24.3842 · Interpellation · 2024-09-10
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Finanzinitiativen der United Nations Environment Programme (UNAP) vereinen weltweit über 500 Finanzinstitute, welche sich den Übergang zu einer global nachhaltigen Wirtschaft zu Ziel gesetzt haben. Eine der Initiativen ist die 2021 gegründete Net-Zero Insurance Alliance, welcher sich über 30 Versicherungsgesellschaften anschlossen. 2023 kam es zu einem plötzlichen Austritt zahlreicher Versicherer, unter anderem der beiden Gründungsmitglieder Swiss Re und Zurich Insurance Group. Der förmliche Zusammenbruch der NZIA wird auf kartellrechtliche Drohungen aus den USA, insbesondere von republikanischen Politikern und Staatsanwälten zurückgeführt.
Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt die Net-Zero Banking Alliance (NZBA) und empfiehlt ihren Mitgliedern den Beitritt zu diesem und zu analogen Initiativen unter der Schirmherrschaft der UNEP in ihren jeweiligen Geschäftsfeldern. Diese sind die
Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA)
Net Zero Asset Managers initiative (NZAM)
Net-Zero Banking Alliance (NZBA)
Net-Zero Insurance Alliance (NZIA)
Paris Aligned Investment Initiative (PAII)
Net Zero Investment Consultant Initiative (NZICI) und
Net-Zero Financial Service Providers Alliance (NZFSPA).
Nach dem Zerfall der NZIA ist zu befürchten, dass es zu ähnlichen Druckversuchen auf weitere Allianzen kommen wird.
Befürwortet der BR die Teilnahme schweizerischer Finanzplatzakteure an den Initiativen der UNEP?
Sieht der BR Möglichkeiten, teilnehmende Institute politisch oder rechtlich gegen Bussen aus den USA zu schützen?
Würde der BR kartellrechtlich akzeptierte, zielgerichtete und transparente Poollösungen (nach Vorbild der «Bad Banks») für eine planmässige Abwicklung umweltschädigender Geschäftstätigkeiten des Finanzplatzes unterstützen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich die Teilnahme schweizerischer Finanzplatzakteure an Netto-Null Allianzen und hat dies bei verschiedenen Gelegenheiten betont. So hat der Bundesrat am 17. November 2021 der Finanzbranche empfohlen, internationalen Netto-Null-Allianzen beizutreten (Medienmitteilung vom 17.11.2021: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85925.html). Auch im Rahmen des vom Bundesrat am 16. Dezember 2022 verabschiedeten Berichts zu Sustainable-Finance (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/74560.pdf) werden Netto-Null-Allianzen als nützliche freiwillige Instrumente hervorgehoben, um den Austausch zu «Best Practices» in der Branche zu fördern und Finanzinstitute bei der Festlegung und Erreichung von konkreten und glaubwürdigen Zielen zu unterstützen. Der Bundesrat begrüsste zudem die Bemühungen der Branchenverbände (Schweizerische Bankiervereinigung, Asset Management Association Switzerland und Schweizerischer Versicherungsverband) und des Vereins «Swiss Sustainable Finance», die Netto-Null-Allianzen bei ihren Mitgliedern zu fördern.
2. Der Bundesrat hat keine Hinweise, dass gegen Schweizer Mitglieder von Netto-Null-Allianzen kartellrechtliche Klagen drohen oder erhoben worden sind. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Unternehmen, für ihre Aktivitäten in anderen Jurisdiktionen die Einhaltung des anwendbaren Rechts sicherzustellen. Die Netto-Null-Allianzen haben zudem Schritte unternommen, um das Risiko von möglichen Klagen zu reduzieren, insbesondere durch die Entkoppelung der Allianzen-Mitgliedschaft von den sog. «UN Race to Zero»-Kriterien. So werden seit Oktober 2022 die Netto-Null-Allianzen nur noch ermutigt, unverbindlich mit «UN Race to Zero» zusammenzuarbeiten. Die «UN Race to Zero»-Kriterien sahen für eine kurze Zeit eine Einschränkung der Entwicklung, Finanzierung und Förderung neuer Vermögenswerte im Bereich fossiler Brennstoffe vor, sowie einen Verzicht auf neue Kohleprojekte. «UN Race to Zero» hat jedoch wenig später diese Kriterien überarbeitet, um die Gefahr von kartellrechtlichen Klagen auszuschliessen, und ermutigt Finanzinstitutionen neu, individuell einen wissenschaftsbasierten Ansatz zu verfolgen, um die Emissionen fossiler Brennstoffe schrittweise zu reduzieren.
3. Aus Sicht des Bundesrates gibt es weder eine sachliche Rechtfertigung noch eine rechtliche Grundlage für Poollösungen zur Abwicklung bestimmter umweltrelevanter Geschäftstätigkeiten des Finanzplatzes. Die Investoren sowie die Finanzinstitute sind individuell dafür zuständig, ihre klimabezogenen Finanzrisiken angemessen zu bewirtschaften. Sie sollen – auch im Sinne einer angemessenen Anreizsetzung – die Kosten im Falle der Materialisierung von Klimarisiken selber tragen. Die Strategie und die Massnahmen, mit denen der Bund sicherstellen möchte, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zu den Schweizer Klimazielen leistet, sind im genannten Bericht des Bundesrates zu Sustainable-Finance beschrieben.