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24.4294 · Motion · 2024-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen des neuen Finanzierungsmodells für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Vorschläge auszuarbeiten, wie der Bund die Kantone und die Agglomerationen beim Ausbau der Veloinfrastruktur stärker finanziell unterstützen kann.

Begründung

Das Bundesgesetz über Velowege verpflichtet die Kantone dazu, bis 2027 die Pläne für ein Velowegnetz zu erstellen und diese Pläne bis 2042 umzusetzen. Der Bundesrat und das Parlament gingen damals davon aus, dass die Finanzierung zum grossen Teil Sache der Kantone und der Gemeinden ist. Für Veloinfrastrukturprojekte in den Agglomerationen kann der Bund aus dem NAF Beiträge von höchstens 50 Prozent an die Kosten leisten; Voraussetzung ist, dass die Projekte Teil eines Programms Agglomerationsverkehr sind.

Eine kürzlich bei den Kantonen durchgeführte Umfrage der Velokonferenz Schweiz zeigt allerdings, dass die hohen Baukosten einer der Gründe sind, weshalb die Projekte nicht realisiert werden. Es besteht somit die Gefahr, dass die Velowegnetze nicht wie im Bundesgesetz über Velowege vorgesehen bis Ende 2042 umgesetzt werden können. Davon betroffen sind insbesondere die Verbindungen mit einem grossen Mehrwert wie die Velobahnen. Im Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulats 19.4631 steht, dass

diese je nach Komplexität, Besiedlungsdichte und Agglomeration im Schnitt Kosten von 1,5 bis 10 Millionen Franken verursachen dürften.

In den Agglomerationen können die Infrastrukturprojekte bis zu höchstens 50 Prozent der Kosten vom Bund mitfinanziert werden. Bei den Veloinfrastrukturprojekten in den Agglomerationsprogrammen der vierten Generation beträgt der Finanzierungsanteil jedoch nur 30–40 Prozent. Würde dieser Anteil voll ausgeschöpft und würde die Höhe der möglichen Mitfinanzierung auf beispielsweise 75 Prozent angepasst, könnte die Wahrscheinlichkeit, dass die Projekte umgesetzt werden, deutlich erhöht werden.

Das Bundesamt für Strassen hat angekündigt, dass der Bundesrat 2025 den Entwurf für eine Neuregelung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in die Vernehmlassung schicken wird. Er wird dies im Rahmen der Abschaffung der Mineralölsteuer tun. Es scheint zweckmässig, im Rahmen dieser Revision auch die Finanzierung der Veloinfrastruktur vorteilhafter zu regeln.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bau und die Finanzierung der Veloinfrastruktur sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund kann die Kantone und die Agglomerationen dabei im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr mit finanziellen Mitteln aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) unterstützen. Der Bundesrat hat zusätzliche Mitfinanzierungsmöglichkeiten von Veloinfrastrukturen bereits in seinem Bericht vom 4. September 2024 in Erfüllung des Postulats 22.3638 «Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken» geprüft. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass der bestehende rechtliche Rahmen genügt. Die Einnahmen aus der geplanten Abgabe auf Elektrofahrzeuge sollen analog zu den Einnahmen aus den Mineralölsteuern verteilt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Ersatzabgabe bis 2030 in Kraft treten wird. Damit wird auch ein Teil dieser Einnahmen in den NAF fliessen. Mit dem NAF werden die Aufwendungen für die Nationalstrassen finanziert sowie die Bundesbeiträge im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr, die unter anderem auch Beiträge für Projekte zum Langsamverkehr beinhalten. Die jährlich budgetieren Mittel für die Agglomerationsprogramme wurden bis jetzt nie vollständig ausgeschöpft. 2023 waren im Voranschlag Mittel von 297 Millionen geplant. Effektiv wurden lediglich 139 Millionen Franken benötigt. Die Agglomerationsverkehrsprojekte weisen daher heute keine Finanzierungsprobleme auf.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.