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23.4443 · Interpellation · 2023-12-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Für die ganze Schweiz wird das Wolfsmonitoring vom KORA Monitoring Center betrieben, das ein Monopol darauf hat.


- Wie hoch ist der Betrag, den der Bund bislang für das Wolfsmonitoring an KORA gezahlt hat? Wie sieht dies für die Jahre 2020, 2021 und 2022 aus?

- Unterliegen die Verträge mit KORA dem öffentlichen Beschaffungswesen? Falls ja, welches Verfahren wird angewandt?
- Wie wird sich das KORA zugewiesene Budget für das Wolfsmonitoring in den nächsten 5 Jahren angesichts des derzeitigen starken Anstiegs der Anzahl der Wölfe voraussichtlich entwickeln?

- Gemäss dem Jahresbericht 2022 (Seite 7) erhält KORA von anderen Stiftungen bedeutende Mittel (CHF 2 120 004). Darüber hinaus erhält KORA laut dem Jahresbericht 2022 (Seite 7) CHF 949 385 von der öffentlichen Hand. Kann man erfahren, wer die Stiftungen sind, die KORA Geld zukommen lassen, und wie hoch die Beträge sind?

- Könnten diese Zuwendungen, insbesondere von Stiftungen, die Unabhängigkeit von KORA in Frage stellen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zwischen 2017 und 2021 betrug das Budget für das Wolfsmonitoring 100 000 Franken pro Jahr. Im Zeitraum 2022–2025 sind für das Monitoring der Grossraubtiere jährlich insgesamt 750 000 Franken veranschlagt, wovon 180 000 Franken für den Wolf vorgesehen sind. Hauptgrund für die Erhöhung der Mittel für das Wolfsmonitoring ist das anhaltende Wachstum des Wolfsbestandes. KORA ist eine gemeinnützige Stiftung. Der Vertrag zwischen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und KORA untersteht nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht, denn es handelt sich hierbei um eine sogenannte Instate-Beschaffung (Art. 10 Abs. 3 Bst. b des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen [BöB]; SR 172.056.1). Der derzeit bestehende Vertrag über das Wolfsmonitoring gilt noch bis 2025. Gegen Ende seiner Laufzeit wird die Lage neu beurteilt. Das BAFU ist zwar der wichtigste Auftraggeber von KORA, doch ist die Stiftung auch an anderen Projekten beteiligt, die in keinem Zusammenhang mit dem Grossraubtiermanagement in der Schweiz stehen. Für diese Tätigkeiten erhält KORA Gelder vom Bund, aber auch von verschiedenen Kantonen sowie von Privaten. Die strategische Leitung der Stiftung KORA wird von Vertreterinnen und Vertretern der Kantone wahrgenommen. Der Stiftungsrat stellt sicher, dass die Zuwendungen an die Stiftung mit dem Stiftungszweck vereinbar sind.