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26.3105 · Postulat · 2026-03-12

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Innovationszonen geschaffen werden können, um Gründungen, den Transfer von Forschung, sowie die Skalierung junger Unternehmen unter wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen zu erleichtern.

Der Bericht soll unter anderem darlegen:

  1. Ob und in welcher Form eine bundesrechtliche Grundlage erforderlich ist, um Innovationszonen als eigenständiges Förderinstrument auszugestalten, unter Wahrung von Rechtsgleichheit, Wettbewerb und Transparenz

  2. Nach welchen Kriterien Innovationszonen in Zusammenarbeit mit Kantonen, Hochschulen und weiteren Akteuren definiert und ausgewählt werden können, insbesondere in forschungs- und innovationsstarken Regionen

  3. Welche gezielten steuerpolitischen Instrumente geeignet sein könnten, um Forschung, Innovation und Unternehmensgründungen in Innovationszonen zu stärken und junge Unternehmen in der Aufbauphase zu entlasten, und wie diese so ausgestaltet werden können, dass mittelfristig keine Steuerausfälle entstehen und die steuerliche Substanz der öffentlichen Hand erhalten bleibt.

  4. Welche nicht-steuerliche Erleichterungen innerhalb der Zonen möglich und zweckmässig sind (z.B. vereinfachte Bewilligungsverfahren und Pilotprojekte)

  5. Welche programmatischen Instrumente geeignet sind, um private Investitionen, Gründungen und Skalierung zu fördern (z.B. durch Matching-Funds, Co-Finanzierungen, Pilot- und Testinfrastrukturen u.a.)

  6. Wie eine Pilotphase mit Innovationszonen ausgestaltet werden kann, inklusive klarer Zielgrössen, Evaluationskriterien und eines zeitlich befristeten Umsetzungs- und Finanzierungsrahmens

  7. Welche Massnahmen es braucht, damit vor 2030 solche Innovationszonen geschaffen werden könnten

Begründung

Schweizer Startups sind bereits heute mit einer hohen regulatorischen und administrativen Komplexität konfrontiert, die Innovation und Wachstum hemmt. Trotz guten Voraussetzungen bestehen Hürden bei der Gründung, Markteintritt und Wachstum. International zeigen Innovationszonen, dass solche Ansätze Investitionen, Kooperationen und unternehmerische Aktivitäten beschleunigen können.

Unter “Innovationszone” ist nicht primär eine steuerbefreite Sonderwirtschaftszone, sondern ein geografisch und thematisch fokussiertes Ökosystem gemeint, das als Labor für Kollaborationen, Produkte, Anwendungen und Forschung dient. Die strategische Entwicklung solcher Zonen schafft erhebliche Multiplikatoreffekte.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Finanzierung von Hochschulen und Technologiekompetenzzentren existieren namhafte Unterstützungen des Bundes. Zusammen mit den Aktivitäten des Schweizerischen Innovationsparks, welche den Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Industrie, private Investitionen und die Ansiedlung von Forschungsgruppen und Firmen aus dem In- und Ausland zum Ziel haben, tragen diese Förderungen dazu bei, dass in der Schweiz Innovationszentren bestehen, welche zu den wettbewerbsfähigsten Standorten weltweit zählen. Ergänzend kann die vom Bund finanzierte Innovationsförderung von Innosuisse genutzt werden, welche namentlich die Kollaboration zwischen Forschung und Unternehmen und die Entwicklung der Start-ups vor ihrem Markteintritt unterstützt. Für eine darüberhinausgehende Definition von Innovationszonen im Umfeld von Hochschulen, ergänzt mit Sonderregelungen oder spezifischen Unterstützungs­massnahmen für dort anwesende Start-ups, sieht der Bundesrat aktuell keinen Bedarf. Allfällige Verbesserungen im regulatorischen Umfeld oder bezüglich der Finanzierungs­bedingungen müssten allen Unternehmen zugutekommen. Eine bevorzugte Behandlung bestimmter Firmen in einem geografisch eingrenzten Bereich hätte eine Benachteiligung anderer Firmen zur Folge. Auch dort, wo Start-ups besonders betroffen sind, wie etwa im steuerlichen Bereich, wird eine Politik verfolgt, welche keine Ungleichbehandlungen schafft. Mit dieser Politik ist die Schweiz äusserst erfolgreich und auch für die Zukunft gut gerüstet.Ob und wie die Rahmenbedingungen für Start-ups, insbesondere während der Skalierungs­phase zu verbessern sind, wird aktuell im Rahmen des Postulats WBK-S 25.3427 «Finanzierung von Innovationen und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Schweiz» untersucht. Vor weiteren Abklärungen in diesem Themenbereich sollten die Ergebnisse des Berichts abgewartet werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.