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26.3237 · Motion · 2026-03-19

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die steuerlichen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, damit der langfristige Erhalt von bestehenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Investitionen in der Schweiz unterstützt wird. Dazu soll er Massnahmen ergreifen, die bestehende Arbeitsplätze sichern, Investitionen fördern und die Standorttreue stärken. Alle Unternehmen, unabhängig von Grösse und Rechtsform, also auch Kleinstbetriebe und KMU, sollen in allen Regionen des Landes berücksichtigt werden. Die Umsetzung soll planbar, unbürokratisch und transparent erfolgen.

Begründung

Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Investitionen sind das Herz unserer Gemeinden, das Rückgrat unserer Regionen und die Basis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Schweiz.

In den letzten Jahren wurden wiederholt Arbeitsplätze und Wertschöpfung ins Ausland verlagert. Jede Abwanderung schwächt nicht nur einzelne Betriebe und Zulieferer, sondern auch unsere Lehrstellenangebote, die regionalen Strukturen und die finanzielle Substanz der Gemeinden.

Die Schweiz steht im internationalen Standortwettbewerb. Unternehmen stehen unter zunehmend starkem Kosten- und Wettbewerbsdruck. Um Arbeitsplätze und Investitionen im Inland zu erhalten, sind verlässliche und attraktive Rahmenbedingungen notwendig.

Die Motion fordert ein klar geregeltes, marktorientiertes Steuerumfeld, das alle Unternehmen unterstützt, bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig zu erhalten und Investitionen in der Schweiz umzusetzen. Jede Massnahme, die den Werkplatz Schweiz stärkt, ist zugleich eine Investition in unsere Regionen und die Zukunft unseres Landes.

Ziel sind attraktive Rahmenbedingungen und damit die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie Investitionen in unserem Land.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat misst der Sicherung der Attraktivität des Wirtschafts- und Unternehmensstandortes Schweiz eine hohe Bedeutung bei. Neben leistungsfähiger Infrastruktur, einer zweckmässigen und effizienten sowie rechtssicheren Regulierung und einem gesicherten Zugang zu internationalen Märkten – insbesondere dem EU-Binnenmarkt – sind auch attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, welche Investitionen fördern und zur langfristigen Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen sollen, ein zentraler Standortfaktor für die Schweiz.Der Bundesrat hat bereits im November 2025 ein Paket mit konkreten Massnahmen zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen beschlossen. Zu den Massnahmen gehören unter anderem administrative Entlastungen im Bereich der Mehrwertsteuer, der Verrechnungs- und der Stempelsteuer; die entsprechenden Vernehmlassungen werden noch im ersten Halbjahr 2026 eröffnet.Derzeit ist der Bericht zum Postulat Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» in Erarbeitung. Dieser hat zum Ziel, verschiedene steuerpolitische Fragestellungen zu analysieren und im Hinblick auf die Wahrung und Stärkung der Standortattraktivität der Schweiz zu beurteilen. Im Weiteren liegen dem Bundesrat die beiden gleichlautenden vom Parlament überwiesenen Motionen 25.4393 und 25.4400 «Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung» vor. Diese beauftragen den Bundesrat, mögliche Massnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz zu prüfen, insbesondere vor dem Hintergrund der internationalen Mindestbesteuerung. Schliesslich steht die Überführung der Verordnung über die Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz in ein Bundesgesetz an. Der Bundesrat wird dem Parlament bis Ende 2029 eine Botschaft unterbreiten. Im Zuge dieser Arbeiten wird der Bundesrat steuerpolitische Fragen im Unternehmensbereich analysieren. Diese Analysen werden sich nicht auf die Ausgestaltung der Mindeststeuer beschränken, sondern weitere Aspekte der steuerlichen Rahmenbedingungen einbeziehen. Ziel ist es, – im Sinne der Motion – die Attraktivität des Standorts Schweiz zu erhalten und weiter zu stärken und damit die Voraussetzungen für langfristige Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung zu sichern.Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion daher als erfüllt, indem diese bereits Gegenstand laufender Arbeiten sind.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.