22.4057 · Motion · 2022-09-29
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten und dem Parlament zu unterbreiten, der unter Artikel 12a des Kernenergiegesetzes (KEG) eine Ausnahme vorsieht für den Ersatz der 2022 im Einsatz stehenden Kernanlagen. Zudem sollen Forschung in neue Kerntechnologien und frühzeitige Investitionen in neue Kernanlagen, sowie Prototypen ermöglicht, erleichtert und allenfalls gefördert werden können.
Begründung
Unsere Energiepolitik braucht eine Kurskorrektur. Denn schon diesen Winter könnte es in der Schweiz ungemütlich werden, geschweige denn ist die Energieversorgung langfristig gesichert. Es droht ein riesiges Stromdefizit. Die
Zuwanderung steigert den Energieverbrauch massiv, aber auch neue, grüne Technologien wie Elektroautos, der Ausbau des ÖV oder Wärmepumpen verbrauchen mehr Strom. Die Effizienzbemühungen werden verpuffen, weil unsere Gesellschaft immer mehr Energie braucht. Ohne eine Korrektur wird die Schweiz noch mehr als heute von Stromimporten abhängig sein. Unsere Nachbaren haben aber mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und wir wissen, wenn es überall kriselt, schaut jedes Land zuerst für sich. Auf Importe ist daher kein Verlass. Wenn es um die Versorgungssicherheit geht dürfen wir uns nicht auf vage Prognosen, Hoffnungen, Ideen oder Illusionen verlassen.
Es wird schon jetzt, und in Zukunft noch deutlicher klar, dass in Europa wieder auf neue Kerntechnologien gesetzt wird.
Belgien hat die Laufzeit ihrer Reaktoren verlängert mit der Begründung die Energieunabhängigkeit zu sichern. Der Krieg in der Ukraine hat gezeigt, dass Energiepolitik auch Sicherheitspolitik ist. Und so hat die Stromversorgung einen neuen Stellenwert bekommen. Denn mit den Verlängerungen will man den Blackout und dramatische Preiserhöhungen verhindern, die auch sozialpolitisches und innensicherheitspolitisches Sprengpotenzial bedeuten. Belgien ist nach den Niederlanden nun ein weiteres Land, welches seine Pläne zum Atomausstieg überdenkt. In Holland sollen sogar zwei neue Kernanlagen gebaut werden. Auch global bestätigt sich der Trend, dass wer nicht auf Kernenergie setzt, in Zukunft grosse Abhängigkeiten im Bereich Technologie haben wird. Unser Fortschritt wird dann abhängig sein von Ländern und Regionen, die auf neue Technologien gesetzt haben in den 2020er-Jahren.
Um die Stromversorgung langfristig sicherzustellen, sollte man deshalb auch zukünftig weiterhin auf Kernenergie setzen können. Ansonsten wird sich die Energiekrise bei jedem Ausstieg von einem der vier verbleibenden Kraftwerke weiter zuspitzen. Der optimale Strommix für die Schweiz setzt sich deshalb aus Atomkraft, einheimischer Wasserkraft und einem Ausbau von neuer erneuerbarer Energieproduktion zusammen. Wir müssen für neue Technologien, Entwicklungen und Innovationen bestehender Technologien offen sein.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 21. Mai 2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der neu ausgerichteten Energiegesetzgebung zugestimmt, welche den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie, den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Stärkung der Energieeffizienz vorsieht. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Richtungsentscheid zurückzukommen, wie er bereits in seiner Antwort auf die Mo. 22.3067 "Aufhebung des Verbots, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilen" ausgeführt hat. Der Ständerat hat diese Motion am 16. Juni 2022 abgelehnt und somit die Haltung des Bundesrates bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist es für den Bundesrat denn auch nicht zielführend, wie in der Motion gefordert, eine Ausnahme für den Ersatz der 2022 im Einsatz stehenden Kernanlagen vorzusehen.
Im Einklang mit der von der Stimmbevölkerung und dem Parlament unterstützten Energiestrategie 2050 hat der Bundesrat in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für eine verstärkte Energieeffizienz verbessert. Er hat dazu im Juni 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative hat das Parlament zudem am 30. September 2022 dem Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter zugestimmt. Damit werden die Bewilligungsverfahren für alpine Solaranlagen und die Erhöhung von Talsperren zeitlich befristet vereinfacht. Zur Sicherung der kurzfristigen Versorgungssicherheit im Winter 2022/23 hat der Bundesrat die Wasserkraftreserve vorgezogen und eine entsprechende Verordnung per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG; SR 531) hat er zudem zwei Verordnungen verabschiedet, welche den Bau eines Reservekraftwerks in Birr ermöglichen.
Weiter fordert die Motion, dass die Forschung für neue Kerntechnologien und frühzeitige Investitionen in neue Kernanlagen sowie Prototypen ermöglicht, erleichtert und allenfalls gefördert werden können. Die Schweizer Forschung kennt keine Technologieverbote. Der Bund unterstützt die Forschung im Bereich Kernenergie und ist auch an internationalen Initiativen wie dem Forum für die vierte Generation der Kernenergie beteiligt. Zudem erstattet er der Bundesversammlung gemäss Artikel 74a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) regelmässig Bericht über die Entwicklung der Kerntechnologie.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.