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22.3320 · Interpellation · 2022-03-18

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bekanntlich wird die private Organisation Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) trotz reger parlamentarischer Kritik (vgl. bspw. die Vorstösse 14.4115, 17.4195, 18.3075, 19.3606, 19.4103, 20.4651) seit Jahren vom Bund unterstützt.

Nun wartet SGCH, die bereits im 2021 eine "Masturbationskampagne" lanciert hatte, in welcher Masturbieren mit dem Zähneputzen gleichgesetzt wurde, mit einer neuen "kreativen" Idee auf: Einem Lust-Comic für Kinder.

Was dahinter steckt, ist klar: SGCH spricht sich für die Anwendung der WHO-Standards in der Schweiz aus. Diese Standards möchten die Sexualisierung von Kindern fördern und sprechen dabei bei Kindern zwischen 0 -4 Jahren von "Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren" sowie von "frühkindlicher Masturbation".

Diese Agenda soll nun anhand eines "Comics" mit dem Thema "Lust" in ein für Kleinkinder vertrautes Format verpackt werden. Das ist nichts anderes wie Frühsexualisierungs-Propaganda, welche die Kinder anfälliger macht für sexuellen Missbrauch!

Die Projektleiterin für Sexualaufklärung von "Sexuelle Gesundheit Schweiz" Caroline Jacot-Descombes will zudem die bisherige Sexualaufklärung für Kinder um das Thema sexuelle Lust erweitern (Interview Westschweizer Radio RTS von Anfang Februar 2022) und fordert Sexualkundeunterricht ab 4 Jahren. Aufgrund dieser Tatsachen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Wird der Bundesrat die Produktion des Lust-Comics für Kinder mitfinanzieren?

2. Unterstützt der Bundesrat die Bestrebungen von "Sexuelle Gesundheit Schweiz", Kinder mit einem farbigen Lust-Comic zur Masturbation anzuregen?

3. Ist der Bundesrat der Meinung, dass dieser Lust-Comic von "Sexuelle Gesundheit Schweiz" die Gesundheit der Kinder fördern wird?

4. Zum Interview Descombes: Ist der Bundesrat der Meinung, dass bereits junge Kinder über sexuelle Lust "aufgeklärt" werden müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

1 bis 4. Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 20.4651 Herzog Verena ausgeführt hat, löst die Sexualaufklärung und die Art und Weise ihrer Ausgestaltung seit deren Anfängen Diskussionen aus. Der Bundesrat erachtet diese Diskussionen als wichtig. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist von öffentlichem Interesse. Die Vermittlung von Wissen sowie von Auseinandersetzungen mit Themen der Sexualität müssen evidenzbasiert und altersadäquat ausgestaltet sein und die gesunde Entwicklung unterstützen.

Ebenfalls in der Antwort auf die genannte Interpellation hat der Bundesrat ausgeführt, dass der Bund die Stiftung Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) auf der Basis des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) mittels Finanzhilfe für Massnahmen zur Zielerreichung des Nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) unterstützt. Die Produktion des Comics ist nicht Teil dieser Finanzhilfe und wird somit nicht vom Bund unterstützt.

Der Comic wird sich an Jugendliche ab 14 Jahren richten. Der Bundesrat äussert sich - mit Ausnahme von Themen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen - nicht zu einzelnen Inhalten der Sexualaufklärung. Er hat dies im Bericht vom 21. Februar 2018 "Prüfung der Grundlagen zur Sexualaufklärung" in Erfüllung des Postulats 14.4115 Regazzi erläutert: Sexualaufklärung sollte im Elternhaus beginnen und zwecks chancengerechter Prävention in der Schule fortgeführt werden. Der Bundesrat respektiert die kantonale Hoheit in diesem Bereich.

Antwort des Bundesrates.