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21.4634 · Motion · 2021-12-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um eine aussagekräftige Erhebung der gesamtschweizerischen Daten zu den Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen durch das Bundesamt für Statistik zu gewährleisten, welche sich mit weiteren Statistiken des Bundesamts für Statistik (bspw. mit der PKS) zweckmässig verknüpfen lassen.

Begründung

In der Schweiz werden Daten über die Massnahmen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes gesamtschweizerisch durch die Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES) erfasst. Dieser - nicht mehr zeitgemässe Umstand - ist historisch bedingt. Mit Blick auf eine aussagekräftige, einheitliche Datenerhebung bestehen heute Mängel.

Bspw. gehöre mit Blick auf den vierten NGO-Bericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Netzwerk Kinderrechte Schweiz, 2021) "eine systematische und fortlaufende Erfassung und Beschreibung von Angebot und Leistungsbezug im Bereich [...] des Kindesschutzes [...] bisher nicht zu den Standards kantonaler Statistik und Berichterstattung. Darüber hinaus fehlen Angaben zu den Ausgaben der Kantone in diesen Bereichen." Gemäss dem Bericht an den UN-Ausschuss bedarf es daher "einer Zusammenführung und Harmonisierung [...] statistischer Erfassungen (wie z. B. Statistik der Konferenz für Kindes und Erwachsenenschutz (KOKES)." Weiter wird im selben Bericht empfohlen die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik dahingehend anzupassen, dass Rückschlüsse auf die verschiedenen Delikte im Bereich der kinderbezogenen Cyberkriminalität möglich sind.

Teilweise verschiedene, wenig aussagekräftige Statistiken lassen keine ganzheitliche Lagebeurteilung zu. Primär wird lediglich das Total der verschiedenen ZGB-Massnahmen nach Geschlecht, Alter und Kanton publiziert. Daraus lassen sich keine Analysen ableiten.

Eigentlich wäre das Bundesamt für Statistik das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die landesweite statistische Beobachtung. Es stellt bereits umfassend Informationen in allen thematischen Bereichen der öffentlichen Statistik bereit. Alleine die Erfassungshilfe und Merkmalskatalog zur Polizeilichen Kriminalstatistik gibt detailliert und nachvollziehbar Auskunft über die professionelle Datenerhebung im Bereich der Kriminalität.

Im Bereich der KESB-Massnahmen hat daher auch der Bundesrat und das Parlament die Verantwortung zu übernehmen und die notwendigen statistischen Daten über den Zustand und die Entwicklung der KESB-Massnahmen zu gewährleisten. Es bedarf einer Professionalisierung, welche darüber hinaus die Verknüpfung mit anderen Statistiken zulässt (bspw. mit der PKS).

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat erachtet eine schweizweit einheitliche und aussagekräftige Datengrundlage zu Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen sowie die Erstellung entsprechender Statistiken als wichtig.

Für gewisse Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist er daher daran zu prüfen, welche Daten bereits vorhanden sind. So wird im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung (FU; Art. 426 ff. ZGB) in einer Studie geprüft, welche Möglichkeiten es in der Schweiz gibt, die Anzahl der FU national zu erheben beziehungsweise bereits erhobene kantonale oder regionale Daten zu einer nationalen Statistik zusammenzuführen. Aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder wird zudem derzeit geprüft, ob die bestehende Datenbank "Casadata" zu einer nationalen Statistik über ausserfamiliär platzierte Kinder weiterentwickelt werden kann oder ob es Alternativen für die Erstellung einer solchen Statistik gibt.

Der Bundesrat hat gestützt auf das Postulat Feri 19.3119 zudem bereits den Auftrag, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Daten zu Kindeswohlgefährdungen, welche auf Bundesebene, in den Kantonen und bei Kindesschutzorganisationen vorhanden sind, zu einer Gesamtschau zusammengeführt und systematisch ausgewertet werden können. Dazu gehören auch die in der vorliegenden Motion genannten Daten zu Kindesschutzmassnahmen. Im Rahmen dieses Prüfauftrags wird der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren auf Ebene des Bundes und der Kantone, wie bspw. dem Bundesamt für Statistik, dem Bundesamt für Justiz sowie der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES), klären, ob und wenn ja, welche Gesetzesänderungen für eine solche gesamtschweizerische Erhebung nötig wären und welcher administrative, personelle und finanzielle Aufwand dabei für Bund und Kantone entstehen würde.

Dem Bundesrat scheint es daher ohne vorgängige Klärung dieser grundsätzlichen Fragen nicht sinnvoll und verfrüht, die vorliegende Motion anzunehmen.

Da der Bundesrat vom Nutzen und der Notwendigkeit einer Datengrundlage zu Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen überzeugt ist, wird er wie auch bei der Motion Herzog 21.4191, die im Kern das gleiche Anliegen wie vorliegende Motion verfolgt, im Falle der Annahme der Motion im Erstrat im Zweitrat den Antrag auf Umwandlung in einen Prüfauftrag stellen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.