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22.4578 · Interpellation · 2022-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Transitionsversorgung (Übergang Jugendliche, junge Erwachsene) in der Schweiz?

2. Im Jahr 2020 identifizierte eine Studie "gravierende Versorgungslücken" in diesem Bereich. Welche Massnahmen haben der Bund und die Kantone seither ergriffen, um diese Versorgungslücke zu bewältigen?

3. Mit welchen Massnahmen kann aus Sicht des Bundesrates die Transitionsversorgung verbessert werden?

4. Braucht es aus Sicht des Bundesrates eine Anpassung der tariflichen Strukturen?

Begründung

Heranwachsende zwischen 16 und 24 Jahren befinden sich in einer besonders vulnerablen Phase. Sie durchlaufen eine Reihe psychosozialer Veränderungen, werden autonom, entwickeln ihre eigene Persönlichkeit und beschäftigen sich mit der Zukunft. Bis Mitte 2023 wird der Bundesrat in Erfüllung des Postulates dringlichen Bericht die Situation in Bezug auf die psychische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufzuzeigen und auch konkrete Massnahmen zur Wahrung der psychischen Gesundheit und zur Versorgungssicherstellung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (insbesondere Studierende) aufführen.

Eine Studie aus dem Jahr 2020 identifiziert diverse Schwachstellen bei der Transitionversorgung, also bei der Versorgung von Jugendlichen beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenalter. Gesetzliche, budgetäre, tarifliche, fachdisziplinäre und versorgungskonzeptionelle Unterschiede und Abgrenzungen, die sich mit der Statusänderung der Patientinnen und Patienten beim 18. Geburtstag ergeben, sowie ein fehlender Veränderungsdruck und Anreiz im Schweizer Gesundheitsmodell und der Politik verhindern eine zielgerichtete Entwicklung. Bei Expert:innen herrscht ein Konsens, dass für psychisch kranke Adoleszente in der Transitionsphase schweizweit eine kritische Versorgungslücke besteht. Diverse Massnahmen könnten die Versorgungslücke entschärfen, so beispielsweise die bessere Vergütung spezifischer Leistungen. Angepasste Tarife könnten das Einrichten spezifischer transitionspsychiatrischer Angebote zu einer optimierten Behandlung von jungen Patientinnen und sowie den Austausch zwischen Erwachsenen-Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie fördern.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Gemäss dem Nationalen Gesundheitsbericht 2020 verfügt die Schweiz über eine Vielzahl an (hoch-)spezialisierten Angeboten für die Prävention, Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Potenzielle Lücken und Herausforderungen werden bezüglich der Sicherstellung der praxispädiatrischen Versorgung, der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung und bei den Übergängen in die Erwachsenenmedizin geortet (vgl. www.gesundheitsbericht.ch). Der Bundesrat fokussiert in seiner Antwort auf die Transitionspsychiatrie, auf welcher sich auch der erwähnte Bericht bezieht.

Der Bundesrat erachtet eine gute psychiatrische Versorgung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesichts der aktuellen Zunahme von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen sowie von Suizidversuchen bei jungen Menschen als höchst relevant. Dazu gehört auch, dass die Angebote möglichst ohne lange Wartefristen zugänglich sind. Wie der im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erstellte Bericht "Stationäre und tagesklinische Angebote der psychiatrischen Gesundheitsversorgung an der Schnittstelle des Jugend- und Erwachsenenalters in der Schweiz" im Januar 2020 aufgezeigt hat, sind die bestehenden transitionspsychiatrischen Angebote bei weitem nicht ausreichend (www.bag.admin.ch/psychische-gesundheit > Gesundheitsversorgung psychisch erkrankter Personen > Datenlage zur psychischen Gesundheit und zur psychiatrischen Versorgung).

Allerdings ist anzumerken, dass viele Kantone inzwischen Massnahmen ergriffen haben, um die Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu verbessern. So zeigte eine unveröffentlichte Umfrage des BAG im Herbst 2022, dass fast alle Kantone und Regionen mehr stationäre Plätze geschaffen und das Personal in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgestockt haben (vgl. Antwort auf die Ip. 22.4360 Bellaiche). Eine aktuelle Übersicht über das bestehende Angebot im Bereich der Transitionspsychiatrie liegt nicht vor.

2. Der Bund hat die in der Antwort 1 erwähnte Studie in Auftrag gegeben und begleitet die Entwicklung der Versorgungssituation im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie weiterhin im Rahmen seiner Kompetenzen. Er wird darauf achten, die Transitionspsychiatrie dabei mitzuberücksichtigen. Zudem wird er prüfen, wie die Datengrundlage verbessert werden kann, u.a. im Rahmen des Nationalen Gesundheitsberichts 2025 zur psychischen Gesundheit. Ob die Kantone spezifische Massnahmen im Bereich Transitionspsychiatrie ergriffen haben, ist dem Bund nicht bekannt.

3. Aus Sicht des Bundesrats ist es grundsätzlich notwendig, die psychiatrische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern. Dazu sind auch Massnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels und der Finanzierung von intermediären Versorgungsstrukturen zu ergreifen. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Das BAG unterstützt die zuständigen Akteure, um diese Herausforderungen anzugehen. Gemäss dem erwähnten Bericht erachten die befragten Expertinnen und Experten die Entwicklung eines Positionspapiers und die Erarbeitung von Qualitätsstandards für transitionspsychiatrische Angebote und Behandlungen als wichtige initiale Schritte. Empfohlen wird deshalb die Gründung einer entsprechenden Fachgesellschaft oder Fachsektion. Damit verbunden werden könnte die Einführung eines spezifischen Fähigkeitsausweises oder Fachschwerpunktes. Zuständig für die Umsetzung dieser Massnahmen sind die Fachpersonen.

4. In den meisten Kantonen gibt es unterschiedlich hohe Tarife für stationäre Behandlungen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und in der Erwachsenenpsychiatrie. Dies beeinflusst die Behandlung in der Transitionspsychiatrie. Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist es Sache der Leistungserbringer und Versicherer (Tarifpartner) die Tarife und Preise für KVG-Leistungen in Verträgen zu vereinbaren. Eine sachgerechte Tarifierung der Leistungen liegt folglich in der Verantwortung der Tarifpartner und unterliegt der Genehmigungspflicht durch die zuständige Behörde.

Antwort des Bundesrates.

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