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22.3672 · Motion · 2022-06-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Angesichts des drohenden Anstiegs der Energiepreise wird der Bundesrat beauftragt, einen Nebenkostendeckel zur Stabilisierung der Schweizer Kaufkraft einzuführen. Dabei sollen alle Schweizer Miethaushalte gegen Erdöl- und Gaspreise versichert werden, welche ihre üblichen Heiznebenkosten um mehr als 30 Prozent erhöhen. Vermieter, deren Mietparteien wegen den hohen fossilen Energiepreisen finanziell unterstützt werden, sollen bis Ende 2023 zu einem GEAK Plus verpflichtet werden (Analyse des Gebäudezustands inkl. Sanierungsmassnahmen und Heizungsersatz mit Vollkostenrechnung über die Lebensdauer).

Begründung

Der Angriffskrieg von Putin auf die Ukraine führt zu steigenden Erdgas-, Erdöl und weiteren Rohstoffpreisen. Gerade für Mietparteien ohne grosse Einkommen können die steigenden Nebenkosten zu einer grossen Belastung werden. Denn ein Anstieg des Erdöl- und Gaspreises schlägt sich vor allem bei den Heizkosten gravierend nieder. Bei einem Bruttoeinkommen unter 4530.-/Monat geht im Schnitt pro Haushalt fast 8 Prozent des frei verfügbaren Einkommens an die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser. Hauseigentümer haben mit staatlicher Unterstützung die Möglichkeit, in nachhaltige Heizsysteme zu investieren, um die Nebenkosten zu senken und ihre Energieversorgung unabhängiger zu gestalten. Im Gegensatz dazu haben Mieter keine Möglichkeit, ihre Heiznebenkosten mittels ökologischer Investitionen in nachhaltige Heizsysteme zu senken. Sie sind den Entscheiden der Hausbesitzer ausgeliefert, diese wiederum haben wenig Anreize, zu investieren, da die Nebenkosten vollständig der Mietpartei angelastet werden. Verhaltensanpassungen aufgrund steigender Preise sind demnach für zur Miete lebende Personen unmöglich. Als Sofortmassnahme sollen Miethaushalte gegen Energiepreise versichert werden, die zu mehr als 30 Prozent Preisaufschlag führen. Die Referenzgrösse können z.B. drei vorherige Jahresperioden sein. Die Umsetzung soll sich an den wirtschaftlichen Stabilisierungsmassnahmen für private Unternehmen während der Covid-19-Pandemie orientieren.

Die Situation zeigt, dass wir die Unabhängigkeit von den fossilen Energien beschleunigen müssen. Um die Bevölkerung vor steigenden Energiepreisen zu schützen, müssen wir unsere Energieversorgung unabhängiger vom Ausland gestalten. In der Schweiz heizen fast 2/3 aller Schweizer Gebäude mit Öl oder Gas (Dänemark 31 Prozent, Schweden 6 %). Die ökologische Transition des Schweizer Gebäudeparks muss beschleunigt werden. Dafür sollen Vermieter, deren Mietparteien wegen den hohen fossilen Energiepreisen finanziell unterstützt werden müssen, bis Ende 2023 zu einem GEAK Plus verpflichtet werden. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) analysiert den energetischen Zustand des Gebäudes, beim GEAK Plus werden zusätzlich drei Sanierungsmassnahmen mit Vollkosten über die Lebensdauer berechnet, dazu gehört u.a. Heizungsersatz. Diese sanfte Regulierung schafft Preistransparenz und Kostenwahrheit und fördert private Investitionen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Energiepreise sind international stark gestiegen, was auch in der Schweiz zu einem Anstieg der allgemeinen Teuerung geführt hat. Allerdings ist die Inflation verglichen mit anderen Ländern weiterhin moderat. Im Juli 2022 betrug sie 3,4 Prozent und lag damit rund 5 Prozentpunkte unter dem Wert des Euroraums. Gründe hierfür sind der vergleichsweise tiefe Ausgabenanteil der Haushalte für Energie und die energieeffiziente Wirtschaft. Aktuelle Teuerungsprognosen verschiedener Institute liegen für das Gesamtjahr 2022 bei einer Grössenordnung von gut 2,5 Prozent. Im Jahr 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer liegen. Zudem sollte sich die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise fortsetzen, wenn auch weniger dynamisch, als vor dem Krieg in der Ukraine erwartet.

Im Allgemeinen ist die SNB für die Gewährung der Preisstabilität zuständig. Diese verfügt über wirksame Instrumente, um einen allfälligen weiteren Anstieg der Inflation in der Schweiz zu bekämpfen. Anlässlich der geldpolitischen Lagebeurteilung vom 16. Juni hat die SNB den Referenzzinssatz um 50 Basispunkte auf neu -0,25 Prozent erhöht, um dem gestiegenen inflationären Druck entgegenzuwirken. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht anhand der Ergebnisse der eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe der Departemente UVEK, WBF und EFD derzeit aber keinen Bedarf für dringende Massnahmen.

Allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb hat der Bundesrat das WBF (SECO) beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem EDI (BAG, BSV), UVEK (BAFU, BFE, ElCom), EFD (EFV, ESTV), den Handlungsbedarf für verschiedene sozialpolitische Abfederungsmassnahmen unter Berücksichtigung der weiteren Preis-, Inflations- und Lohnentwicklung sowie von bestehenden kantonalen und kommunalen Instrumenten vertieft zu evaluieren.

Von einem Nebenkostendeckel für alle Mieterinnen und Mieter deren Nebenkosten um mehr als 30 Prozent steigen, würden jedoch nicht nur einkommensschwache, sondern auch einkommensstarke Mieterinnen und Mieter profitieren. Die Massnahme wäre deshalb mit einer hohen Streuwirkung verbunden. Entsprechend hoch wären auch die Mehrausgaben für den Bund, welche in anderen Bereichen einzusparen sind, falls der Nebenkostendeckel durch Bundesausgaben finanziert wird.

Was eine Verknüpfung der vorgeschlagenen Massnahme mit der Erstellung eines GEAK plus anbetrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Statuierung einer Pflicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises aufgrund von Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV) in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Dies ergibt sich aus einem entsprechenden Prüfbericht des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO), der am 13. Mai 2015 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/39392.pdf).

Es kommt hinzu, dass die Umsetzung und die Kontrolle der Einhaltung einer GEAK-Pflicht mit einem gemessen am Nutzen unverhältnismässig grossen Verwaltungsaufwand verbunden wären.

Um den Ersatz von Heizungen zu fördern, bestehen schliesslich bereits seit vielen Jahren verschiedene Fördermassnahmen von Bund und Kantonen. Vor allem im Bereich Gebäudeprogramm konnten in den letzten drei Jahren eine grosse Steigerung im Bereich Heizungsersatz beobachtet werden. Die limitierenden Faktoren für einen schnelleren Umstieg sind zurzeit die Verfügbarkeit von Anlagen und Fachkräften. Im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes (nCO2-G) wie auch mit dem neuen Bundesgesetz über Ziele im Klimaschutz (KIG) als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative werden weitere 40 Mio. CHF/a (nCO2-G) oder 200 Mio. CHF/a (KIG) für den Ersatz fossiler und elektrischer Heizsysteme vorgeschlagen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.