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26.3435 · Motion · 2026-03-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die politischen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass sich Schweizer Lebensmittel auch weiterhin durch Qualität und ihre nachhaltige Produktion von Importprodukten abheben können.

Begründung

Die Schweizer Landwirtschaft geniesst grosses Vertrauen bei denKonsumentinnen und Konsumenten – und das zu Recht. Hohe Qualitätsstandards bei Lebensmitteln und strenge Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion sind die Grundlage für dieses Vertrauen. Dank gezielter Unterstützung hat die Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte in Sachen Nachhaltigkeit gemacht: Das Tierwohl wurde kontinuierlich verbessert, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert und ökologische Anbauformen ausgebaut. Diese positive Entwicklung gilt es mit der zukünftigen Agrarpolitik fortzusetzen und weiterzuentwickeln, um unsere natürlichen Ressourcen wie sauberes Wasser und fruchtbare Böden für zukünftige Generationen zu bewahren.

In einem Land mit hohen Bodenpreisen und vergleichsweise hohen Löhnen ist die Lebensmittelproduktion eine Herausforderung, insbesondere im Wettbewerb mit Importen. Um das Vertrauen der Bevölkerung zu erhalten und die höheren Preise zu rechtfertigen, müssen sich Schweizer Agrarprodukte durch Klimaschutz, Umweltfreundlichkeit und Tierwohl von Importprodukten abheben. Um dies weiterhin zu erreichen, darf jetzt nicht das Rad der Zeit zurückgedreht werden, sondern die politischen Rahmenbedingungen müssen entsprechend ausgestaltet und weiterentwickelt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Mit der Agrarpolitik 2014‒2017 wurde in Artikel 2 Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) der Grundsatz verankert, wonach die Massnahmen des Bundes die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf eine gemeinsame Qualitätsstrategie unterstützen sollen. Gleichzeitig hat das Parlament die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung im Zusammenhang mit der Qualitätsstrategie gezielt ausgebaut. Der Bundesrat sieht vor, die bereits bestehenden Instrumente zur Umsetzung der Qualitätsstrategie auch mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) weiterzuführen. Um die Landwirtschaft optimal auf die hohen Qualitätsanforderungen auszurichten, sollen mit der AP30+ unter anderem die Ausbildungsanforderungen zum Erhalt von Direktzahlungen erhöht und das gesamtbetriebliche Beratungsangebot gezielt gefördert werden.Aus Sicht des Bundesrates besteht angesichts dieser Ausgangslage kein zusätzlicher Anlass, die geltenden Rechtsgrundlagen der bereits etablierten Qualitätsstrategie für die Schweizer Landwirtschaft anzupassen. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik (AP30+) voraussichtlich im Herbst 2026 eröffnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.