22.3917 · Interpellation · 2022-09-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Audiowerke sind Hörspiele, Reportagen, Doku-Serien und hochwertige Talks, die als Podcasts oder über das lineare Radio veröffentlicht werden. Das Angebot und die Nachfrage des Publikums nach hochwertigen Schweizer Produktionen ist stark gestiegen. Die Digitalisierung vereinfacht zwar die Realisierung von unabhängigen Produktionen und Online-Distributionsplattformen ermöglichen deren Verbreitung. Doch die Finanzierungsmöglichkeiten sind prekär. Aufwändige Audioformate geraten zudem auch im linearen Radio zunehmend unter Spardruck.
Audiowerke leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zur gesellschaftlichen Verständigung in der Schweiz. Sie fördern die Auseinandersetzung mit relevanten gesellschaftlichen und politischen Themen und die Kultur des aktiven Zuhörens, was wichtige Grundlagen einer funktionierenden Demokratie sind.
Schweizer Audioschaffende realisieren ihre preisgekrönten Podcasts vermehrt ausserhalb von gebührenfinanzierten Radiostationen. In der Vielfalt von Berufsbildern, Themen und Methoden ist die wachsende Schweizer Audiobranche mit der Schweizer Filmindustrie vergleichbar.
Während der Bund jedoch das Schweizer Filmschaffen als eigene kulturelle Sparte anerkennt und mit Kulturförderungsgesetz bzw. Filmgesetz die Rolle und die Verantwortlichkeiten von Bund, Kantonen oder der SRG regelt, gibt es für die Produktion von Audiowerken keine entsprechenden Grundlagen.
1. Wie beurteilt der Bundesrat die Bedeutung von Audiowerken wie Hörspielen und Podcasts als Schweizer Kulturgut?
2. Inwiefern beabsichtigt der Bundesrat, der Bedeutung von Audio in der Kulturbotschaft 2025-2028 gerecht zu werden?
3. Wo sieht der Bundesrat Möglichkeiten für eine künftige Audioförderung?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bund verfolgt die Entwicklung der Produktion von Audiowerken (Hörspiele, Podcasts usw.) aufmerksam und setzt sich für deren Erhaltung ein. Die Schweizerische Nationalphonothek sammelt, erhält und erschliesst Tonaufnahmen mit Bezug zur Schweiz und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit ist auch das klingende Kulturerbe der Schweiz langfristig gesichert. Zu diesem bedeutenden Kulturgut zählen auch Audiowerke wie Hörspiele und Podcasts. Die Schweizerische Nationalphonothek in Lugano ist seit 2016 ein Teil der Schweizerischen Nationalbibliothek und des Bundesamts für Kultur.
2. Über die Weiterführung der Erhaltungs- und Vermittlungstätigkeit der Nationalphonothek hinaus sieht der Bund in der Kulturbotschaft 2025-2028 keine gezielte Förderung von Audiowerken vor. Ein grosser Teil dieser Werke geht aus traditionellen Medien wie Radio, Fernsehen oder Zeitung hervor. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat jedoch am 13. Februar 2022 das von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Massnahmenpaket zugunsten der Medien abgelehnt. Ausserdem ist der Bund in der Kulturförderung lediglich subsidiär aktiv, während das Filmschaffen mit einem spezifischen Gesetz gefördert werden soll.
3. Audiowerke sind Teil des Bereichs digitales Kulturschaffen, der in der Kulturbotschaft 2025-2028 als Ganzes berücksichtigt wird. Eine gezielte Förderung von Audiowerken kann ausserhalb dieses umfassenden Ansatzes nicht in Betracht gezogen werden.
Antwort des Bundesrates.