25.4291 · Interpellation · 2025-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In seiner Entscheidung anlässlich der Sitzung Nr. 1537 (15.–17. September 2025) hat das Ministerkomitee des Europarats die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Klimaseniorinnen gegen die Schweiz (April 2024) durch die Schweiz geprüft. Es stellte gewisse Fortschritte seit dem Urteil vom April 2024 fest, hält jedoch weitere Massnahmen für notwendig, um den Anforderungen des Urteils zu genügen. Zu diesen Anforderungen gehört die Schaffung eines unabhängigen nationalen Gremiums („independent national body“), das für die Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz zuständig ist und überprüft, ob die Ziele des Pariser Abkommens tatsächlich erreicht werden.
Gemäss den Sitzungsunterlagen des Ministerkomitees:
«Switzerland does not currently have an independent national body with a mandate to monitor and evaluate progress towards national targets, issue recommendations for remedial measures, etc. The scientific bodies and platforms mentioned by the authorities, however relevant and important they may be, do not play this role.(…) Given the complexity of the issues at stake and the evolving nature of climate governance, the existence of such an independent national mechanism would significantly contribute to the implementation of the judgment.»
Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie gedenkt der Bundesrat, diese Empfehlung des Ministerkomitees umzusetzen?
Wie will der Bundesrat die vom Ministerkomitee geforderte Unabhängigkeit gewährleisten, insbesondere gegenüber den anderen für die Klimapolitik zuständigen Behörden, die dieses Gremium bei Bedarf kritisieren können muss?
Wie soll dieses Gremium zusammengesetzt sein, damit Unabhängigkeit und wissenschaftliche Qualität der Überwachung gewährleistet sind?
Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung dieser Empfehlung vorgesehen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) bis 4): Mit Entscheid vom 17. September 2025 lädt das Ministerkomitee des Europarates die Schweiz ein, die Möglichkeit der Schaffung eines unabhängigen, nationalen Mechanismus zur Überwachung ihrer Klimapolitik in Betracht zu ziehen. Der Bundesrat wird diese Möglichkeit prüfen, und die Schweiz wird das Ministerkomitee bis zur nächsten Überprüfung der Urteilsumsetzung an einer Sitzung im Jahr 2026 über den Stand seiner Überlegungen informieren.