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22.3883 · Motion · 2022-08-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, so schnell wie möglich eine eigene Taskforce einzusetzen, um die internationalen Sanktionen gegen Russland und Belarus im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine umzusetzen und insbesondere die in der Schweiz gelagerten Vermögenswerte reicher russischer und belarussischer Staatsangehöriger, die auf der Liste der im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sanktionierten Personen stehen, aufzuspüren und bis zur zweifelsfreien Klärung zu sperren.

Eine Minderheit der Kommission (Schneeberger, Amaudruz, Burgherr, Hess Erich, Feller, Friedli Esther, Gössi, Graber, Lüscher, Matter Thomas, Regazzi, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf die Motionen Sommaruga (22.3236) und der Sozialdemokratischen Fraktion (22.3214) bereits erklärt hat, stellt die Umsetzung der Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine die involvierten Bundesstellen vor teilweise neue Herausforderungen. Dies ist der zeitlichen Dringlichkeit sowie der Fülle von Anfragen aus der Bevölkerung, von Unternehmen oder Medien geschuldet. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass die Prozesse zwischen den Bundesbehörden und den privaten Unternehmen in der Schweiz gut eingespielt und effizient sind. Banken, Finanzdienstleister und andere Unternehmen sowie Behörden wissen über die Umsetzung der Sanktionen Bescheid. Die hohe Zahl an Meldungen und die - auch im internationalen Vergleich - hohe Summe an eingefrorenen Vermögenswerten zeigen, dass die Prozesse funktionieren.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bzw. das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO koordiniert und überwacht den Vollzug von Sanktionen, die der Bundesrat gestützt auf das Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) beschlossen hat. Es ist dabei in ständigem Austausch mit allen relevanten Akteuren im In- und Ausland. Die involvierten Bundesstellen - das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, das Eidgenössische Finanzdepartement (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit), das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Justiz, Bundesamt für Polizei [fedpol], Staatssekretariat für Migration), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Nachrichtendienst des Bundes) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht - arbeiten eng zusammen und tauschen sich regelmässig aus.

Die in der Ständigen Koordinationsgruppe "Sanktionspolitik" zusammengeschlossenen Ämter haben im Übrigen Focal Points eingerichtet (Kontaktpersonen), um ihre Bemühungen zu koordinieren. Der Bundesrat hält daher zum jetzigen Zeitpunkt die Schaffung einer Taskforce nicht für notwendig.

Innerhalb des geltenden Rechtsrahmens ist die Schweiz bereit, bei der Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland mit ihren internationalen Partnern weiterhin und wo sinnvoll verstärkt zusammenzuarbeiten. Mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten tauscht sich die Schweiz bereits aus, beispielsweise im Rahmen der Taskforce "Freeze and Seize". Gegenwärtig wird überlegt, ob die internationale und nationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden zusätzlich intensiviert werden soll, insbesondere angesichts neuer Diskussionsformate, wie etwa dem UK-CH Sanctions Dialogue, dessen erstes Treffen am 8. Juni 2022 stattfand.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.