22.3078 · Motion · 2022-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen vorzunehmen, um die zu strengen Vorschriften anzupassen, die eine Umrüstung der Motoren von Strassenfahrzeugen, von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren verhindern. Dies Betrifft insbesondere Hürden durch die Zertifizierungen für Komponenten, welche bereits eine Genehmigung haben, sowie Anforderungen für destruktive tests.
Begründung
Die gesetzlichen Bestimmungen und eine Reihe von Verordnungen machen die Umrüstung von Strassenfahrzeugen, insbesondere von Personenwagen, von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren in der Schweiz aus wirtschaftlicher Sicht praktisch unmöglich.
Im Rahmen der Politik der Dekarbonisierung und der rationellen Ressourcennutzung sowie der Kreislaufwirtschaft ist die Umrüstung von Gebrauchtwagen jedoch eine Chance, die es zu nutzen und zu entwickeln gilt. Sowohl wegen der direkten Vorteile für die Umwelt als auch wegen der Arbeitsplätze, die sie schaffen würde, indem sie zur Beschäftigungssicherung in diesem Sektor beiträgt.
Diese Aspekte wurden in anderen Ländern wie Frankreich und Italien berücksichtigt, wo es neben Rechtsvorschriften, die die Umrüstung erleichtern, auch finanzielle Anreize für die Umrüstung von endothermen Motoren auf Elektromotoren gibt.
Mit dieser Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Vorschriften für Fahrzeugumrüstungen (PKW, Transporter, LKW) zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Anforderungen sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VETV) festgelegt, die sich auf EU- und UN-Normen beziehen, die sich schliesslich als prohibitiv erwiesen haben und eine Nachrüstung völlig unwirtschaftlich und faktisch undurchführbar machen, sowohl was die Kosten für die Zertifizierung der elektrischen Komponenten (EMV) als auch die zerstörerischen Prüfungen der Batterien betrifft.
Der Nachweise für Komponenten, welche bereits eine Genehmigung hatten sollten nicht nochmals geprüft werden müssen.
VETV anforderungen vorschreiben z.b. kostespielige unnötige EMC prüfungen für schon geprüfte Komponente.
Für die Zulassung von umgebaute Einzelfahrzeuge sollte man auf die Beurteilung von anerkannten Prüf- und Kompetenzstellen zurückgreifen können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat sind die Dekarbonisierung und der Klimaschutz wichtige Anliegen. Deswegen hat der Bundesrat am 28. August 2019 die Erhöhung des Klimaziels der Schweiz bis 2050 beschlossen. Bis dahin wird eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz ("Netto Null") angestrebt. Gleichzeitig muss aber sichergestellt sein, dass die grundlegenden sicherheitsrelevanten Anforderungen weiterhin erfüllt und auch kontrolliert werden.
Beim serienmässigen Umbau von Verbrennungs- zu Elektromotoren ist bereits heute die Erteilung einer "Umbau-Typengenehmigung" durch anerkannte Prüfstellen möglich. Soll also eine ganze Serie von Fahrzeugen umgebaut werden, kann eine Genehmigung für die ganze Serie beantragt werden. In diesem Fall muss nicht jedes Fahrzeug einzeln geprüft werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestand dafür bislang jedoch keine Nachfrage.
Der Spielraum für weitere Erleichterungen beim Umbau von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu solchen mit einem Elektroantrieb ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eng. Die Betriebssicherheit, die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit müssen weiterhin sichergestellt sein. Der Bundesrat ist indessen bereit, den bestehenden Spielraum zu nutzen und im Rahmen einer laufenden Revision der Vorschriften weitere Erleichterungen zur Diskussion zu stellen.
Weitergehende Erleichterungen in Bezug auf Einzelfahrzeuge sind nach Ansicht des Bundesrates nicht zu rechtfertigen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.