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23.3100 · Postulat · 2023-03-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bundesrat und Parlament haben kürzlich mehrere wichtige Massnahmen für eine sichere Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien ergriffen. Diese schenken aber bestimmten technologischen Tatsachen zu wenig Beachtung. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, einen Plan zu erstellen, der deutlich die Rahmenbedingungen aufzeigt, mit denen die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energien erreicht werden können und eine wirksame Energiewende ermöglicht werden kann.

Begründung

Um in einem komplizierten geopolitischen Kontext eine sichere und auf erneuerbaren Energien aufbauende Energieversorgung zu garantieren, planen Bundesrat und Parlament zahlreiche Massnahmen (Solaranlagen in den Alpen, beschleunigte Verfahren für Windenergieanlagen, etc.). Es ist nun aber so, dass jedes Mal, wenn Massnahmen geplant werden, die Akteurinnen und Akteure der Branche von objektiven Schwierigkeiten berichten, welche die Konkretisierung der Massnahmen teilweise oder sogar ganz verhindern, so dass man berechtigterweise befürchtet, dass sich die Stromversorgung des Landes in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht merklich verbessern wird. Eine Auswahl solcher Schwierigkeiten ist im Folgenden aufgelistet:

- Die Solaranlage in Grengiols kann wahrscheinlich nicht so schnell gebaut werden wie geplant, denn das Stromnetz ist nicht dafür ausgelegt.

- Die Installation von photovoltaischen Modulen auf einzelnen Villen kommt nicht schnell genug vorwärts, denn einerseits fehlen Arbeitskräfte und andererseits wird der Paradigmenwechsel (Privateigentümerinnen und -eigentümer konsumieren den Strom nicht nur, sondern produzieren ihn auch) nicht ausreichend verstanden und begleitet.

- Die Grimselstaumauer wird trotz ihrem dringlichen Charakter noch mehrere Jahre brauchen, bis sie fertiggestellt sein wird.

Gemäss dieser Auflistung besteht ein grosses Risiko, dass die Stromversorgung mittelfristig kritisch bleibt. Zudem machen die diversen Massnahmen, die je einzeln ergriffen werden, den Eindruck eines Flickwerks und lassen eine klare Gesamtübersicht vermissen.

Damit wir uns in 5 bis 10 Jahren nicht in einer Situation wiederfinden, die sich kaum verbessert hat, wird der Bundesrat gebeten, einen umfassenden Bericht zu verfassen. Darin soll er die Hindernisse analysieren, welche die mittelfristige Umsetzung der Energiewende erschweren, sowie Rahmenbedingungen und Lösungen zur Beseitigung dieser Hindernisse vorschlagen. In diesem Sinne soll er auch aufführen, mit welchen Massnahmen im Energiebereich bis wann wie viel Strom erzeugt werden soll.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft. Bund und Kantone sorgen für die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, damit die Energiewirtschaft diese Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann (Art. 6 Abs. 2 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 [EnG; SR 730.0]). Die Versorgungssicherheit im Strombereich hat für den Bundesrat eine hohe Priorität. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, hat der Bund folgende Massnahmen und Gesetzesanpassungen aufgegleist oder bereits umgesetzt:

- Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 dem Parlament die Erhöhung der Ziele für den Ausbau der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien sowie umfassende Massnahmen zur weiteren Umsetzung seiner Energiestrategie unterbreitet. Das Parlament hat diese Vorlage seither weiterentwickelt. Unter anderem sollen damit die Förderinstrumente für Strom aus Wasserkraft und den neuen erneuerbaren Energien angepasst werden und zu zusätzlichen Investitionen in diesem Bereich beitragen.

- Mit der Revision des EnG, zu welcher das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation im Frühling 2022 eine Vernehmlassung durchgeführt hatte, sollen die Rahmenbedingungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien weiter verbessert werden. Die Vorlage sieht eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren vor.

- Seit 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze (sog. "Strategie Stromnetze") in Kraft. Dieses verbessert die Rahmenbedingungen für die erforderliche Weiterentwicklung der Stromnetze. Mit dem Szenariorahmen 2030/2040, den der Bundesrat im November 2022 verabschiedet hat, liegt eine politisch abgestützte Grundlage für die Planung des Netzausbaus vor. Sie ermöglicht eine schweizweite Betrachtung der Planung der Stromnetze und liefert verbindliche Vorgaben dafür. Dies unterstützt insbesondere die nationale Netzgesellschaft Swissgrid sowie weitere grosse Netzbetreiber dabei, zu identifizieren, wo Leitungen verstärkt oder neue gebaut werden müssen.

- Das Bundesamt für Energie geht im Weiteren zusammen mit der Gebäudebranche und verschiedenen Bildungsinstitutionen den Fachkräftemangel im Gebäudebereich an (www.energieschweiz.ch > Service > Bildung > Bildungsoffensive Gebäude). In einem breiten Dialog mit den verschiedenen Anspruchsgruppen haben die beteiligten Akteure eine Roadmap von 32 Massnahmen erarbeitet, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.

Damit wurden die aus heutiger Sicht notwendigen Anpassungen der Rahmenbedingungen vorgenommen bzw. stehen in parlamentarischer Beratung oder kurz davor. Eine zusätzliche "Planung", wie im Postulat gefordert, ist vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen im Energiesektor nicht sinnvoll. Der Bundesrat erachtete es seit ihrer Initiierung als angebracht, die Energiestrategie 2050 etappenweise umzusetzen, um jeweils auf die aktuellen Entwicklungen reagieren zu können. Er überprüft deshalb die Fortschritte der Energiestrategie gemäss Artikel 55 ff. des EnG regelmässig im Rahmen eines Monitorings. Alle fünf Jahre macht der Bundesrat in einem Bericht zuhanden des Parlaments eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung und beantragt gegebenenfalls zusätzlich notwendige Massnahmen. Diesen Bericht (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Monitoring Energiestrategie 2050) hat er Ende 2022 verabschiedet, ein nächster Bericht wird gemäss Gesetz in fünf Jahren publiziert.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.