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22.4551 · Postulat · 2022-12-16

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, eine Entflechtung des AHV-Haushaltes vom Bundeshaushalt zu prüfen und Bericht zu erstatten. Dabei soll der Bundesrat insbesondere aufzeigen, was die Voraussetzungen für eine solche Entflechtung wären und worin die positiven und negativen Auswirkungen bestehen könnten. Gleichzeitig soll der Bundesrat aufzeigen, welche einnahmenseitigen Massnahmen man zur Kompensation für die AHV Finanzierung erwägen könnte. Dabei muss klar sein, dass die herkömmlichen Finanzierungsinstrumente wie bspw. die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV, die Anhebung des Referenzalters oder die Lohnbeitragserhöhung zunehmend ausgeschöpft sind. Stattdessen sollen alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie dies zum Beispiel Ständerat Beat Rieder mit seinem Postulat 21.3440 "Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer" gefordert hat, geprüft werden.

Begründung

Der Bund steht finanzpolitisch vor einer immensen Herausforderung. In den kommenden Jahren drohen Milliardendefizite. Um diese Herausforderung meistern zu können, ist ein ganzheitlicher Blick auf den Bundeshaushalt notwendig. Dabei zeigt sich allerdings, dass der Handlungsspielraum für den Bund durch die enorm hohen gebundenen Ausgaben begrenzt ist. Im Jahr 2020 handelte es sich bei 62 Prozent der gesamten Bundesausgaben um gebundene. In den kommenden Jahren sollen diese gar auf 65 Prozent ansteigen.

Von diesen gebundenen Ausgaben entfallen alleine 12,8 Prozent auf die AHV. Jährlich sind dies über 10 Milliarden, die der Bund an die AHV entrichtet. Der Bundesbeitrag ist gesetzlich festgelegt und beträgt seit der STAF-Reform 20,2 Prozent der gesamten AHV-Leistungen. Da in den kommenden Jahren Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner enorm steigen wird, werden auch die Bundesausgaben für die AHV aufgrund des fixen Prozentsatzes massiv ansteigen. Gerade diese Ausgaben haben demzufolge ein hohes Verdrängungspotenzial. Damit zeigt sich, dass eine Entflechtung des Bundeshaushaltes vom AHV-Haushalt eine massive Entlastung für den Bund darstellen würde. Der Wegfall des Bundesbeitrages an die AHV würde aber ausgleichende Massnahmen erfordern. Denn es muss klar sein, dass mit einer Entflechtung kein Rentenabbau einhergehen darf.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen, den Trend der steigenden Gebundenheit von Ausgaben zu brechen. Mit einer Entflechtung des AHV-Haushalts vom Bundeshaushalt würde verhindert, dass der durch die demografische Entwicklung bedingte wachsende Finanzierungsbedarf der AHV sich negativ auf die übrigen Aufgaben des Bundes auswirkt.

Eine Entflechtung wurde bereits im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten der AHV-Reform 2020 geprüft (Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern "Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV sowie Neuordnung des Bundesbeitrags an die AHV" vom 21. Juni 2013); ein zusätzlicher Bericht würde keine neuen Optionen hervorbringen. Zudem führt eine Entflechtung dazu, dass das Finanzierungsbedürfnis der AHV steigt, weil sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben in der AHV rascher öffnet, wenn der Bundesbeitrag nur noch mit der Wirtschaft und nicht mit der Demografie wächst. Der Bundesrat findet daher, dass die Frage der Entflechtung aus einer Gesamtsicht der Versicherung unter Berücksichtigung der Entwicklung aller Einnahmen und Ausgaben der Versicherung geprüft werden muss.

Ausserdem hat der Ständerat, entgegen dem Antrag des Bundesrates, im Mai 2022 das Postulat Rieder 21.3440 angenommen. Dieses beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren. Ohne die Ergebnisse dieses Berichts vorwegzunehmen ist festzuhalten, dass die herkömmlichen Finanzierungsinstrumente der AHV wie die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuerprozente zugunsten der AHV oder die Anpassung des Referenzalters sich in der Vergangenheit bewährt haben und auch in Zukunft zur Verfügung stehen müssen.

Aus diesen Gründen verspricht ein zusätzlicher Bericht keinen Mehrwert. Das Parlament hat aber den Bundesrat mit der Überweisung der Motion 21.3462 SGK-N beauftragt, ihm bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten. Darüber hinaus hat das Parlament die Motion 20.4078 Silberschmidt überwiesen, gemäss der die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert sein muss. Die Umsetzung dieser Ziele wird sowohl finanzierungs- als auch leistungsseitige Massnahmen erfordern. Der Bundesrat wird in diesem Rahmen auch eine Entflechtung prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.