23.1063 · Anfrage · 2023-12-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. Trotz der grossen Bedeutung einer raschen Umsetzung hat der Bundesrat erst am 25. Januar 2023 die Eckpunkte festgelegt.
Das Tempo des Bundesrats erweckt den Anschein, dass sich die Regierung der Dringlichkeit der Etappe 2 (Arbeitsbedingungen) zu wenig bewusst ist. Der Pflegenotstand ist realer denn je und die Frustration dieser Menschen an der Front ist gross. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und dem Fachkräftemangel ist die Berufsverweildauer vieler Pflegefachpersonen gering. Die Bettenschliessung in den Spitälern nimmt zu, weil Pflegefachpersonen fehlen. Darunter leiden neben den Patientinnen und Patienten auch diejenigen Pflegenden, die im Beruf tätig bleiben.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang freundlich, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen, in der Umsetzung der Pflegeinitiative?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kantone ihren Beitrag für die Umsetzung der Pflegeinitiative vollumfänglich leisten?
Hat der Bundesrat Kenntnis darüber, ob Kantone oder Leistungserbringer, in Zusammenhang mit der 2. Etappe der Pflegeinitiative, Verhandlungen innerhalb des GAV bereits begonnen haben?
Wann hat der Bundesrat vor, die Vernehmlassung der 2. Etappe zu öffnen? Kann der geplante Termin von April 2024 eingehalten werden?
Wann schätzt der Bundesrat zeitlich die früheste Inkraftsetzung der Gesetzgebung?
Wird der Pflegefachverband weiterhin in die Umsetzung der zweiten Etappe eingebunden sein?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Wie der Bundesrat schon mehrfach erwähnt hat, hat sich die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Arbeitgebern durch den nach der Annahme der Volksinitiative zur Pflege eingeführten Artikel 117b der Bundesverfassung (BV) nicht geändert. In diesem Sinne spielen die Kantone nicht nur bei der Umsetzung der ersten Etappe in Bezug auf die Ausbildungsoffensive, sondern insbesondere auch hinsichtlich der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine zentrale Rolle. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist daher essenziell. Die Zusammenarbeit insbesondere mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zeichnet sich durch einen konstruktiven Dialog und eine aktive Beteiligung der Kantone am Umsetzungsprozess aus, wodurch eine kohärente und effiziente Anwendung des neuen Artikels 117b BV (Pflege) sichergestellt wird. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass bereits einige Kantone Massnahmen beschlossen haben, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Angesichts der langen Zeit, bis die zweite Etappe in Kraft gesetzt werden kann (siehe Antwort 4/5), plädiert der Bundesrat aber für umfassende Massnahmen seitens der Kantone und Arbeitgeberverbände, um die Arbeitsbedingungen rasch zu verbessern. 3. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass in bestimmten Kantonen und bei manchen Pflegeleistungserbringern Verhandlungen zur Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege zu verbessern und das Personal im Beruf zu halten. Die GDK hat eine erstmals im Mai 2023 erschienene Übersicht über die in den Kantonen geplanten oder getroffenen Massnahmen zur Umsetzung des Verfassungsartikels über die Pflege erarbeitet.4. und 5. Der Bundesrat plant die Eröffnung der Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative im Frühjahr 2024. Die Botschaft soll im ersten Halbjahr 2025 an das Parlament überwiesen werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen hängt insbesondere von der Dauer der parlamentarischen Beratung ab. Danach muss das Ausführungsrecht ausgearbeitet werden. Es ist folglich frühestens mit einer Inkraftsetzung im Verlaufe des Jahres 2027 zu rechnen. 6. Wie schon seit Beginn der Umsetzung des neuen Verfassungsartikels werden die verschiedenen Stakeholder (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) weiterhin regelmässig einbezogen, insbesondere im Rahmen von Tagungen der Plattform Gesundheitspersonal. Das Fachwissen und die Erfahrungsberichte dieser Akteure sind für eine gelungene und rasche Umsetzung des neuen Verfassungsartikels sehr wertvoll.