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23.4211 · Interpellation · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Wolfspopulation in der Schweiz hat sich in den letzten drei Jahren stark erhöht. Das Wachstum ist exponentiell und wird ohne entsprechende Massnahmen zu einer weiteren Verdoppelung des Bestandes alle zwei bis drei Jahre führen. Die zunehmende Wolfspräsenz stellt die Tierhalter vor enorme Herausforderungen, um den Schutz ihrer Tiere zu gewährleisten. Da die wolfssichere Einzäunung der Nutztiere im Sömmerungsgebiet aus topografischen Gründen meistens nicht möglich ist, verbleibt als wirksame Herdenschutzmassnahme vor allem der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Die Nachfrage nach praxistauglichen Herdenschutzhunden hat deshalb stark zugenommen und kann aktuell nicht mehr mit den offiziell vom Bund anerkannten Hunderassen gedeckt werden. Einzelne Kantone haben deshalb reagiert und kantonale Herdenschutzprogramme erarbeitet, mit eigenem Prüfungs- und Legitimierungsprogramm für vom Bund nicht offiziell anerkannte Hunderassen. Der akute Mangel an Herdenschutzhunden führt somit zu kantonal unterschiedlichen Regelungen im Herdenschutzhundewesen. Mit der Ausdehnung der Wolfspräsenz könnten weitere Kantone zu eigenen Herdenschutzprogramme gezwungen werden.

Gerne bitte ich um Beantwortung nachfolgender Fragen:

  1. In welchen Kantonen bestehen bereits kantonale Herdenschutzhundeprogramme und welche Kantone prüfen eine solche kantonale Lösung?

  2. Wie beurteilt der Bundesrat die kantonal unterschiedliche Entwicklung im Bereich des Herdenschutzhundewesens in Anbetracht der Ausdehnung der Wolfspopulation auf die gesamte Landesfläche der Schweiz?

  3. Sieht der Bundesrat eine Anpassung des nationalen Herdenschutzhundeprogrammes vor, um eine einheitliche und der Nachfrage entsprechende Erhöhung von praxistauglichen Schutzhunden zu ermöglichen?

  4. Wie stellt sich der Bundesrat zur Aufteilung der Einsatzbereitschaftsprüfung in eine einfache Wesensprüfung auf dem Heimbetrieb und eine Wirksamkeitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt im Praxiseinsatz?

  5. Wer ist für die Oberaufsicht und die Qualitätssicherung der Einsatzbereitschaftsprüfung sowie die Koordination und Oberaufsicht der Sicherheitsgutachten verantwortlich?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Kanton Graubünden verfügt über ein vom Bund anerkanntes kantonales Herdenschutzhundeprogramm. Der Kanton Wallis hat ein ähnliches Gesuch gestellt. 2. Die kantonalen Entwicklungen des Herdenschutzes weisen auf eine zunehmende Bedeutung von Herdenschutzhunden hin. Diese stellen die wirksamste Herdenschutzmassnahme dar, sofern die Hunde entsprechend ausgebildet und geprüft sind. 3. Das BAFU hat ein Nationales Programm zur Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden entwickelt. Dieses stützt sich auf zwei Herdenschutzhunderassen aus dem europäischen Kulturkreis ab. Schon heute können die Kantone in eigener Verantwortung andere Herdenschutzhunderassen anerkennen. Um von der Bundesunterstützung profitieren zu können, müssen die Herdenschutzhunde die Einsatzbereitschaftsüberprüfung des Bundes bestehen. Im Rahmen der anstehenden Revision der Jagdverordnung wird das UVEK die Ausweitung auf Hunde anderer Rassen prüfen. 4. Eine Zweiteilung lässt weder verlässliche Angaben zur Gesellschaftkompatibilität des einzlenen Hundes im Einsatz zu, noch kann eine Aussage zu seiner Wirksamkeit vor seinem Einsatz auf der Alp gemacht werden. Dementsprechend würde eine aufgeteilte Prüfung das Ziel verfehlen, für den Herdenschutz wirksame und verträgliche Hunde zu identifizieren. 5. Aktuell obliegt die Oberaufsicht über die Hundeprüfung dem Bundesamt für Umwelt (BAFU). In der anstehenden Revision der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) wird das UVEK die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen überprüfen (gemäss Art. 12 Abs. 7 Jagdgesetz, SR 922.0).