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22.7719 · Fragestunde. Frage · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Lärmschutz-Verordnung teilt Erholungszonen, wie Pärke und Grünflächen, in die Empfindlichkeitsstufe I (höchstes Lärmschutzbedürfnis) ein. Das Bundesamt für Strassen setzt in Bellinzona keine Lärmschutzmassnahmen um, mit Verweis auf den Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit, der ungenügend sei, weil es keinen monetarisierbaren Nutzen gibt (Gebäude).

1. Ist diese Beurteilung, mit der Lärmschutzeinrichtungen für ES I faktisch verunmöglicht werden, korrekt?

2. Mit welchen rechtlichen Anpassungen wären geeignete Lärmschutzeinrichtungen möglich, beispielsweise in Bellinzona?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in italienischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)