Lexipedia

24.092 · Geschäft des Bundesrates · 2024-11-27

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 27. November 2024 zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.11.2024

Botschaft zur Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde.

Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) eingereicht. Die Initiative will ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. So könnten in Zukunft ausserhalb der UNO keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten ergriffen werden und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen würde stark eingeschränkt.

Annahme wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität

Die Annahme der Initiative würde eine Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität bedeuten und den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Dieser Handlungsspielraum ist für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Die Neutralität würde als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert und liesse kaum noch Spielraum, um auf aussenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. So wäre zum Beispiel die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Sanktionen sind heute ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Zudem wäre die Möglichkeit zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würde.

Entscheid des Bundesrates

Der Bundesrat ist vom Wert der Neutralität für die Schweiz überzeugt. Er ist der Meinung, dass sich die 175-jährige Praxis zur Neutralität bewährt hat. Gerade im heutigen internationalen Umfeld braucht es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses ist für die Wahrung der Landesinteressen schädlich.

Der Bundesrat ist insbesondere der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese dienen der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis ist bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen.

Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 19.06.2025

Ständerat will Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben

Der Ständerat will kein Verbot von Sanktionen auf Verfassungsebene. Allerdings möchte er die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung festschreiben. Er hat am Donnerstag die Neutralitätsinitiative abgelehnt. Zugleich sprach er sich für einen direkten Gegenvorschlag aus.

Der Ständerat verwarf die Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)" mit 35 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die kleine Kammer aber einem alternativen Verfassungstext zu.

Das Volksbegehren verlangt, sowohl die immerwährende, bewaffnete Neutralität als auch ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Vorbehalten wären lediglich Sanktionen, die der Uno-Sicherheitsrat beschliesst. Möglich wären auch Massnahmen, um die Umgehung von Sanktionen anderer Staaten zu verhindern.

Neutralität kein Selbstzweck

Dem Entscheid des Ständerats ging eine rund dreistündige Debatte voraus. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hatte die Initiative mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen. Die Mehrheit vertrat die Ansicht, die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis sei kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument.

Mit dem geforderten Schematismus hinsichtlich Sanktionen würde das Bekenntnis zum Völkerrecht zum reinen Lippenbekenntnis unter dem Deckmantel der Neutralität, sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Wegen des Vetorechts der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats würden in vielen Fällen keine Uno-Sanktionen beschlossen.

Im Fall des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine übernahm die Schweiz die Sanktionen der EU gegen Moskau. Der Schritt war Anlass für die Lancierung der Initiative.

Warnung vor "Geschäftlimacherschweiz"

"Mit dem neuen Artikel würde sich die Schweiz selbst fesseln anlegen", warnte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Der Fall der Ukraine zeige, dass Sanktionen im Interesse der Schweiz sein könnten. "Die Initiative gefährdet unsere Glaubwürdigkeit und unsere internationalen Beziehungen."

Franziska Roth (SP/SO) fühlte sich durch die Initiative an Pontius Pilatus und die Aussage "Ich wasche meine Hände in Unschuld" erinnert: "Diese Form des Waschens ist vor allem gut für das Geschäft und erlaubt einem, wegzusehen."

Die Initianten verteidigten eine "Geschäftlimacherschweiz", sagte Roth. Dies sei auch mit untragbaren wirtschaftlichen Risiken verbunden, denn die Schweiz würde bei Annahme des Volksbegehrens zum Objekt von Sekundärsanktionen.

Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) kritisierte, das Volksbegehren schade der Sicherheit der Schweiz. "Wir dürfen dann Bündnisse eingehen, wenn die ersten Panzer rollen. Ich bin nicht sicher, ob dann noch jemand Lust auf Bündnisse hat."

Sanktionen als Parteinahme

Eine Minderheit der Kommission war für die Annahme der Initiative. Für ein Ja trat neben den SVP-Ständeräten Hannes Germann (SH) und Marco Chiesa (TI) auch der Sozialdemokrat Daniel Jositsch (ZH) ein.

Die Berufung auf die Vereinten Nationen gebe der Schweiz ausreichend Handlungsspielraum bei der Sanktionspolitik, argumentierte Germann. Er verwies namentlich auf die Bestimmung zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften.

"Wenn wir neutral sind, dann müssen wir es auch sein", appellierte Jositsch an den Rat. Neutralität sei anders als vom Bundesrat behauptet kein wandelbares Instrument. Sanktionen bedeuteten eine Parteinahme, sofern sie nicht weltweit gälten.

Eine starke Minderheit der vorberatenden Ständeratskommission wollte zwar das erste Anliegen der Initianten aufnehmen, nicht aber das Sanktionsverbot. Der Rat folgte diesem Vorschlag schliesslich.

Vorteil im Abstimmungskampf

Nebst Jositsch und Germann setzen sich mit Benedikt Würth (SG), Pirmin Bischof (SO) und Isabelle Chassot (FR) auch drei Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission aus der Mitte-Partei für dieses Vorhaben ein.

Die Neutralität sei in der Schweiz in allen politischen Lagern verankert, sagte Würth mit Verweis auf eine aktuelle Umfrage: "Es ist keine Frage von links und rechts." Zugleich finde eine Mehrheit der Bevölkerung die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs richtig. Das sei das Konzept des Gegenvorschlags.

Ein neuer Verfassungsartikel verhindere auch "tagespolitische Schnellschüsse" und erleichtere die Argumentation im kommenden Abstimmungskampf, so Würth. Man solle den Stimmenden die Möglichkeit geben, sich differenziert auszudrücken.

Die Neutralitätsinitiative wurde von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereicht. Lanciert wurde sie im November 2022, rund ein Dreivierteljahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mitglied des Komitees ist laut Website der Initianten auch Sepp Blatter, früherer Präsident des Weltfussballverbandes Fifa.

Der Bundesrat trat dafür ein, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 04.03.2026

Viel Kritik im Nationalrat an der Neutralitätsinitiative

Der Nationalrat hat die Debatte zur Neutralitätsinitiative aufgenommen. Auf Gegenliebe stösst weder das Volksbegehren noch ein alternativer Neutralitätsartikel. Entscheide gefällt hat der Nationalrat aus Zeitgründen noch nicht.

Die von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereichte Initiative verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen könnte die Schweiz nach einer Annahme der Initiative noch mittragen.

Langjährige erfolgreiche Praxis

Der Ständerat lehnte die Initiative im vergangenen Sommer ab, weil er zwar die dauerhafte und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern wollte, aber die Sanktionsmöglichkeiten nicht einschränken wollte. Entsprechend beschloss er als direkten Gegenvorschlag einen alternativen Neutralitätsartikel.

Im Nationalrat stellt sich eine Mehrheit gegen Initiative und Gegenvorschlag. Eine Abkehr von der langjährigen und erfolgreichen Neutralitätspraxis sei nicht nötig, lautete der Tenor. Gewarnt wurde vor einer starren Neutralität und einer Einschränkung des aussenpolitischen Handlungsspielraums, vor Selbst-Isolation und auch vor sicherheitspolitischen Risiken.

SP, FDP, Grüne und GLP wollen weder die Initiative noch den Gegenvorschlag. Die Mitte-Fraktion lehnt die Initiative ab; es gab aber Stimmen für den Gegenvorschlag. Die SVP unterstützt die Initiative und hält den Gegenvorschlag für zu schwammig.

"Putins Brückenkopf"

"Wollen wir Aggressoren gleich behandeln wie Opfer?" fragte Matthias Samuel Jauslin (GLP/AG). Die Neutralität als gemeinsamer Nenner der Schweiz sei immer flexibel gehandhabt worden. "Die ehemalige Igelstrategie ist nicht im Interesse der Schweiz." Die Initiative halte das Land nicht zusammen, sondern sie spalte es.

Simon Michel (FDP/SO) warnte vor einer "schädlichen Versteinerung der Neutralität". Partnerschaften und Bündnisse seien kompatibel mit Neutralität. Entsprechend müsse die Schweiz den Neutralitätsbegriff ausreizen können. Die Initiative verspreche Klarheit, bringe aber Starrheit, doppelte Maja Riniker (FDP/AG) nach.

"Historisch war die Neutralität nie ein starres Dogma, sondern ein pragmatisch angewandtes Instrument, um Sicherheit und Wohlstand zu schützen", stellte Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte/BL) fest. Es gelte, die Neutralität vor Missbrauch zu schützen, wandte sich Andreas Meier (Mitte/AG) gegen die Initiative.

Die Initiative orientiere sich an einem Neutralitätsverständnis aus dem frühen 20. Jahrhundert, kritisierte Jon Pult (SP/GR). Sie würde Wirtschaftssanktionen gegen Aggressoren praktisch verbieten. Ohne das Mittragen der EU-Sanktionen gegen Russland "wäre die Schweiz praktisch zu Putins Brückenkopf in Europa geworden".

"Neutralität verlangt Rückgrat"

Minderheiten wünschen indes neue Verfassungsbestimmungen. "Neutralität verlangt Rückgrat", konstatierte Roland Rino Büchel (SVP/SG). Wer standhaft bleibe, mache sich nicht beliebt, und hier habe der Bundesrat in den letzten Jahren Schwäche gezeigt und sei unter internationalem Druck eingeknickt.

Wer Sanktionen übernehme, werde nicht mehr als unparteiisch wahrgenommen und könne kein guter Vermittler mehr sein, gab er zu bedenken. "Unsere Rolle ist es nicht, mit der Meute zu heulen, sondern Türen für Verhandlungen offenzuhalten", fügte Céline Amaudruz (SVP/GE) hinzu.

Politiker sähen sich viel zu gerne auf den grossen Bühnen, als wichtige Entscheidungsträger, kritisierte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Sie müssten ja selber nicht an die Front. Jene, die die Neutralität aufgeben wollten, seien oft nicht diejenigen, die in der Armee ihr Leben riskieren müssten.

Ohne die von ihr beantragten Ergänzungen des beabsichtigt unscharfen Gegenvorschlags werde seine Fraktion nur dem Original zustimmen, sagte Büchel. Ergänzungen fordert die SVP zu Einschränkungen der Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen und für das Übernehmen von Sanktionen.

Lukas Reimann (SVP/SG) warb für ein doppeltes Ja. Sagten die Stimmenden ohne Gegenvorschlag Nein zur Initiative, werde das im Ausland als Verzicht auf die Neutralität aufgefasst, gab auch Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) zu bedenken. Er warnte vor einem "Opfer der Neutralität auf der internationalen Schlachtbank".

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 05.03.2026

Nationalrat will keinen neuen Verfassungsartikel zur Neutralität

Der Nationalrat will die dauerhafte und bewaffnete Neutralität nicht in der Verfassung verankern. Er beantragt deshalb ein Nein zur Neutralitätsinitiative, und einen Gegenvorschlag will er im Gegensatz zum Ständerat auch nicht.

Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz.

Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Der Ständerat beantragt ein Nein. Doch weil er die dauerhafte und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber die Sanktionsmöglichkeiten nicht einschränken will, beschloss er als Gegenvorschlag einen alternativen Neutralitätsartikel. Er wird sich kommende Woche erneut damit befassen.

Handlungsfreiheit nötig

Der Nationalrat beschloss das Nein zur Volksinitiative am Donnerstag mit 128 zu 60 Stimmen aus der SVP-Fraktion, nach rund acht Stunden Debatte. Die Ratsmehrheit wollte keine Abkehr von der langjährigen Neutralitätspraxis. Ihre Vertreterinnen und Vertreter warnten vor einer starren Neutralität und der dadurch entstehenden Einschränkung des aussenpolitischen Handlungsspielraums.

Auch wenn den Menschen in der Schweiz Neutralität wichtig sei: Es sei falsch, sie starr in die Verfassung zu schreiben, sagte Damien Cottier (FDP/NE). Denn wie sich die Lage künftig präsentiere, sei nicht absehbar. Deshalb brauche es Handlungsfreiheit.

Auf Neutralität zu beharren, wenn ein Land ein Nachbarland völkerrechtswidrig überfalle, sei falsch, konstatierte Ueli Schmezer (SP/BE). Und: "Wollen wir uns wirklich verpflichten, beim nächsten völkerrechtswidrigen Angriff auf ein Land einfach still zu bleiben?", fragte Nicole Barandun (Mitte/ZH).

"Die Antwort auf Krieg ist nicht Teilnahmslosigkeit, sondern die Stärkung von Völkerrecht und Demokratie", stellte Anna Rosenwasser (SP/ZH) klar. "Aus modernem Völkerrecht lässt sich kein Profit schlagen", wandte sie sich an die Initiantinnen und Initianten. Lösungen für Konflikte bestünden in Zusammenarbeit.

Die heutige Welt basiere auf internationalen Regeln, sagte Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO), und diese lägen im Interesse eines Kleinstaates wie der Schweiz. Eine kollektive Reaktion auf Gewalt sei ein Schutz.

Befürworter wollen strikte Regeln

Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative wollten klare Regeln für die Neutralität und keine Auslegung von Fall zu Fall. Eine strikt neutrale Haltung schütze die Schweiz davor, in Konflikte verwickelt zu werden. Und sie ermögliche es ihr, in Konflikten als Vermittlerin aufzutreten.

"Entweder man ist neutral oder man ist nicht neutral", mahnte Marcel Dettling (SVP/SZ). Neutral sei die Schweiz, weil sie ihre Lehren aus der Vergangenheit gezogen habe. "Unsere Neutralität ist unsere Versicherung für unsere Unabhängigkeit, für unsere Sicherheit und unseren Frieden", fügte Katja Riem (SVP/BE) hinzu.

"Neutralität verlangt Rückgrat", konstatierte Roland Rino Büchel (SVP/SG). Wer standhaft bleibe, mache sich nicht beliebt. Hier habe der Bundesrat in den letzten Jahren Schwäche gezeigt und sei unter internationalem Druck eingeknickt. "Wirtschaftssanktionen gegenüber Kriegsparteien sind nicht neutral", sagte Erich Vontobel (EDU/ZH).

Politiker sähen sich viel zu gerne auf den grossen Bühnen, als wichtige Entscheidungsträger, kritisierte Therese Schläpfer (SVP/ZH). Sie müssten ja selber nicht an die Front. Jene, die die Neutralität aufgeben wollten, seien oft nicht diejenigen, die in der Armee ihr Leben riskieren müssten.

Bürgerliche Stimmen für Gegenvorschlag

Stimmen für einen Gegenvorschlag gab es auch im Nationalrat. Denn ein Nein zur Initiative respektive deren Verteidigung durch nur eine Partei könnte von der Bevölkerung als Abkehr von der Neutralität aufgefasst werden, sagte etwa Martin Bäumle (GLP/ZH).

Zum direkten Gegenvorschlag sagte der Nationalrat schliesslich mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nein. Ja-Stimmen kamen von der SVP sowie von Mitgliedern der Mitte- und der GLP-Fraktion. Damit liegt der Nationalrat auf gleicher Linie wie der Bundesrat. Auch dieser lehnt Initiative und Gegenvorschlag ab.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 12.03.2026

Ständerat beharrt auf Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative

Die Räte sind uneins über einen neuen Artikel zur Neutralität in der Bundesverfassung. Der Ständerat hat am Donnerstag auf einem direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative beharrt. Nationalrat und Bundesrat möchten die Neutralität dagegen nicht auf Verfassungsebene festschreiben.

Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid knapp mit 21 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Ratspräsidenten Stefan Engler (Mitte/GR). Sie folgte damit einer Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen von SVP und Mitte.

Somit bleibt weiter unklar, ob die Neutralitätsinitiative Volk und Ständen mit oder ohne direkten Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Nationalrat hatte sich vergangene Woche gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen, die gleiche Haltung vertritt auch der Bundesrat.

Nun muss sich die grosse Kammer nochmals mit der Sache befassen. Tritt sie ein zweites Mal nicht auf den Gegenvorschlag ein, ist dieser vom Tisch.

Warnung vor Streit um Auslegung

Eine knappe Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats wollte auf die Linie des Nationalrats einschwenken. Matthias Michel (FDP/ZG) verwies darauf, dass die Mehrheit der Kantone und Parteien keinen Gegenvorschlag wollten. Auch die Wirtschaftsverbände seien uneins.

Michel vertrat die Ansicht, es bleibe unklar, ob eine Annahme des Gegenvorschlags eine Fortführung oder eine Änderung des bisherigen Kurses bringen würde: "Wir streiten uns schon jetzt über die Interpretation dieses Textes. Wie streiten wir uns dann, wenn es einen Anwendungsfall gibt?", fragte er rhetorisch.

Vor Streitigkeiten warnte auch Pascal Broulis (FDP/VD). Diese drohten jedes Mal vor Gericht zu landen. Als Beispiel nannte er unter anderem die Frage von Waffenexporten.

"Kein universell gültiges Rezept"

Ein Gegenvorschlag sei unnötig, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Damit würde das Parlament signalisieren, dass es mit der Initiative teilweise einverstanden sei. Dies würde es schwieriger machen, der Bevölkerung zu erklären, warum das Volksbegehren nicht im Interesse der Schweiz sei.

Cassis vertrat zudem die Meinung, es sei nicht möglich, mittels des Gegenvorschlag alle Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität umfassend zu klären. "In Sachen Neutralität gibt es kein universell gültiges Rezept".

Eine Kommissionsminderheit aus den Reihen von SVP und Mitte wollte am Gegenvorschlag festhalten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten habe man die Chance, den Neutralitätsbegriff zu klären, sagte Hannes Germann (SVP/SH): "Gerade mit Blick auf Kriege und globale Krisenherde müssen wir jetzt handeln und ein klares Bekenntnis zur bewährten Neutralität abgeben."

Die Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung sei gross, so Germann: "Wer glaubt, man könne die Neutralitätsinitiative einfach schnöde abtischen, könnte eine böse Überraschung erleben."

"Sagen, was wir meinen"

Für einen Gegenvorschlag war auch Daniel Jositsch (SP/ZH). Er warf der Kommissionsmehrheit vor, ihre Haltung sei "Wir wollen neutral sein, ausser im Krieg." Es gehe darum, gerade in Situationen eine Leitlinie zu haben, in denen die Schweiz neutral sein müsse. "Deshalb müssen wir sagen, was wir meinen."

Im Abstimmungskampf zur Initiative sei eine Wertedebatte zu erwarten, argumentierte Beat Rieder (Mitte/VS): "Wenn Sie diesen Wert nicht kodifizieren wollen, werden Sie Schwierigkeiten haben", sagte er an den Rat gerichtet.

Sanktionsverbot als Knackpunkt

Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

Schon bei der ersten Beratung des Geschäfts im Juni 2025 hatte der Ständerat für einen alternativen Neutralitätsartikel votiert. Er möchte zwar die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber Sanktionen und die Zusammenarbeit der Armee mit ausländischen Staaten, soweit sie mit der Neutralität vereinbar ist, nicht einschränken. Der Gegenvorschlag schaffe hier Klarheit, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). Diese Variante ist nun weiterhin auf dem Tisch.

Darüber, das Volksbegehren selbst abzulehnen, waren sich die beiden Kammern schon vor der Debatte vom Donnerstag einig. Die SVP wollte zwar auf den entsprechenden Beschluss des Ständerats zurückkommen, drang damit aber nicht durch.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 17.03.2026

Räte streiten sich weiterhin um Neutralitätsartikel in Verfassung

Verhärtete Fronten bei Verfassungsartikel zur Neutralität

Bern (sda) - Das Schicksal eines alternativen Verfassungsartikels zur Neutralität ist weiterhin ungeklärt. Der Nationalrat möchte keinen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative, der Ständerat schon. Die kleine Kammer ist am Mittwoch erneut am Zug.

Mit 108 zu 83 Stimmen sagte der Nationalrat am Dienstag zum zweiten Mal Nein zu einem direkten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)". Wie nach der ersten Beratungsrunde setzte sich eine Mehrheit mit Vertreterinnen und Vertretern von SP, FDP, Grünen und GLP durch. Die geschlossene SVP-Fraktion, ein Teil der Mitte-Fraktion und einzelne FDP-Nationalratsmitglieder waren für einen Gegenvorschlag.

Anders als bei anderen Vorlagen ist der direkte Gegenvorschlag nach einem zweimaligen Nein einer Kammer jedoch nicht vom Tisch. Das Geschäft geht erneut an den Ständerat, der zwei Mal für einen alternativen Verfassungsartikel zur Neutralität votiert hatte.

Dort hatte sich am vergangenen Donnerstag eine Allianz von Mitte, SVP und je einer Vertretung von SP und FDP hauchdünn für einen alternativen Neutralitätsartikel in der Verfassung votiert. Den Stichentscheid fällte Ständeratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR).

Keine Klärung

Die Mehrheit im Nationalrat und die Minderheit im Ständerat verwies darauf, dass die Mehrheit der Kantone keinen Gegenvorschlag wollten. Auch die Wirtschaftsverbände seien uneins. Es bleibe unklar, ob eine Annahme des Gegenvorschlags eine Fortführung oder eine Änderung des bisherigen Neutralitätskurses bringen würde.

Ein Gegenvorschlag sei unnötig, sagte Aussenminister Ignazio Cassis. Damit würde das Parlament signalisieren, dass es mit der Initiative teilweise einverstanden sei. Dies würde es schwieriger machen, der Bevölkerung zu erklären, warum das Volksbegehren nicht im Interesse der Schweiz sei. Der Bundesrat war stets gegen einen Gegenvorschlag zur Initiative.

Cassis vertrat zudem die Meinung, es sei nicht möglich, mittels des Gegenvorschlag alle Fragen im Zusammenhang mit der Neutralität umfassend zu klären. "In Sachen Neutralität gibt es kein universell gültiges Rezept".

Neutralität untermauern

Eine Minderheit im Nationalrat und eine Mehrheit im Ständerat will dagegen am Gegenvorschlag festhalten. Gerade in diesen unsicheren Zeiten habe man die Chance, den Neutralitätsbegriff zu klären, lautet der Tenor auf der Befürworterseite. Die Zustimmung zur Neutralität in der Bevölkerung sei gross.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 18.03.2026

Räte streiten weiter um Neutralitätsartikel in der Verfassung

Der Ständerat will die Neutralität weiterhin mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung festschreiben. Nach wie vor befürwortet er einen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative. Im Ringen mit dem Nationalrat in der Frage änderte die kleine Kammer am Mittwoch allerdings ihren Vorschlag ab.

Mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen hielt die kleine Kammer an ihrem Entscheid für einen Gegenvorschlag von vergangener Woche fest. Schon damals hatte sich der Ständerat knapp mit Stichentscheid von Ratspräsident Stefan Engler (Mitte/GR) für einen Gegenvorschlag ausgesprochen.

In der Folge hatte es der Nationalrat allerdings ein zweites Mal abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Nun muss er sich ein drittes Mal mit der Sache befassen.

Zweckbestimmung gestrichen

Dabei wird die grosse Kammer auch über eine Änderung zu befinden haben, welche der Ständerat am Gegenvorschlag vornahm. Er strich auf Antrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) einen Absatz, wonach der Bund die Neutralität nutzt, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Zudem stehe er als Vermittler zur Verfügung.

Umstritten war im Rat erneut, ob der Gegenvorschlag gegenüber dem Status quo eine Änderung bringt. Matthias Michel (FDP/ZG) sagte, wäre dies der Fall, dürften Befürworter der Initiative dem Gegenentwurf nicht zustimmen. Tatsächlich geschehe dies aber.

Aussenminister Ignazio Cassis bekräftigte in der Debatte die ablehnende Haltung des Bundesrats zu einem Gegenvorschlag. Zugleich wies er den Vorwurf zurück, die Landesregierung wolle die Neutralität schleichend aufweichen. "Wenn man der Ansicht ist, dass der heutige Handlungsspielraum richtig ist, dann muss man keinen Gegenentwurf machen."

Bundesrat fürchtet noch mehr Verwirrung

Cassis vertrat weiter die Ansicht, ein neuer Verfassungsartikel würde grundsätzliche Auslegungsfragen aufwerfen. Würths Streichungsantrag verschärfe das Problem noch. Denn die ursprüngliche Version stelle immerhin klar, dass die Neutralität instrumentellen Charakter habe.

Würth hingegen wollte nach eigener Aussage mit seinem Änderungsantrag einen Schritt auf jene zu machen, die keinen Gegenvorschlag wollten. Die verbleibende Formulierung "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet" sei glasklar. Der Handlungsspielraum des Bundesrats bleibe damit erhalten, was auch die Direktion für Völkerrecht des Aussendepartements bestätige.

Für den Gegenvorschlag in der geänderten Version setzte sich Hannes Germann (SVP/SH) ein. Die ursprüngliche Version dürfte im Nationalrat kaum Chancen haben, begründete er seine Haltung. Es gehe darum, der Neutralität durch die Nennung in der Verfassung ein höheres Gewicht zu geben.

"Unantastbarer Mindestinhalt"

Über die Neutralität könnte man unterschiedliche Auffassungen haben, sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er denke aber, dass es bei der Neutralität ähnlich wie bei den Grundrechten einen Kerngehalt gebe, sozusagen einen "unantastbaren Mindestinhalt". Rieder argumentierte, diesem Umstand werde der Vorschlag Würths gerecht.

Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte zwar grundsätzlich keinen Gegenvorschlag. Er beantragte aber mittels Einzelantrag, am ursprünglichen Text des Gegenvorschlags festzuhalten, wenn man schon auf diesem bestehe. Der Rat entschied sich jedoch mit 24 zu 20 Stimmen für die Variante Würths.

Sanktionsverbot als Hauptunterschied

Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

In allen Versionen des Gegenvorschlags würde sowohl auf das von der Initiative geforderte weitgehende Verbot der Übernahme von Sanktionen als auch auf die Einschränkungen in der Sicherheitszusammenarbeit verzichtet.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 18.03.2026

Einigungskonferenz muss Tauziehen um Neutralitätsartikel beenden

In der dritten Beratungsrunde folgte das dritte Nein: Der Nationalrat will weiterhin keinen Neutralitätsartikel in die Bundesverfassung aufnehmen. Mit einen möglichen direkten Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative muss sich nun die Einigungskonferenz befassen.

Mit 107 zu 80 Stimmen ohne Enthaltungen bekräftigte die grosse Kammer am frühen Mittwochabend ihre ablehnende Haltung.

Zuvor hatte am Vormittag der Ständerat mit 23 zu 21 Stimmen ohne Enthaltungen am Gegenvorschlag festgehalten. Dabei nahm er allerdings eine Änderung vor. Er strich auf Antrag von Benedikt Würth (Mitte/SG) einen Absatz, wonach der Bund die Neutralität nutzt, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Zudem stehe er als Vermittler zur Verfügung.

Zu entscheiden hatte der Nationalrat somit nur noch, ab die Bestimmung "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet" neu in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll.

Nein zur Neutralitätsinitiative

Betreffend die Ablehnung der Initiative selbst waren sich die Räte schon in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Anträge, auf dieses Nein zurückzukommen, blieben in beiden Räten ohne Erfolg.

Ständerat Würth wollte nach eigener Aussage mit seinem Änderungsantrag einen Schritt auf jene zu machen, die keinen Gegenvorschlag wollten. Die verbleibende Formulierung sei glasklar. Der Handlungsspielraum des Bundesrats bleibe damit erhalten, was auch die Direktion für Völkerrecht des Aussendepartements bestätige.

Anders schätzte in der Ständeratsdebatte aber Aussenminister Ignazio Cassis die Situation ein. Ein neuer Verfassungsartikel würde grundsätzliche Auslegungsfragen aufwerfen, sagte er. Würths Streichungsantrag verschärfe das Problem noch. Denn die ursprüngliche Version stelle immerhin klar, dass die Neutralität instrumentellen Charakter habe. Die Landesregierung hatte einen Gegenvorschlag schon in den vorangegangenen Beratungsrunden stets abgelehnt.

Ausser Cassis und den Kommissionssprechern Gerhard Pfister (Mitte/ZG) und Laurent Wehrli (FDP/VD) äusserte sich im Nationalrat am Mittwoch niemand mehr. Es bestehe kein Handlungsbedarf, sagte der Aussenminister. Ein Gegenvorschlag, egal welcher Art, werde Fragen aufwerfen. "Ist die Neutralität nur ein Ziel? Oder ein Grundsatz? Oder ein Instrument?" Die Bevölkerung erwarte von Bundesrat und Parlament eine Orientierungshilfe. "Je klarer der Weg, desto einfacher die Kommunikation."

Sanktionsverbot als Hauptunterschied

Die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

Das geforderte weitgehende Sanktionsverbot und die Einschränkung der Sicherheitszusammenarbeit waren von allem Anfang an nicht Teil des Gegenvorschlags.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat und im Nationalrat, 19.03.2026
Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative ist vom Tisch

Parlament will keinen Neutralitätsartikel in der Bundesverfassung

Die Neutralitätsinitiative kommt ohne Gegenvorschlag vors Volk. Der Ständerat ist nach der Einigungskonferenz auf die Linie des Nationalrats und des Bundesrats eingeschwenkt.

Mit 29 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen hiess die kleine Kammer am Donnerstag den Antrag der Einigungskonferenz gut und votierte für Nichteintreten auf den Gegenvorschlag. Nein sagten alle sechs Mitglieder der SVP-Gruppe im Ständerat sowie fünf Mitglieder der Mitte. Die vier Enthaltungen kamen von SP-Ständerat Daniel Jositsch (ZH) sowie von drei Mitte-Mitgliedern.

Der Nationalrat hatte es bereits in den vorangegangenen drei Beratungsrunden abgelehnt, den direkten Gegenentwurf, der einen alternativen Verfassungsartikel zur Neutralität vorsah, im Detail zu beraten. Er bekräftigte diese Haltung am Donnerstag mit 126 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen und nahm den Antrag der Einigungskonferenz ebenfalls an. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Betreffend die Ablehnung der Initiative selbst waren sich die Räte schon in der ersten Beratungsrunde einig geworden. Anträge, auf dieses Nein zurückzukommen, blieben in beiden Räten ohne Erfolg.

Appell und Alarm

Beide Räte entscheiden am Freitag abschliessend über die Nein-Empfehlung zur Initiative. Wenn einer der Räte den entsprechenden Bundesbeschluss ablehnen würde, käme die Neutralitätsinitiative ohne Abstimmungsempfehlung des Parlaments an die Urne. Dieses Szenario ist nach den Voten und Abstimmungen vom Donnerstag aber unwahrscheinlicher geworden.

Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) warnte davor, ohne Abstimmungsempfehlung der Räte in den Abstimmungskampf zu ziehen. Auch der Bundesrat müsste dann gemäss Gesetzeslage gegen aussen ohne Haltung bleiben, sich quasi der Stimme enthalten. "Das kann niemand wollen, der gegen die Initiative ist."

Auch Aussenminister Ignazio Cassis appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Räte. "Können wir keine Stimmempfehlung machen, verzichten wir auf unsere Verantwortung." Dabei sei die Position beider Räte und des Bundesrats kohärent: ein Nein zur Initiative.

Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI) sprach dagegen von einem "alarmierenden Signal" des Parlaments, der Neutralitätsinitiative keinen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Heute werde die Neutralität zunehmend infrage gestellt und immer stärker aufgeweicht. Mit der Initiative gehe es darum, klare Grenzen zu ziehen.

Im Nationalrat warf Lukas Reimann (SVP/SG) den Gegnern eines Gegenvorschlags vor, mit der Neutralität brechen zu wollen. Ein Hauptziel der Sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrats sei, die militärische Zusammenarbeit mit der EU und der Nato auszubauen. "Diese Ziele stehen in diametralem Widerspruch zur Neutralität der Schweiz."

Fehlende Klarheit

In der kleinen Kammer hatten sich in den vergangenen Wochen und Monaten namentlich die Gruppen von Mitte und SVP für einen Gegenvorschlag eingesetzt. Dafür stimmten noch am Mittwoch zudem Daniel Jositsch (SP/ZH) und Severin Brüngger (FDP/SH).

Die Befürworterinnen und Befürworter eines Gegenvorschlags argumentierten insbesondere, die Neutralität sei in der Bevölkerung stark verankert. Gerade in unsicheren Zeiten sei es sinnvoll, den Neutralitätsbegriff zu klären.

Nach ihrem Willen sollte die Bestimmung "Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet" neu in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Der Nationalrat lehnte indes alle Vorschläge für einen direkten Gegenvorschlag - jeweils relativ deutlich - ab.

Die Gegnerinnen und Gegner eines Gegenvorschlags wandten ein, ein Gegenvorschlag schaffe keine Klarheit, sondern werfe vielmehr neue Fragen auf. So bleibe unklar, ob sich mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung am Status quo etwas ändere oder nicht - und ob entsprechend der Handlungsspielraum des Bundesrats schrumpfe. Auch die Landesregierung lehnte einen alternativen Neutralitätsartikel in der Verfassung stets ab.

Initiative will Sanktionsverbot

Nicht Teil des Gegenvorschlags waren weitergehende Forderungen der Initiative, die nun alleine vors Volk kommen wird. Das Volksbegehren von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben.

Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen dürften noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz. Lanciert worden war die Initiative nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine.

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