24.4648 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Das Volks-Nein zum Autobahnausbau ist eine Chance, die Weiterentwicklung unserer Mobilitätsinfrastruktur und deren Ausnutzung grundsätzlich zu überdenken.
Ist der Bundesrat bereit, den Auftrag aus der Mo 22.3632 diesbezüglich zu erweitern und beispielsweise folgende Aspekte zu vertiefen:
- Wie können die bestehenden Strukturen mit zwei separaten Ämtern für den Strassenverkehr und den öffentlichen Verkehr (allenfalls auch organisatorisch) verbessert werden, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern, in denen die Grenzen zwischen dem individuellen und öffentlichen Verkehr je länger je mehr verschmelzen?
- Was braucht es, um die bestehenden Infrastrukturen (Strassen und Schienen) effizient zu nutzen und besser miteinander zu verbinden (Digitalisierung, Shared Mobility, Umsteigepunkte, Mobility Pricing, ...)?
- Was braucht es, um die Auslastung von Privatautos und öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbessern (Preisanreize, Digitalisierung, Bevorzugung von Fahrzeugen mit hoher Auslastung, …)?
- Wie können grosse Arbeitgeber besser miteinbezogen werden, um die Pendlermobilität zu reduzieren (Gutes Beispiel: Bühler AG Uzwil in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinde und SOB)?
- Inwieweit gibt es Konflikte zwischen dem BeHiG und der Entwicklung von neuen Mobilitätsangeboten resp. können massgeschneiderte Mobilitätsformen den Zugang zur Mobilität für Menschen mit eingeschränkter Mobilität verbessern ?
- Welche Rolle könnten automatisierte Fahrzeuge für eine besseren Anbindung von ländlichen Regionen an die Bahn-Infrastruktur leisten (siehe Pilotprojekt Kanton Zürich und SBB im Furttal)?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, die in der Interpellation aufgeworfenen Fragen in die Arbeiten zur Mo. 22.3632 | Aktionsplan zur Förderung innovativer und klimaneutraler Mobilitätsangebote einfliessen zu lassen, soweit dies im Rahmen der bereits getätigten Arbeiten möglich und sinnvoll ist sowie mit folgenden Einschränkungen: Die Frage nach einer allfälligen besseren Verbindung der Infrastrukturen erfolgt unter Bezugnahme auf den Programmteil des Sachplans Verkehr. Er ist das verkehrsträgerübergreifende Planungsinstrument des Bundes. Mit dem Zielbild «Mobilität und Raum 2050» gibt er den Rahmen für die langfristige Entwicklung des schweizerischen Gesamtverkehrssystems vor. Auf dieser Grundlage wird die Koordination zwischen den Verkehrsträgern in Abstimmung mit der gewünschten Raumentwicklung konkretisiert. Fragen zur Rolle von automatisierten Fahrzeugen werden ausgeklammert, da sie bereits im Rahmen des im Dezember 2024 angenommenen Po. 24.4244 | Grundlagen für eine nachhaltige Mobilität mit automatisiertem Fahren schaffen bearbeitet werden.