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23.3876 · Interpellation · 2023-06-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik zeigt der Bundesrat auf, dass die Erreichung der agrar- und ernährungspolitischen Ziele nicht ohne Anpassungen im Verhalten der KonsumentInnen möglich ist. Dementsprechend gross wird der Handlungsbedarf im Bereich Konsum eingeschätzt. Die AP22+ sieht jedoch kaum Massnahmen vor, die die strategische Stossrichtung "nachhaltigen und gesunden Konsum begünstigen" adressieren und das Handlungsfeld "Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen" unterstützen. Massnahmen in diesem Bereich will der Bundesrat - in Abhängigkeit von den in den nächsten Jahren erreichten Fortschritten - in der nächsten agrarpolitischen Etappe in der Zahlungsrahmenperiode ab 2030 ergreifen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

- Welche konkreten Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um Informationen über soziale und umweltbezogene Wirkungen sowie gesundheitliche Aspekte der Lebensmittel einfach und verständlich aufzubereiten und den KonsumentInnen zugänglich zu machen, um sie beim Treffen von informierten Kaufentscheiden zu unterstützen?

- Welche konkreten Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um Transparenz über die Kosten der Lebensmittelproduktion und über die Verteilung der Wertschöpfung zwischen den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette zu schaffen, Fehlanreize im heutigen Instrumentarium zu reduzieren und die externen Kosten zu internalisieren?

- Welche konkreten Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, um eine Ernährungsumgebung zu schaffen, die eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise der KonsumentInnen begünstigt? Wie gedenkt er, das dafür nötige Engagement des Detailhandels und der Gastronomie zu gewinnen?

- Sind bereits Pilotprojekte oder Massnahmen angedacht, die mit Begleitung der Forschung umgesetzt werden könnten?

- In verschiedenen Städten gibt es Ernährungsstrategien. Könnten diese als gute Beispiele in der nationalen Politik aufgenommen werden?

- In welchen Politikbereichen neben der Agrarpolitik und in welchem Zeitrahmen plant der Bundesrat ebenfalls Massnahmen zu ergreifen, um die gesetzten Ziele zu erreichen?

- Da die Ernährung eine persönliche und darum oft emotional aufgeladene Thematik ist, wird bei Massnahmen in diesem Bereich schnell der Vorwurf der Bevormundung erhoben. Wie gedenkt der Bundesrat dieser Kritik zu begegnen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 in Beantwortung der Postulate 20.3931 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» und 21.3015 «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Ergänzung des Auftrags an den Bundesrat» einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Mit der überwiesenen Motion 22.4251 «Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts» wird der Bundesrat nun beauftragt, den Konzeptvorschlag des Postulatsberichts zu konkretisieren und dem Parlament bis spätestens Ende 2027 eine Botschaft zu unterbreiten. Dabei sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ernährungssystemansatzes die Agrarpolitik und die Schweizer Ernährungsstrategie kohärent weiterentwickelt werden.

Punkt 1-4: Unter dem Handlungsfeld «Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen» hat der Bundesrat im Bericht zu den Postulaten 20.3931 und 21.3015 mögliche Massnahmen skizziert. Mögliche Massnahmen sind beispielsweise die freiwillige Nachhaltigkeits- und Tierwohlkennzeichnung, Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel zur Förderung von Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum, die Verbesserung der Transparenz bei der Preisbildung, die Aufhebung von Fehlanreizen bei der Absatzförderung oder die international koordinierte Internalisierung externer Kosten. Im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik werden diese Massnahmen nun vertieft geprüft. So hat das BLW beispielsweise eine Studie in Auftrag gegeben, welche zusätzliche Erkenntnisse zur Ausgestaltung von freiwilligen Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel sowie zur freiwilligen Klima- und Umweltkennzeichnung von Produkten liefern soll. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen. Die Transparenz der Preisbildung wird zudem in der Stellungnahme in Beantwortung des Postulats 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» behandelt. Zudem erarbeitet das BLW in Zusammenarbeit mit der FAO Grundlagen zur Quantifizierung der externen Kosten des Lebensmittelkonsums.

Punkt 5: Die Arbeiten verschiedener Städte, wie etwa von Zürich und Grand Genève, betreffend ihrer Ernährungsstrategien nimmt der Bundesrat mit Interesse zur Kenntnis. Im Rahmen des UN-Ernährungssystemgipfel im Jahr 2021 wurden in der Schweiz im Auftrag des BLW mehrere Dialoge zur Transformation der Ernährungssysteme organisiert, darunter auch Städtedialoge in Genf, Lausanne, Basel, Zürich und Bellinzona, um Lösungen auf lokaler Ebene zu diskutieren. Es wurden spezifische Empfehlungen zur Rolle der Städte (und Kantone) besprochen, die zur nationalen Strategie für die Transformation der Ernährungssysteme (National Pathway for Food Systems Transformation) beitragen, z. B. ihr Beitrag zu gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln in der Gemeinschaftsgastronomie, der Kampf gegen prekäre Ernährungssituationen, Massnahmen gegen Lebensmittelverschwendung etc. Der Bundesrat begrüsst auch unabhängige Initiativen wie z.B. die Fourchette verte, das INUA Innovationsnetzwerk Urbane Agrarökologie Zürich und die Bewegung für eine bäuerliche und bürgerliche Landwirtschaft (Mouvement pour une agriculture paysanne et citoyenne - MAPC) in Genf und ist weiterhin offen für den Austausch mit Städten und Kantonen.

Punkt 6: Bei der Umsetzung der Schweizer Ernährungsstrategie liegt ein Schwerpunkt auf der Stärkung der Ernährungskompetenzen der Bevölkerung.

Die Schweizer Ernährungsempfehlungen fördern – gestützt auf Artikel 24 Absatz 2 des Lebensmittelgesetzes (SR 817.0) – eine gesunde und nachhaltige Ernährung und sind in der Schweizer Lebensmittelpyramide bildlich dargestellt. Die Ernährungsempfehlungen werden momentan vom BLV aufgrund der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse aktualisiert und in Zusammenarbeit mit dem BAFU mit ökologischen Aspekten der Nachhaltigkeit ergänzt. Die App «MySwissFoodPyramid» betrachtet mit einem Tagebuch die eigene Ernährungsweise und gibt Tipps u.a. zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, zum bewussten Einkauf, zur Lagerung und Hygiene. Des Weiteren kann das freiwillige Lebensmittelkennzeichnungssystem Nutri-Score Konsumentinnen und Konsumenten dabei unterstützen, einen bewussten Kaufentscheid zu treffen und sich für Produkte zu Gunsten einer gesunden Ernährung zu entscheiden. Ein weiterer wichtiger Fokus liegt auf der Verbesserung der Ernährungsumgebung. So verpflichten sich auf freiwilliger Ebene seit 2015 Lebensmittelproduzenten und Detailhändler im Rahmen der «Erklärung von Mailand» dazu, den Gehalt des zugesetzten Zuckers in verschiedenen Lebensmittelgruppen wie Joghurts, Frühstückscerealien und Erfrischungsgetränken zu reduzieren.

In der Gemeinschaftsgastronomie entwickelt das BLV in Zusammenarbeit mit dem BAFU zwei praktische Leitfäden im Rahmen der Schweizer Qualitätsstandards zur Förderung einer gesundheitsfördernden Gemeinschaftsgastronomie. Die Veröffentlichung dieser Leitfäden ist für Anfang 2024 geplant. Zusätzlich werden Hilfsmittel mit praxisnahen Qualitätsstandards für ein ausgewogenes, nachhaltiges Mittagessen und eine pädagogisch sinnvolle Tischkultur an betreuten Mittagstischen in Tagesstrukturen in Schulen und/oder Gemeinden/Städten angeboten. Es handelt sich dabei um ein niederschwelliges Angebot. Im Rahmen des Aktionsplans gegen Lebensmittelverschwendung, welcher auf dem Postulat Chevalley 18.3829 «Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung» basiert, hat der Bundesrat zudem eine branchenübergreifende Vereinbarung mit Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelwirtschaft unterzeichnet, mit dem Ziel die Lebensmittelverluste bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass sektorspezifische Ziele festgelegt werden und der Bund Pilotprojekte für Reduktionsmassnahmen unterstützt. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Umweltschutzgesetz (Art 30 Abs. 1 und Art 41a USG) und in der Abfallverordnung (Art. 6 und 11 VVEA).

Punkt 7: Der Bundesrat setzt zur Förderung eines nachhaltigen Konsums von Lebensmitteln auf die Stärkung der Ernährungskompetenzen der Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf freiwillige Massnahmen und nicht auf Verbote (s.o.). Der Bundesrat verweist auch auf seine Antworten zu den Interpellationen Munz 22.4145 «Neue Ernährungsempfehlungen unter Berücksichtigung der Umweltkriterien» und Ruppen Franz 19.3515 «Merkblatt nachhaltige Verpflegung» des BAFU. Haben wir keine anderen Probleme?» sowie zur Frage Candinas 21.7591 «Übertreibt das BAFU betreffend Ernährungsvorgaben nicht masslos?».