22.3812 · Motion · 2022-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das Landwirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass für die Eierindustrie keine Marktentlastungsmassnahmen mehr ausbezahlt werden.
Begründung
Die Nachfrage nach Eiern ist an Ostern und Weihnachten am grössten. Im Sommer bricht die Nachfrage nach Eiern zusammen. Im Rahmen der sog. Marktentlastungsmassnahmen (Art. 52 LwG) unterstützt der Staat die Eierindustrie mit jährlich rund 2 Millionen Franken, damit diese Eier vergünstigt verarbeiten resp. verkaufen kann.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK), das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes, kritisierte die Marktentlastungsmassnahmen im Jahr 2018 im Bericht "Wirtschaftlichkeitsprüfung der Finanzhilfen an externe Organisationen". Die EFK argumentiert mit dem Art. 104a BV zur Ernährungssicherheit, der 2017 durch eine Volksinitiative in Kraft trat. Neu sollte der Bund Produkte oder Produktionsverfahren nicht bzw. kaum mehr subventionieren, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind.
Betroffen ist laut EFK die Tierproduktion. Diese ist besonders klimawirksam oder - wie im Fall von der Eierproduktion - massgeblich von Futtermittelimporten abhängig und damit nicht standortangepasst. Die EFK erachtet die Marktentlastungsmassnahmen für die Eierindustrie deshalb als "nicht mehr zeitgemäss" und empfiehlt, der Bund solle auf diese "Preisstützungsmassnahme" verzichten. "Die Lösung der Probleme solcher Produktionsschwankungen sollte grundsätzlich den Branchen überlassen werden."
Die EFK argumentiert ferner, "Organisationen mit hohen Eigenmitteln bedürfen keiner Unterstützung". Anders als bei anderen Agrarsubventionen profitiert von Marktentlastungsmassnahmen nicht die gesamte Landwirtschaft, sondern lediglich die Industrie sowie einige, wenige Grossbauern.
Die Marktentlastungsmassnahmen verzerren den Eiermarkt, indem sie Preise stabilisieren. Sie fördern eine Industrie, die keiner Unterstützung bedarf. Die Marktentlastungsmassnahmen gehören deshalb gestrichen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz rund 1,14 Milliarden Eier produziert. Der Anteil der Inlandproduktion am Gesamteierverbrauch in der Schweiz lag bei 66,7 Prozent. Rund 40,4 Millionen Stück Eier wurden im Rahmen der Marktentlastungsmassnahmen mit einem Beitrag unterstützt, dies entspricht lediglich rund 3,5 Prozent aller in der Schweiz produzierten Eier.
Aus Sicht des Bundesrates gibt es in der inländischen Eierproduktion deshalb keine strukturelle Überproduktion. Es besteht jedoch ein gewisses saisonales Überangebot insbesondere nach Ostern und im Sommer, wenn die Nachfrage nach Eiern merklich sinkt, die Legehennen naturbedingt jedoch weiterhin täglich ein Ei legen. In diesen Zeiten mit schwacher Nachfrage sind deshalb saisonale Marktentlastungsmassnahmen sinnvoll. Die Verwertungsmassnahmen können verhindern, dass Legehennen nach den Saisonspitzen frühzeitig geschlachtet werden müssen, um die Produktion schneller der tieferen Nachfrage anzupassen. Sie helfen mit, die Produktionskapazitäten im Inland zu halten und tragen dazu bei, dass besonders in der Osterzeit genügend Schweizer Eier im Handel sind und weniger importiert werden muss. Die Massnahmen sind aber im Ausmass viel zu klein, um den gesamten Eiermarkt zu verzerren oder Anreize für eine strukturelle Überproduktion zu setzen.
In seiner Stellungnahme zur Motion 18.4408 "Ernährungssicherheit. Abschaffung schädlicher Subventionen gemäss Empfehlungen der Finanzkontrolle" hat der Bundesrat festgehalten, dass es für ihn von zentraler Wichtigkeit ist, festzustellen, ob ein breiter politischer Wille zur Abschaffung der Verwertungsmassnahmen für Fleisch, Eier, Schafwolle und Früchte vorhanden sei.
In der Vernehmlassung vom 14. November 2018 bis zum 6. März 2019 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) stellte der Bundesrat deshalb unter anderem die Aufhebung der Marktstützungsmassnahmen inklusive der Beihilfen Inlandeier zur Diskussion. Er vertrat die Meinung, dass das erhöhte Angebot von Inlandeiern nach Ostern vorhersehbare Marktschwankungen seien und kein Marktversagen vorliege und deshalb ein staatlicher Markteingriff nicht gerechtfertigt sei. Der Bundesrat hat dieses Vorgehen gewählt, weil das Parlament in der Vergangenheit bereits mehrfach Vorlagen zur Abschaffung der Marktentlastungsmassnahmen abgelehnt hat. In ihren Stellungnahmen zur Vernehmlassung haben zahlreiche Kantone, Branchenverbände und Bauernorganisationen sowie diverse politische Parteien sich für die Weiterführung der Marktentlastungsmassnahmen ausgesprochen. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur AP22+ deshalb darauf verzichtet, die Aufhebung der Marktentlastungsmassnahmen vorzuschlagen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.