24.4663 · Motion · 2024-12-20
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die garantiert, dass alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen in einer finanziell gesicherten Situation aufwachsen, sich entwickeln und bilden können. Kann eine Existenzsicherung durch die Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet werden, soll den Kindern und Jugendlichen eine Unterstützung zustehen. Zur Berechnung einer minimal garantierten Existenzsicherung kann die EL-Systematik herangezogen werden.
Begründung
In der Schweiz sind rund 134'000 Kinder von Armut betroffen. Weitere 184'000 sind armutsgefährdet. Das bedeutet, dass durchschnittlich ein Kind pro Schulklasse von Armut betroffen ist. Kinder sind zudem die Altersgruppe mit der höchsten Sozialhilfequote. Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention der UNO 1997 ratifiziert. Damit ist allen Kindern, unabhängig vom sozioökonomischen Status der Eltern, das Recht garantiert, gesund und sicher aufzuwachsen und sich optimal zu bilden. Am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, angehört und gerecht behandelt zu werden, gehören ebenso dazu. Armut oder Armutsgefährdung können diese Rechte einschränken. Sie haben einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder, schränken soziale Teilhabe und Integration ein und gefährden in vielen Fällen die Gesundheit, insbesondere im Bereich der Zahngesundheit und der psychischen Gesundheit. Zudem haben Kinder, die in Armut aufwachsen, geringere Chancen auf eine höhere Bildung und unterliegen einem grossen Risiko, dass ihnen Armut weitergegeben wird. In der Schweiz dauert es im Schnitt fünf Generationen, bis die Nachkommen des ärmsten Dezils der Bevölkerung in die Mittelschicht aufsteigen (OECD 2018). Dies mit starken sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen.
Die Unterschiede in der kantonalen Familienarmutsbekämpfung sind enorm. So haben beispielsweise gewisse Kantone das Modell der Familienergänzungsleistungen (FamEL) eingeführt und dieses erfolgreich erprobt, während andere keine familienspezifischen Massnahmen kennen. So werden armutsbetroffene Kinder sehr unterschiedlich unterstützt, was wider die Chancengleichheit ist. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass der Bund zusammen mit den Kantonen Massnahmen ergreift, die garantieren, dass schweizweit alle Kinder mit einer gesicherten wirtschaftlichen Existenz aufwachsen können.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt das armuts- und sozialpolitische Ziel, dass Kinder in finanziell gesicherten Verhältnissen aufwachsen sollen, damit sie ihre Potenziale entfalten können. Mit der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist eine Vielzahl von staatlichen Akteuren betraut. Der Bund koordiniert deren Bestrebungen und erstattet dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht. Für die Unterstützung bedürftiger Menschen sind die Kantone zuständig (Art. 115 Bundesverfassung [BV; SR 101)]). Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sozialhilfe. Daneben besteht die Möglichkeit, für spezifische Zielgruppen zusätzliche Sozialleistungen einzuführen, welche das soziale Existenzminimum sichern und damit vor Armut schützen. Mehrere Kantone haben zu diesem Zweck Ergänzungsleistungen für Familien (Familien-EL) geschaffen. Eine Umfrage des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigt, dass sich die meisten Kantone mit diesem Instrument auseinandergesetzt haben, teilweise sind entsprechende Vorstösse oder Projekte noch in Bearbeitung. In rechtlicher Hinsicht wäre es möglich, Familien-EL auf Bundesebene einzuführen. Das Bundesparlament hat sich seit den 2000er-Jahren mehrmals mit solchen Forderungen beschäftigt und diese stets abgewiesen, zuletzt bei der parlamentarischen Initiative Grüne Fraktion (22.484 «Kinder vor Armut schützen»), keine Folge gegeben, 26.9.2023 und der Motion Grüne Fraktion (20.3381 «Keine Kinderarmut»), Ablehnung im Erstrat, 11.5.2022. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat zurzeit nicht für angemessen, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die Prävention von Familienarmut ist ein zentrales Thema der Nationalen Plattform gegen Armut. Die Aktivitäten der Plattform zielen in diesem Bereich hauptsächlich darauf, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Massnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut strategisch zu koordinieren. Mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 und mit Verweis auf die Motion Revaz (23.4450 «Bekämpfung der Armut durch die Verlängerung des Präventionsprogramms und die Verabschiedung einer nationalen Strategie») hat der Bundesrat die Plattform bis mindestens Ende 2030 verlängert und eine nationale Struktur zur Prävention und Bekämpfung von Armut geschaffen. Zusätzlich zur Plattform umfasst diese Struktur das nationale Armutsmonitoring, eine nationale Armutsstrategie und einen Rat für Armutsfragen als Stimme der Betroffenen. Allgemein zur Politik der frühen Kindheit hat der Bundesrat 2021 eine Auslegeordnung publiziert und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Betreffend die Sozialhilfe haben die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und die Städteinitiative Sozialpolitik eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit der materiellen Situation von Kindern auseinandersetzt (Dominic Höglinger u. a.: Die materielle Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe, 2024. Abrufbar unter: www.skos.ch > Publikationen > Forschung > Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe). Darauf gestützt lässt die SODK derzeit prüfen, den Grundbedarf für Familien mit Kindern anzupassen und situationsbedingte Förderleistungen in der Praxis einheitlicher auszurichten. Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen der Kantone und Gemeinden, kinderspezifische Bedürfnisse in der Sozialhilfe besser und systematischer zu berücksichtigen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.