Lexipedia

21.4276 · Interpellation · 2021-09-30

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Mit dem neuerlichen Anstieg der Covid-19-Fallzahlen steigt in den Schweizer Spitälern die Auslastung der Kapazitäten wieder stark an. Die deutliche Zunahme der kritisch erkrankten Covid-Patientinnen und -Patienten belastet insbesondere die Intensivstationen. Die längere Behandlungsdauer und der erhöhte Personalaufwand bei der Behandlung von Covid-Patienten auf den Intensivstationen haben zur Folge, dass die Spitäler wiederum Eingriffe verschieben müssen. Damit hält der hohe Druck auf das Gesundheitspersonal weiter an und der bereits akute Fachkräftemangel verschärft sich zusätzlich.

Gleichzeitig sank die Zahl der verfügbaren Intensivbetten: Zu Beginn der Pandemie wurde die Kapazität in der Intensivpflege auf über 1400 Betten erhöht, mitunter durch die Bereitstellung von sogenannten Ad-Hoc-Betten. Aktuell liegt die Kapazitätsgrenze an den Spitälern wieder unter 900 Intensivbetten.

Es ist davon auszugehen, dass Covid-19 unser Gesundheitssystem auch in Zukunft beschäftigen wird. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu den erforderlichen Kapazitäten auf den Intensivstationen unserer Spitäler. Ich bitte den Bundesrat, mit Antworten auf folgende Fragen zur Klärung beizutragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass sich die Anzahl der Intensivbetten an den Schweizer Spitälern zwischen Frühjahr 2020 und Herbst 2021 deutlich verringert hat?

2. Ist mangelnde Entschädigung der Spitäler für die Behandlung von schweren Covid-Fällen ein Hindernis für den Ausbau der IPS-Kapazitäten?

3. Ist die Pandemie mit kurzfristig bereitgestellten Ad-Hoc-Betten kontrollierbar?

4. Wie schätzt der Bundesrat den mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarf auf den Intensivstationen der Schweizer Spitäler ein?

5. In der Intensivmedizin und -pflege herrscht ein akuter Fachkräftemangel. Muss die Schweiz mehr IPS-Personal ausbilden

6. ?

7. Mit welchen Massnahmen kann die Schweiz dem grossen Personalmangel in der Intensivmedizin entgegenwirken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Gesundheitswesen und damit die Bereitstellung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat hat die Kantone in Bezug auf die aktuelle Situation sensibilisiert und sie aufgefordert, bei den Intensivbetten zusätzliche Kapazitäten als Reserve zu schaffen. Weitere Intensivpflegeplätze können beispielsweise geschaffen werden, indem nicht dringliche Eingriffe zurückgestellt und das Personal von anderen Stationen auf den Intensivstationen eingesetzt werden. Diese Eingriffe müssen jedoch nachgeholt werden. In der besonderen Lage sind - aufgrund ihrer Gesundheitsgesetze - lediglich die Kantone befugt, solche Massnahmen anzuordnen.

2. Die Vergütung der Behandlung von Covid-Fällen erfolgt über die Tarifstruktur SwissDRG, welche für den stationären akutsomatischen Bereich gilt. Die SwissDRG AG ist für die Weiterentwicklung und Pflege der Tarifstruktur zuständig und hält fest, dass ihre Untersuchungen keine systematische Unterdeckung der Covid-Fallgruppe zeigen würden (www.swissdrg.org > Kommunikation). Die Vergütung der Covid-Fälle kann demnach kein Hindernis für den Ausbau von IPS-Kapazitäten sein.

3., 5. und 6. Bisher konnten mit den ad-hoc Intensivbetten gesamthaft schweizweit jeweils ausreichende Kapazitäten bereitgestellt werden, obschon es örtlich in seltenen Fällen zu Kapazitätsengpässen gekommen ist. Zusätzliche zertifizierte Behandlungskapazitäten im Bereich der Intensivmedizin können kurzfristig kaum bereitgestellt werden. Limitierend für die Kapazitäten der Intensivstationen ist nicht die Infrastruktur (Betten), sondern das dazu notwendige spezialisierte Pflegepersonal. Aufgrund der anhaltenden Belastungssituation durch Covid-19 in den letzten Monaten kam es zu bedeutenden Abgängen im Bereich der Intensivpflege. Ausserdem können offene Stellen bei den Spitälern oftmals nicht besetzt werden. Auch die Ausbildung von neuem Personal ist nur mittelfristig möglich, da die hierzu benötigte Zusatzausbildung zwei Jahre dauert.

Der Bundesrat hat den Mangel an Pflegepersonal erkannt und unterstützt den indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (Pa. Iv.19.401), der eine Ausbildungsoffensive beinhaltet. Nebst Ausbildungsbeiträgen sieht die Vorlage Ausbildungsverpflichtungen für Gesundheitsinstitutionen vor und verpflichtet die Kantone, diese dabei finanziell zu unterstützen.

Der Bund hat zudem in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um das Berufsbild der Pflegefachfrau und des Pflegefachmannes zu stärken, damit mehr Pflegefachkräfte im Beruf verbleiben oder wieder einsteigen. So wurden im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) unterschiedliche Massnahmen ergriffen: Massnahmen zur Verbesserung der Fachkräftesituation in der Langzeitpflege mit Imagekampagnen ("Karriere machen als Mensch") und finanzieller Unterstützung von kantonalen Wiedereinstiegsprogrammen, Programme für die bessere Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen ("Förderprogramm Interprofessionalität im Gesundheitswesen 2017 - 2020") sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein weiteres Förderprogramm "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017-2020".

Der Bundesrat begrüsst die Förderung entsprechender Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, verfügt jedoch nicht über die Kompetenz, einzelne Ausbildungen zu forcieren.

4. Die Planung von Spitalkapazitäten liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Berechnung des zukünftigen Kapazitätsbedarfs auf den Intensivstationen ist mittels Abwägung verschiedenster Faktoren und Bedürfnisse vorzunehmen. Dies wird durch die Kantone bewerkstelligt.

Antwort des Bundesrates.