Exorbitant steigende Kosten für Ausgleichsenergie. Was tut der Bundesrat dagegen?
24.4687 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In der Schweiz explodieren bei der elektrischen Energie in den vergangenen Monaten die Kosten für die Ausgleichsenergie. Der Hintergrund: Mit dem PV-Ausbau steigt der Bedarf an Regelenergie. Gleichzeitig ist die Messdatenqualität der Verteilnetzbetreiber ungenügend und die Prognosen der Bilanzgruppenverantwortlichen zu wenig genau, was wiederum den Regelenergiebedarf in gewissen Stunden erhöht. Die erhöhte Nachfrage stösst auf einen sehr kleinen, auf die Schweiz beschränkten und vor allem oligopolistischen Regelenergiemarkt. Die daraus resultierende Kostenexplosion belastet nicht nur die Bevölkerung und die Wirtschaft, sondern gefährdet auch den weiteren Ausbau der PV und damit die Energiewende.
1. Sind die Problematik und deren Zusammenhänge dem Bundesrat präsent und hat er bereits die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen in Auftrag gegeben?
2. Wie will der Bundesrat diesem Umstand begegnen, welche Lösungsmöglichkeiten schlägt er vor?
3. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es sich hier um eine unerwünschte, wenn nicht gar schädliche Entwicklung handelt und entsprechende Gegenmassnahmen dringend notwendig sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 3. Der Bundesrat ist sich der jüngsten Entwicklung der Preise für Regelenergie bewusst und teilt die Auffassung, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um dem massiven Preisanstieg entgegenzuwirken. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist gegenwärtig daran, Lösungsvorschläge auszuarbeiten (siehe 2.). 2. Die ElCom verfolgt diese Entwicklung genau. Als erste Massnahme hat sie kürzlich eine befristete Preisgrenze für Sekundärregelenergie (SRE) von 1000 Euro anstelle von bislang 15 000 Euro pro Megawattstunde eingeführt, um die Konsumentinnen und Konsumenten kurzzeitig zu entlasten. Damit wird der von Swissgrid – und damit letztlich von den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern – bezahlte Betrag pro Megawattstunde auf höchstens 1000 Euro limitiert. Die ElCom kontaktierte auch die Bilanzgruppen, um sie auf ihre gesetzliche Verpflichtung hinsichtlich der Qualität der Daten aufmerksam zu machen, die für zuverlässige Prognosen bereitgestellt werden müssen. Derzeit prüft die ElCom in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie und der Branche weitere Massnahmen, um die Liquidität am Markt für SRE mittel- und langfristig (über ein grösseres Angebot) zu erhöhen und ihn effizienter auszugestalten, die Bilanzgruppen bei der Verbesserung der Datenqualität noch stärker in die Pflicht zu nehmen und dadurch den Bedarf an Ausgleichsenergie zu reduzieren. Zusätzliche Informationen und Erläuterungen finden sich in den Mitteilungen der ElCom vom 2. Juli 2024 (Regelzonen-Ausgeglichenheit), vom 15. November 2024 (Dringliche Verbesserung der Messdatenqualität) und vom 18. Dezember 2024 (Hohe Preis für Sekundärregelenergie [SRE]: Einführung einer befristeten Preisgrenze). Die genannten Mitteilungen sind unter www.elcom.admin.ch > Dokumentation > Mitteilungen zugänglich.