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Anstieg der OKP-Kosten 2020 und 2021. Wie lassen sich die widersprüchlichen Zahlen der "Société médicale romande" und der Krankenversicherer erklären?

26.3246 · Interpellation · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Laut einer Studie der «Société médicale romande» (SMR) sind die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in den Jahren 2020 und 2021 um 4 bis 8 Prozent (1,5 bis 2,5 Milliarden Franken) gesunken.[1] Diese Statistiken stehen in krassem Widerspruch zu den Statistiken der Krankenversicherer. Entsprechend ist es schwer nachvollziehbar, dass die Zahl der Leistungsempfangenden von 85,1 im Jahr 2020 auf 92,4 im Jahr 2021 (pro 100 Versicherte) gestiegen ist.

Weiter zeigt eine Studie der SMR, dass die Prämien seit 2017 doppelt so stark gestiegen sind (+5,4 % gegenüber +2,4 %) wie die Kosten in Verbindung mit der Bildung von Reserven, die sich auf 7 bis 9 Milliarden Franken belaufen.[2]

Die Ergebnisse dieser beiden Studien stimmen nicht mit den Studienergebnissen der Krankenversicherer überein.

1. Wie erklärt der Bundesrat diese Widersprüche in den Statistiken der Krankenversicherer und denjenigen der medizinischen Fachwelt?

2. Wie erklärt der Bundesrat insbesondere den markanten Anstieg der Zahl der Leistungsempfangenden in den Jahren 2020 und 2021, obwohl das medizinische Angebot wegen dem Coronavirus stark eingeschränkt war?

3. Werden die Daten, die SASIS AG dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) weitergibt, vollständig und überprüfbar übermittelt?

4. Überprüft das BAG in der Praxis systematisch die Integrität der von SASIS AG übermittelten Daten, die der Genehmigung der OKP-Prämien dienen?

5. Falls ja, wie und mit welchen Mitteln überprüft es die Vollständigkeit und Integrität der von SASIS AG übermittelten Daten?

Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten.

[1] https://www.revmed.ch/digital/journals/revue-medicale-suisse/ n-705/avec-la-baisse-previsible-des-couts-a-charge-des-assurances-maladie-en-2020-pour-cause-de-covid-les-primes-2021-doivent-diminuer-d-au-moins-4.

[2] https://www.revmed.ch/digital/journals/revue-medicale-suisse/n-705/avec-la-baisse-previsible-des-couts-a-charge-des-assurances-maladie-en-2020-pour-cause-de-covid-les-primes -2021-doivent-diminuer-d-au-moins-4.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im erwähnten Artikel der «Société médicale de la Suisse romande» (SMSR) vom 9. September 2020 wird kein gemessener, belegter Wert, sondern eine wahrscheinliche Kostensenkung von 4 bis 8 Prozent angeführt. Da die Quelle der Daten, auf denen die gemachten Vorhersagen beruhen, nicht genannt wird, kann sich der Bundesrat nicht zu den Ursachen der offensichtlichen Widersprüche äussern, die von der Autorin und den Autoren der Studie thematisiert werden. 2. Das Postulat 20.3135 «Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger klären», das die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) am 21. April 2020 verabschiedet hat, beauftragte den Bundesrat, die finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Akteure im Gesundheitswesen zu untersuchen. Aus dem Schlussbericht des Bundesrats in Erfüllung dieses Postulats geht eine uneinheitliche Entwicklung bei der Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und beim Leistungsvolumen in den Jahren 2020 und 2021 hervor. 2020 führte die pandemiebedingte Verschiebung nicht dringender Eingriffe in vielen Bereichen zu einem Rückgang des Leistungsvolumens und der Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger, wobei diese jedoch bei der Versorgung im Zusammenhang mit Covid-19 anstieg. Die Zunahme an «Netto»-Empfängerinnen und -Empfängern über das gesamte System für das Jahr 2020 betrachtet blieb daher aufgrund dieses Ausgleichseffekts moderat. Das Jahr 2021 wiederum war geprägt von einem Nachholeffekt der 2020 verschobenen Behandlungen und einem erheblichen, aber spezifischen Anstieg der Anzahl Leistungen für Covid-19-Tests und -Impfungen. Der Bericht weist also einen, wenn auch geringfügigen, Anstieg der Leistungsempfängerinnen und -empfänger aus. Schlussbericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.3135 SGK-SR vom 21. April 2020: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2020/20203135/Bericht%20BR%20D.pdf 3. Die Vollständigkeit der Daten wird von der SASIS AG mit dem bei der Lieferung angegebenen Abdeckungsgrad gewährleistet. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) setzt jedoch alles daran, die Vollständigkeit der erhaltenen Daten durch Kontrollen und Plausibilisierungen zu überprüfen. Das BAG führt Vergleiche mit den Daten durch, die direkt bei den Versicherern erhoben werden. Darunter fallen unter anderem die Daten für die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, die Daten für die Prämiengenehmigung oder die Bilanzen und Betriebsrechnungen der Versicherer. Das BAG und die SASIS AG stellen die Kohärenz der erhobenen Daten mit Kreuzvalidierungen sicher. 4. Die Daten, die das BAG von der SASIS AG erhält, werden überprüft und plausibilisiert. Sie werden jedoch nicht für die Genehmigung der Prämien herangezogen. Die Prämien basieren auf den Daten, die die Versicherer dem BAG im Rahmen des Prämiengenehmigungsverfahrens vorlegen, auf Kostenprognosen für das Folgejahr sowie auf der jeweiligen finanziellen Situation jedes Krankenversicherers. 5. Die Vollständigkeit der Daten wird von der SASIS AG mit dem bei der Lieferung angegebenen Abdeckungsgrad gewährleistet. Wie in der Antwort auf Frage 3 erwähnt, werden die von SASIS SA erhaltenen Daten ebenfalls plausibilisiert und überprüft, indem sie mit den Daten verglichen werden, die das BAG direkt bei den Versicherern erhebt.

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