Für eine föderalistische Stärkung der humanitären Tradition der Schweiz. Willkommensstädte und solidarische Gemeinden ermöglichen
21.519 · Parlamentarische Initiative · 2021-12-16
Erledigt
Wortlaut
Der Bund schafft im Asylgesetz in Ergänzung zu Artikel 56 AsylG die Voraussetzungen für die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingskontingente auf Antrag von Gemeinden und Kantonen: Gemeinden und Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, gruppenweise Flüchtlinge aufzunehmen, wenn
- sie einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme eines Flüchtlingskontingents an den Bund stellen
- sie die Unterbringung dieser Flüchtlinge sicherstellen und selbst jenen Teil der Finanzierung übernehmen, für den sonst der Bund zuständig ist
- die Flüchtlinge die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Gruppe erfüllen (Resettlement via UNHCR,
Relocation, Aufnahme als Kriegsflüchtlinge, Sicherheitsprüfung etc.)
Der eigentliche Entscheid über die Gewährung des Asylstatus verbleibt wie heute beim Bund. Die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingsgruppen durch Gemeinden und Kantone geht nicht zulasten der Flüchtlingskontingente, die der Bund in Zusammenhang mit seinen eigenen Resettlement-Programmen oder anderen humanitären Initiativen beschliesst und wird nicht an die üblichen kantonalen Verteilschlüssel angerechnet.
Begründung
Gemeinden und Kantonen, die dem Bund in Notlagen wie beim Brand im griechischen Flüchtlingslager in Mona oder nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan ihre Bereitschaft zur Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen signalisiert haben, wurde bisher stets beschieden, dass die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen heute gemäss Artikel 56 AsylG in der ausschliesslichen Kompetenz des Bundes liegt. Dies widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip und dem schweizerischen Föderalismus: Es ist aus föderalistischer Sicht nicht einzusehen, weshalb Gemeinden oder Kantone keine zusätzlichen Flüchtlinge in Notlagen aufnehmen dürfen, wenn sie dies aufgrund eines demokratisch legitimierten Entscheids ausdrücklich wollen und dafür auch jenen Teil der Kosten tragen, welcher heute bei Kontingentsflüchtlingen vom Bund übernommen wird. Andere Gemeinden und Kantone wären davon nicht betroffen; der generelle Schlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen, die sich im Rahmen des ordentlichen Asylverfahrens oder aufgrund von Bundesbeschlüssen in der Schweiz aufhalten, auf Kantone und Gemeinden bliebe unangetastet.
Das heutige Asylrecht verunmöglicht massgeschneiderte föderalistische Lösungen für Gemeinden und Kantone, die durch die Aufnahme von Flüchtlingskontingenten auf eigene Kosten einen zusätzlichen Beitrag zur Linderung humanitärer Krisen leisten möchten. Dies macht weder aus humanitärer Sicht noch aus föderalistischer Logik Sinn. Das Asylgesetz ist daher entsprechend anzupassen.