22.4055 · Interpellation · 2022-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Schweiz stehen im kommenden Winter Schwierigkeiten bei der Energieversorgung bevor. Jeder muss sich beim Stromverbrauch verantwortungsvoll verhalten und mögliche Vorkehrungen treffen. Menschen mit Behinderungen sowie mobilitätseingeschränkte und alters- oder krankheitsbedingt vulnerable Personen könnten sich im Falle von Stromunterbrüchen hingegen mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert sehen. Problematisch ist auch die Umsetzung gewisser Massnahmen zum Energiesparen. Der Bundesrat muss deshalb den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen vorsorglich Rechnung tragen.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie trägt der Bundesrat den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen in einer Strommangellage Rechnung?
2. Wie geht der Bundesrat vor, um die entsprechenden Risikosituationen zu ermitteln und wird dabei mit den Organisationen der Behindertenselbsthilfe zusammengearbeitet?
3. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um diesen existentiellen Problemen von Menschen mit Behinderungen bei einer Strommangellage entgegenzuwirken?
4. Was unternimmt der Bundesrat, um die Betroffenen frühzeitig und adäquat zu informieren und zu sensibilisieren?
Begründung
Im Falle von Stromausfällen werden gewisse Menschen mit Behinderungen, die in Privathaushalten leben, massiv in ihrer Autonomie eingeschränkt oder sogar in Gefahr gebracht. Zahlreiche Hilfsmittel werden elektrisch betrieben: Elektrorollstühle, Lifte oder Hebehilfen, Personenfahrstühle, automatische Türen, Gebäudetechniksysteme zur Förderung der Autonomie, Kommunikations- und Warngeräte sowie Beatmungsgeräte. Zudem müssen ebenso notwendige wie teure Medikamente im Kühlschrank aufbewahrt werden. Stromausfälle, insbesondere wenn diese unangekündigt erfolgen, können bei Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) oder Angststörungen schwere Stresssituationen auslösen.
Auch gewisse Energiesparmassnahmen wären problematisch, so etwa ein Herunterfahren der Beleuchtung im öffentlichen Raum. Ohne ausreichende Beleuchtung wird der öffentliche Raum für Menschen mit einer Sehbehinderung unzugänglich.
Stellungnahme des Bundesrates
1. In einer Strommangellage berücksichtigt der Bundesrat die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung, wobei Menschen mit Behinderungen oder vulnerablen Personen eine besondere Aufmerksamkeit zukommt. Bei der Ergreifung von Massnahmen muss der Grundsatz der Verhältnismässigkeit stets gewahrt werden.
2. Mehrere Organisationen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen, stehen in regelmässigem Kontakt mit der Bundesverwaltung. Bei den Vorbereitungen von Massnahmen für den Fall einer Mangellage werden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie ihre Schwierigkeiten berücksichtigt. Die entsprechenden Organisationen konnten auch im Rahmen der Konsultation zu den Verordnungsentwürfen für den Fall einer Gasmangellage Stellung nehmen.
3. Nach dem derzeitigen Stand dürften die Beschränkungen der Stromverwendung den Bereich der nicht zwingend benötigten und stromintensiven Anwendungen betreffen, insbesondere jene im Komfort- und Freizeitbereich. Die Nutzung eines Aufzugs sollte beispielsweise nicht verboten werden, wenn es keinen anderen, auch von Menschen mit Behinderungen nutzbaren Zugang gibt. Zudem sollten Menschen mit Behinderungen nicht von einer allfälligen Energiekontingentierung betroffen sein und zwar unabhängig davon, ob sie in einem Privathaushalt oder in einer Institution leben.
Bei zyklischen Netzabschaltungen - Ultima Ratio, wenn alle anderen Massnahmen zur Abwendung von Netzzusammenbrüchen nicht genügen - werden Ausnahmen aus technischen Gründen nur in wenigen Fällen möglich sein. Die Kantone und Gemeinden würden beauftragt werden, Personen, für die Strom lebensnotwendig ist, an einem Ort mit gesicherter Stromversorgung (z. B. Spital) unterzubringen.
4. Information und Sensibilisierung ist die Aufgabe der Kantone sowie der Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten. Ausser bei zyklischen Netzabschaltungen, die die gesamte Bevölkerung betreffen und nur in einer Extremsituation vorgenommen würden, sollten Menschen mit Behinderungen nicht stärker als die Gesamtbevölkerung von den bundesrätlichen Bewirtschaftungsmassnahmen im Strombereich betroffen sein. Bei zyklischen Netzabschaltungen wird der Bund die gesamte Bevölkerung und die Unternehmen grundsätzlich mindestens 48 Stunden im Voraus informieren. Entsprechende Informationen werden auch über barrierefreie Kanäle für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
Antwort des Bundesrates.