Mobilität integral finanzieren. BIF und NAF zusammenlegen und durch einen Mobilitätsfonds ersetzen
23.3345 · Motion · 2023-03-17
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Strukturen und gesetzlichen Grundlagen soweit anzupassen, dass die beiden Fonds BIF und NAF zusammengelegt und durch einen einzigen Mobilitätsfonds ersetzt werden.
Begründung
Bereits im Jahr 2013 hat der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 13.3633 Folgendes festgehalten: "Um den Herausforderungen in der Verkehrs- und Raumordnungspolitik, aber auch in der Energie- und Umweltpolitik noch wirksamer zu begegnen, müssen die Anstrengungen für die Abstimmung und Integration der betroffenen Teilpolitiken weitergeführt und verstärkt werden". Seither hat sich der Handlungsbedarf im Hinblick auf eine koordinierte Planung des Schienen- und Strassenverkehrs weiter vergrössert. Während die Kantone und Gemeinden in den Aggloprogrammen explizit aufgefordert werden, verkehrsträgerübergreifende Projekte zu planen, geschieht dies auf Bundesebene noch nicht gleich konsequent. Zukunftsthemen wie Mobility-Pricing müssen ebenfalls verkehrsträgerübergreifend betrachtet werden. Und schliesslich führt die Digitalisierung zu einer zunehmenden Verschmelzung zwischen dem privaten und öffentlichen Verkehr. Die Planung und Finanzierung der Strassen- und Schieneninfrastruktur in zwei getrennten Bundesämtern mit zwei getrennten Geldtöpfen erscheint in diesem Zusammenhang nicht mehr zeitgemäss.
Um Mobilität integral zu denken, zu planen und zu finanzieren müssen die beiden Finanztöpfe BIF und NAF zusammengelegt und durch einen nationalen Mobilitätsfonds ersetzt werden. Die Schwierigkeit, künftig ein Infrastrukturprojekt im Bereich der Mobilität noch genau einem der beiden verschiedenen Töpfe zuzuweisen wird immer schwieriger und dann wohl irgendwann unmöglich. Sowohl das Speisen wie auch das Entnehmen aus einem der Töpfe wird immer komplizierter und unübersichtlicher. Wir müssen aufhören, die verschiedenen Verkehrsträger und deren Infrastruktur und Bedürfnisse als voneinander unabhängige Player anzusehen. Vielmehr müssen wir Mobilität für uns als Gesellschaft integral denken und voranbringen, Zusammenhänge orten und Synergien nutzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die beiden Verkehrsinfrastrukturfonds Bahninfrastrukturfonds (BIF) und Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wurden 2014 bzw. 2017 in Verfassungsabstimmungen mit grossen Mehr von Volk und Ständen gutgeheissen. Dank der (Teil-)Zweckbindung von Einnahmen garantieren sie eine hohe Planungssicherheit für die Erfüllung der entsprechenden Bundesaufgaben. Zudem sorgt die heutige Finanzierungsarchitektur für Transparenz in den Finanzströmen, indem ersichtlich wird, mit welchen Mitteln der Bund die Schienen- und Strasseninfrastruktur finanziert. Einlage und Entnahme von Mitteln sind für beide Fonds klar geregelt. Die absehbaren Veränderungen auf Einnahmenseite erfordern keine Zusammenlegung der beiden Fonds, um die nachhaltige Finanzierung der Infrastruktur zu sichern.
Der Bund verfügt über etablierte Instrumente, welche die koordinierte Planung der Infrastruktur der beiden Verkehrsträger gewährleisten. Die Gesamtverkehrsstrategie aus dem "Sachplan Verkehr, Teil Programm (Mobilität und Raum 2050)" definiert den Rahmen für die Planung der Verkehrsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung und sorgt so für eine verkehrsträgerübergreifende Abstimmung von Infrastrukturvorhaben. Die Grundsätze im "Sachplan Verkehr, Teil Programm" sind massgebend für die Fortschreibung der strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) für die Bahninfrastruktur und für die Nationalstrassen, welche die langfristige Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturen aufzeigen und dem Parlament vorgelegt werden. Sie sind auch für die Agglomerationsvorhaben massgebend. Zur Erreichung der Ziele der Gesamtverkehrsstrategie wird jeder Verkehrsträger entsprechend seiner spezifischen Vorteile eingesetzt, optimal in die Transportketten eingebettet und mit den anderen Verkehrsträgern umfassend verknüpft.
Der Bundesrat erachtet es nicht als zweckmässig, die in der Verfassung verankerte Finanzierungsarchitektur mit den beiden Verkehrsfonds aufzugeben. Diese ist von der Bevölkerung getragen, hat sich bewährt, ist transparent und sie ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Koordination der Planung der Verkehrsinfrastrukturvorhaben auf Bundesebene.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.