistische Militärwettkampf der Schweizer Armee auf lange Sicht beibehalten wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Um die Patrouille des Glaciers (PdG) nachhaltig zu sichern, haben das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) des Staates Wallis und der Verein zur Unterstützung und Förderung der Patrouille des Glaciers (Association de soutien, de gestion et de promotion de la Patrouille des Glaciers (ASPdG)) beschlossen, die Form der Zusammenarbeit zu überarbeiten. Diese drei Organisationen haben am 21. Juni 2021 einen Fahrplan unterzeichnet, der den Rahmen für die Durchführung der PdG für die nächsten vier Austragungen festlegt.

Wie bisher wird die Armee für die Organisation und Leitung des Rennens verantwortlich sein. Das VBS hat sich dazu bis 2028 verpflichtet. Es kann die PdG nicht alleine organisieren und ist auf die Beteiligung des Staates Wallis angewiesen. Die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit zwischen dem VBS und dem DSIS werden in einer Vereinbarung geregelt.

Für die Austragung 2022 der PdG werden die von der Armee durchgeführten Vorbereitungsarbeiten wie geplant fortgesetzt. Dazu werden im Sinne einer Übergangslösung ein strategischer Ausschuss und ein Lenkungsausschuss eingerichtet, wobei der Staat Wallis den Vorsitz und das Sekretariat übernimmt. Diese beiden Ausschüsse werden die Aufgaben übernehmen, die bisher der ASPdG zugewiesen waren.

Ab Austragung 2024 sieht der Fahrplan die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vor. Diese Stiftung wird für die Koordination der Werbung und des Marketings des Rennens verantwortlich sein. Zu diesem Zweck wird sie mit Partnern wie beispielsweise " Valais Wallis Promotion " Dienstleistungsverträge abschliessen können. Der grösste Teil des derzeitigen Vermögens der ASPdG sowie die Marke und andere Immaterialgüterrechte werden auf diese Stiftung übertragen, mit dem Ziel, die PdG zu fördern und ihren finanziellen Schutz zu gewährleisten. Der Stiftungsrat wird voraussichtlich vom Staatsrat ernannt.

Mit der Unterzeichnung dieses Fahrplans zeigen das VBS, das DSIS und die ASPdG ihre Verbundenheit mit der PdG und anerkennen deren Stellenwert. Damit werden die notwendigen Strukturen geschaffen, um die Durchführung der PdG langfristig zu sichern.

Antwort des Bundesrates.

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