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Schweizerischer Bundesrat

ARE 4. November 2020

Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 Vernehmlassungsvorlage

Inhaltsverzeichnis Executive Summary......................................................................................................... 3 1 Einleitung............................................................................................................... 4 2 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ................................................................ 5 3 Leitlinien für die Bundespolitik................................................................................ 5 4 Schwerpunktthemen............................................................................................... 6 4.1 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion.............................................. 7 4.1.1 Nachhaltige Konsummuster fördern ................................................................. 8 4.1.2 Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern . 9 4.1.3 Die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen im In- und Ausland vorantreiben ................................................................................................11 4.1.4 Unternehmensverantwortung im In- und Ausland stärken ...................................13 4.2 Klima, Energie, Biodiversität ..........................................................................14 4.2.1 Treibhausgasemissionen reduzieren und klimabedingte Auswirkungen bewältigen 15 4.2.2 Den Energieverbrauch senken, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energien ausbauen....................................................................................................17 4.2.3 Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen .......19 4.3 Chancengleichheit........................................................................................21 4.3.1 Die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen fördern...................................22 4.3.2 Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen........................................................24 4.3.3 Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten.......................26 5 Treiber für nachhaltige Entwicklung .......................................................................28 5.1 Beitrag der Wirtschaft ...................................................................................28 5.2 Nachhaltigkeit im Finanzmarkt........................................................................29 5.3 Bildung, Forschung und Innovation .................................................................29 6 Der Bund als Vorbild..............................................................................................30 6.1 Der Bund als Beschaffer................................................................................30 6.2 Der Bund als Eigner von verselbständigten Einheiten ........................................31 6.3 Der Bund als Anleger....................................................................................31 6.4 Der Bund als Arbeitgeber ..............................................................................31 6.5 Der Bund als Verbraucher von natürlichen Ressourcen......................................31

7 Zusammenarbeit und Partnerschaften zur Umsetzung der Strategie .........................32 7.1 Organisation innerhalb der Bundesverwaltung ..................................................32 7.2 Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden................................................33 7.3 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft ...............33 7.4 Kommunikation............................................................................................33 8 Monitoring und Berichterstattung ...........................................................................34 8.1 Monitoring der nachhaltigen Entwicklung .........................................................34 8.2 Berichterstattung..........................................................................................34

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Executive Summary

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist der Referenzrahmen, den sich die Staatengemein- schaft gesetzt hat, um die grossen Herausforderungen dieser Welt anzugehen. Alle UNO-Mitgliedstaa- ten haben sich politisch verpflichtet, die Agenda 2030 auf nationaler und internationaler Ebene umzu- setzen, die darin enthaltenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen und dabei niemanden zurückzulassen. Der Bundesrat nimmt diese Verpflichtung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ak- tiv an und kommt seiner Verantwortung für die heutige und die künftigen Generationen nach. Mit der vorliegenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zeigt der Bundesrat auf, wie er beabsichtigt, dies in den nächsten zehn Jahren zu tun.

Grosse Krisen wie Pandemien, Katastrophen, Konflikte oder Wirtschaftskrisen haben die gegenseitige Abhängigkeit zwischen den verschiedenen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung gezeigt und allen ins Bewusstsein gerufen, dass sich die Rahmenbedingungen des Handelns rasch ändern kön- nen. Sie bestätigen die Notwendigkeit von umfassenden und systemischen Ansätzen, die soziale Ge- rechtigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Verantwortung gleichwertig, ausgewo- gen und in integrierter Weise berücksichtigen. Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen möglichst früh- zeitig vorauszusehen, diese abzuwehren, sich ihnen anzupassen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, ist weiter zu stärken.

In den nächsten zehn Jahren braucht es Anstrengungen von allen, um den Tatbeweis zu liefern, dass eine zukunftsfähige und gerechte Welt möglich ist, im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, in Wohlstand, Frieden und Partnerschaft. Leitlinien für die Bundespolitik

Die Leitlinien und Ziele einer nachhaltigen Entwicklung werden als zukunftsgerichtete Anliegen in sämtlichen Politikbereichen des Bundes umgesetzt. Dem transparenten Umgang mit Zielkonflikten zwischen verschiedenen Politiken zur Schaffung von Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Schwerpunktthemen mit Zielen und strategischen Stossrichtungen Bei einigen Zielen der Agenda 2030 ist die Schweiz weit fortgeschritten. Sie verfügt beispielsweise über ein qualitativ hochstehendes Bildungssystem und eine gute Gesundheitsversorgung. Dennoch braucht es in einigen Bereichen, in denen auf Bundesebene ein besonderer Handlungs- und Abstim- mungsbedarf zwischen Politikbereichen besteht, noch zusätzliche Anstrengungen. Für diese Schwer- punktthemen legt der Bundesrat Ziele für die Schweiz sowie innen- und aussenpolitische strategische Stossrichtungen für die Bundespolitik fest. 1. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion: Förderung nachhaltiger Konsummuster; Sicherung von Wohlstand und Wohlergehen mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen; Vorantreiben der Transformationen hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen; Stärkung der Unternehmensverantwortung im In- und Ausland. 2. Klima, Energie und Biodiversität: Reduktion von Treibhausgasemissionen und Bewältigung von klimabedingten Auswirkungen; Senkung des Energieverbrauches und Ausbau von erneu- erbaren Energien; Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. 3. Chancengleichheit: Förderung der Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen; Gewährleis- tung des sozialen Zusammenhalts; Sicherstellung der Gleichstellung von Frauen und Män- nern.

Treiber für nachhaltige Entwicklung Eine wichtige Rolle, um die Erreichung der prioritären Ziele voranzubringen, spielen die Wirtschaft, der Finanzmarkt sowie Bildung, Forschung und Innovation. Der Bund gestaltet entsprechend förderliche Rahmenbedingungen und trägt damit auch zur Stärkung des Standorts Schweiz bei.

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Monitoring und Berichterstattung Um die ambitionierten Ziele der Agenda 2030 und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 zu er- reichen, prüft der Bundesrat regelmässig den Stand der Umsetzung und erstattet über die Fortschritte Bericht.

Die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie werden zum einen im Rahmen der regulären Entschei- dungswege in den jeweiligen Politikbereichen festlegt. Zum anderen verabschiedet der Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Aktionsplan zur Strategie mit ergänzenden Massnahmen zur Konkreti- sierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen.

1 Einleitung

Eine nachhaltige Entwicklung ermöglicht die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und stellt eine hohe Lebensqualität sicher, überall auf der Welt sowohl heute wie als auch in Zukunft. Sie berücksichtigt die drei Dimensionen – ökologische Verantwortung, gesellschaftliche Solidarität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – gleichwertig, ausgewogen und in integrierter Weise und trägt den Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme Rechnung. Die Agenda 2030 für nachhaltige Ent- wicklung (Agenda 2030) mit ihren 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung bildet dabei den Re- ferenzrahmen. Nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung als Staatszweck verankert. Mit der Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) legt der Bundesrat seit 1997 seine politischen Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung fest. Er verfolgt damit das Ziel, die unterschiedlichen Interessen der Wirt- schaft, der Gesellschaft und der Umwelt in allen Politikbereichen ausgewogen zu berücksichtigen. In Erfüllung dessen formuliert die SNE 2030 entsprechende Ziele und strategische Stossrichtungen, die nicht als abschliessende Liste zu verstehen sind. Der Bundesrat strebt eine kohärente Politik für nach- haltige Entwicklung auf Bundesebene an.

Der Bundesrat misst der Umsetzung der Agenda 2030 innen- und aussenpolitisch eine grosse Bedeu- tung bei und bekräftigt mit der SNE 2030 sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung, weshalb er sie neu auf einen Zeitrahmen bis 2030 ausrichtet. Auf internatio- naler Ebene präsentiert der Bundesrat alle vier Jahre einen Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030. Die SNE 2030 ist insbesondere ein Instrument zur Koordination zwischen den Politikbereichen und sektoriellen Aktivitäten des Bundes. Sie ermöglicht zukunftsfähige Lösungsansätze für Zielkonflikte des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. Sie baut auf bestehenden Strate- gien und Massnahmen auf und hat den Anspruch, diese in einer Nachhaltigkeitsperspektive weiterzu- entwickeln. In jeder Legislaturperiode verabschiedet der Bundesrat zudem einen Aktionsplan zur SNE 2030 mit Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen. Die Agenda 2030 wird von der Schweiz in ihrer Gesamtheit umgesetzt, wobei alle 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind. Durch das Setzen von drei Schwerpunktthemen (Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion; Klima, Energie und Biodiversität; Chancengleich- heit) verstärkt der Bundesrat seine Anstrengungen für die Umsetzung der Agenda 2030 besonders in jenen Bereichen, in denen für die Schweiz innen- und aussenpolitisch der grösste Handlungs- und Ab- stimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht.

Resilienz, also die Fähigkeit, Störungen möglichst frühzeitig zu antizipieren, diese abzuwehren, sich ihnen anzupassen, sie zu bewältigen und sich von ihnen zu erholen, ist ein wichtiger Aspekt für eine nachhaltige Entwicklung. Die Digitalisierung mit ihren Chancen und Risiken spielt dabei eine bedeu- tende Rolle. Im Kontext sich kumulierender Risiken in den Bereichen Natur, Technik und Gesellschaft ist eine ausgewogene Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension von zunehmender Bedeutung. Die Bewältigung von globalen Herausforderungen dieser Art in der stark vernetzten und zunehmend digitalisierten Welt bedingt auch politische, wirtschaftliche, zivilge- sellschaftliche und wissenschaftliche Kooperation über die Landesgrenzen hinaus.

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Die SNE 2030 gilt primär für die Bundespolitik und setzt aus diesem Grund Ziele, die in den Kompe- tenzbereich des Bundes fallen. Der Bundesrat lädt aber die Kantone und Gemeinden, die Zivilgesell- schaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie die Bevölkerung dazu ein, die Ziele dieser Strategie mitzu- tragen und durch ihre Beiträge gemeinsam mit dem Bund die Erreichung der globalen Ziele für nach- haltige Entwicklung voranzutreiben.

2 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

Im September 2015 haben die Staats- und Regierungschefs aller UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 verabschiedet. 1 Mit dieser hat die Staatengemeinschaft einen gemeinsamen globalen Referenz- rahmen für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Alle Staaten haben sich bereit erklärt, die Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 gemeinsam zu erreichen und einen angemessenen Beitrag für de- ren Umsetzung auf nationaler und auf internationaler Ebene zu leisten, indem sie die Agenda 2030 als Referenzrahmen in ihre Prozesse, Politiken und Strategien aufnehmen. Die Agenda 2030 legt 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) mit insgesamt 169 Unterzielen (Targets) fest. ( Anhang 1) Es handelt sich dabei um eine kom- plexe und ambitionierte Agenda, die schrittweise Veränderungen und teilweise grundlegende Trans- formationen voraussetzt. Die Schweiz hat die Ausarbeitung der Agenda 2030 in den internationalen Verhandlungen massge- blich mitgeprägt. Mit der Verabschiedung der Agenda 2030 hat sie zusammen mit allen anderen Staa- ten ihren Willen bekräftigt, die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis im Jahr 2030 zu errei- chen. Die Agenda 2030 ist völkerrechtlich nicht verbindlich, stellt aber für den Bundesrat einen wichti- gen Orientierungsrahmen dar. Der Bundesrat hat sich politisch verpflichtet, einen angemessenen Bei- trag zur Umsetzung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung zu leisten sowie die dafür notwen- digen finanziellen Mittel bereitzustellen oder zu beantragen.

Im September 2019 wurde der Global Sustainable Development Report 2 (GSDR) an der UNO-Gene- ralversammlung vorgestellt. Der Bericht wurde von einem wissenschaftlichen Gremium im Auftrag der Staatengemeinschaft verfasst und zieht international Bilanz über die ersten vier Jahre der Umsetzung der Agenda 2030. Laut dem GSDR ist die internationale Staatengemeinschaft heute noch nicht auf Kurs, um die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 umfassend zu erreichen. Die Fort- schritte, die in den vergangenen Jahrzehnten erzielt wurden, drohen im Hinblick auf die global zuneh- menden Ungleichheiten und die potentiell irreversiblen Verschlechterungen des Umweltzustands wie- der verloren zu gehen. Für eine Kehrtwende sind grosse Veränderungen bei der Ausgestaltung der Politiken notwendig. Speziell wichtig sind dabei die Zusammenhänge zwischen den einzelnen globa- len Zielen für nachhaltige Entwicklung und der Umgang mit ihren Zielkonflikten. Die Erkenntnisse des GSDR bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Aktivitäten der Schweiz und sind in die Erarbei- tung der SNE 2030 eingeflossen.

3 Leitlinien für die Bundespolitik

Die Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung erfordert gemeinsame Anstrengungen in allen Politikbereichen und verlangt teilweise grundlegende Anpassungen. Als Orientierung für die nationale und internationale Umsetzung legt der Bundesrat die folgenden Leitlinien fest:  Gemeinsam Verantwortung wahrnehmen: Nachhaltige Entwicklung betrifft als Herausforde- rung alle gesellschaftlichen Bereiche. Vorsorge-, Verursacher- und Haftungsprinzipien sind dabei anzuwenden. Um langfristig ein global tragfähiges ökologisches, gesellschaftliches und wirtschaftliches System zu sichern, soll Verantwortung gemeinsam und solidarisch wahrge- nommen werden, wobei den Bedürfnissen künftiger Generationen und dem Grundsatz «nie- manden zurücklassen» der Agenda 2030 in allen Politikbereichen besondere Beachtung zu schenken ist.  Die Zieldimensionen ausgewogen berücksichtigen: Nachhaltige Entwicklung berücksich- tigt die drei Zieldimensionen – wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung – sowie Wechselwirkungen zwischen diesen gleichwertig, 5

ausgewogen und in integrierter Weise. Der Berücksichtigung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme, der Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen und der Vertei- lungsgerechtigkeit innerhalb und zwischen den Generationen sind dabei besonders Rechnung zu tragen. Um die langfristigen Herausforderungen wirksam anzugehen, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich.  Nachhaltige Entwicklung in alle Politikbereiche einbeziehen: Der Bundesrat versteht nachhaltige Entwicklung als eine transversale Leitidee. Sie ist demnach nicht als eine zusätzli- che sektorpolitische Aufgabe zu betrachten, sondern wird als zukunftsgerichteter und integra- ler Bestandteil in sämtliche Politikbereiche aufgenommen. Die Bundesstellen werden aufge- fordert, die in der Agenda 2030 und in der SNE 2030 festgehaltenen Grundsätze und Ziele im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und in ihre ordentlichen Planungs-, Budget- und Politiksteuerungsprozesse zu integrieren.  Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung erhöhen: Politikkohärenz wird auf allen staat- lichen Ebenen sowie zwischen Politikbereichen, zwischen innen- und aussenpolitischen Zie- len sowie in Bezug auf grenzüberschreitende Auswirkungen, einschliesslich jener auf Entwick- lungsländer, angestrebt. Um eine Abstimmung und Optimierung des staatlichen Handelns im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen, müssen politische Entscheidungen auf Vorschlägen beruhen, deren soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen frühzeitig beurteilt werden. Die Interessenabwägung wird bei politischen Entscheiden transparent vorge- nommen und begründet. Dabei werden inhaltliche Zielkonflikte und negative Nebeneffekte identifiziert und offengelegt. Synergien zwischen Politiken werden verstärkt genutzt.  Nachhaltige Entwicklung partnerschaftlich realisieren: Zahlreiche Herausforderungen können nur in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Staatsebenen ( 7.2) und gemein- sam mit allen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ( 7.3) angegangen werden. Der Bundesrat anerkennt die unerlässlichen Beiträge aller relevanten staatlichen und nichtstaatli- chen Akteurinnen und Akteure für eine nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030, führt einen offenen Dialog mit diesen und bindet sie möglichst partiz ipativ in die Prozesse zur Entscheidungsfindung, zur Umsetzung und zur Berichterstattung ein. Wo mög- lich, werden bestehende Koordinationsgefässe genutzt. Um eine gesamtgesellschaftliche Dy- namik zu nutzen, werden neue Partner mobilisiert und bestehende Partnerschaften weiter ge- stärkt.

4 Schwerpunktthemen

Die SNE 2030 legt das Schwergewicht auf jene Themenfelder, in denen auf Bundesebene ein beson- derer Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen den Politikbereichen besteht. Sie fokussiert auf die drei Schwerpunktthemen «Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion», «Klima, Energie und Biodiversität» sowie «Chancengleichheit» als Prioritäten für die Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz. Diese Schwerpunktthemen wurden auf der Grundlage der 2018 erfolgten Be- standsaufnahme3 festgelegt, in der sämtliche Ziele und Unterziele der Agenda 2030 analysiert und der Grad der Zielerreichung für die Schweiz ermittelt worden war. Der Länderbericht der Schweiz zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030, 4 der 2018 an der UNO vorgestellt wurde, baut darauf auf. Die drei Schwerpunktthemen sind eng miteinander verbunden und voneinander abhängig. So können die in diesem Kapitel beschriebenen Umweltherausforderungen nicht ohne Berücksichtigung ihrer wirt- schaftlichen und sozialen Konsequenzen gelöst werden. Die wirtschaftlichen Herausforderungen müs- sen unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Auswirkungen im In- und Ausland ange- gangen werden und umgekehrt. Diese sich gegenseitig beeinflussenden drei Schwerpunktthemen ma- chen deutlich, welche Bedeutung einer ausgewogenen Berücksichtigung der drei Nachhaltigkeitsdi- mensionen zukommt; das Bestreben um Ausgewogenheit stellt denn auch den roten Faden der in die- sem Kapitel festgelegten strategischen Ziele dar. Zur Umsetzung der Agenda 2030 auf nationaler Ebene werden für jedes Schwerpunktthema die Her- ausforderungen bis 2030 identifiziert sowie – gegliedert nach Unterthemen – innenpolitische Ziele bis

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2030 und strategische Stossrichtungen festgelegt. Jedes Ziel basiert auf einem an die nationalen Rea- litäten der Schweiz angepassten Unterziel der Agenda 2030. 5 Die Klammer am Ende jedes Ziels weist jeweils auf die Nummer des entsprechenden Unterziels hin. Auf internationaler Ebene engagiert sich die Schweiz für die entsprechenden Unterziele, wie sie in der Agenda 2030 festgehalten sind. Die strategischen Stossrichtungen fokussieren auf innen- und aussenpolitische Handlungsoptionen, unter Berücksichtigung der positiven und negativen Auswirkungen auf andere Länder und auf deren Mög- lichkeiten, ihre eigenen Ziele für nachhaltige Entwicklung erreichen zu können.6 In der vorliegenden Strategie werden keine Massnahmen aufgeführt. Diese werden zum einen im Rahmen der regulären Entscheidungswege in den jeweiligen Politikbereichen festlegt. Zum anderen verabschiedet der Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Aktionsplan zur Strategie mit ergänzen- den Massnahmen zur Konkretisierung der Ziele und strategischen Stossrichtungen.

4.1 Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion

Die Weltbevölkerung verbraucht mehr Ressourcen, als die Ökosysteme bereitstellen können, wobei die Schweiz pro Person einen überdurchschnittlichen Anteil daran trägt. Damit sich Gesellschaft und Wirtschaft entwickeln können, ohne die Kapazitäten des Planeten zu überschreiten, müssen Konsum- und Produktionsmuster nachhaltiger ausgestaltet werden. Die Schweiz ist dabei insbesondere mit fol- genden Herausforderungen konfrontiert: - Nachhaltige Konsummuster fördern: Der Konsum der Schweizer Bevölkerung soll nachhalti- ger werden. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen darf die Regenerationsrate der Ökosys- teme nicht übersteigen. Negative soziale und ökologische Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus werden reduziert. ( 4.1.1) - Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern: Der Wohl- stand und das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung sollen gesichert werden, ohne die natürlichen Ressourcen zu übernutzen. Dies erfordert eine Entkoppelung des Wirtschafts- wachstums von der Ressourcennutzung sowie wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für eine innovative, zukunftsorientierte Wirtschaft. ( 4.1.2)

- Die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen im In- und Ausland vorantrei- ben: Die Ernährungssysteme sollen nachhaltiger gestaltet werden, indem sie die Ernährungs- sicherheit fördern, ohne die Belastbarkeitsgrenzen der globalen und lokalen Ökosysteme zu überschreiten und indem sie die Sozialverträglichkeit wie auch die Wirtschaftsgrundlage für die betroffenen relevanten Akteurinnen und Akteure hochhalten und wo nötig steigern. ( 4.1.3) - Unternehmensverantwortung im In- und Ausland stärken: In der Schweiz ansässige oder tä- tige Unternehmen sollen ihre Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit entlang ihrer

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Wertschöpfungsketten auf Gesellschaft und Umwelt gemäss internationalen Standards in der Schweiz und im Ausland wahrnehmen. ( 4.1.4)

Von Bedeutung ist der transparente Umgang mit Zielkonflikten. In diesem Schwerpunktthema betrifft dies unter anderem den Zusammenhang zwischen Umweltbelastung und wirtschaftlichem Wachstum, zwischen ökologischen und sozialen Vorgaben und dem Handlungsspielraum von Unternehmen, zwi- schen Konsumgesellschaft, Ressourcenverbrauch und Produktion sowie zwischen Land- und Ernäh- rungswirtschaft und dem Schutz und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

4.1.1 Nachhaltige Konsummuster fördern

Seit Mitte der 1990er-Jahre hat der Schweizer Konsum doppelt so stark zugenommen wie das Bevöl- kerungswachstum.7 Zudem fallen in der Schweiz jedes Jahr zwischen 80 und 90 Millionen Tonnen Ab- fälle8 in den verschiedenen Phasen der Produktion, der Verpackung, des Transports, der Verteilung und des Verbrauchs von Produkten an. Die negativen Auswirkungen von Produktion und Konsum auf die Umwelt sind aufgrund von Marktversagen und einem Mangel internationaler Koordination noch zu wenig in den Preisen von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigt, was zu einer übermässigen Nutzung von natürlichen Ressourcen führt.

Ein zunehmender Anteil der in der Schweiz konsumierten Güter wird aus dem Ausland geliefert oder aus importierten Rohstoffen oder Zwischenprodukten hergestellt. 9 Massnahmen im Inland sind des- halb Grenzen gesetzt. Herausforderungen bestehen in der globalen Transformation der Produktions- systeme in Richtung Nachhaltigkeit, der Förderung von Kostentransparenz, Rückverfolgbarkeit, Dekla- ration der Kostenwahrheit und Einhaltung von internationalen Sozial- und Umweltstandards auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Gleichzeitig erweisen sich kurze und diversifizierte Produktions- und Lieferketten bei globalen Krisen als vorteilhaft. Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz – sowohl private, als auch öffentliche – können durch ihr Konsumverhalten Einfluss auf eine nachhaltige Ausgestaltung der Produkt- und Dienstleistungssortimente nehmen und somit den Ressourcenver- brauch und die Arbeitsbedingungen im In- und Ausland beeinflussen.

Auch die digitale Transformation verändert Produktionsprozesse, Konsumverhalten, Güter und Dienst- leistungen grundlegend. Sie bietet Chancen, beispielweise durch die Möglichkeit, energieeffizientere Güter zu produzieren, das Bedürfnis für gewisse Produkte oder Ressourcen durch technologische In- tegration zu vermindern oder die Arbeitsproduktivität zu steigern. Sogenannte Rebound-Effekte – das Einsparpotenzial von Effizienzsteigerungen wird aufgrund erhöhter Nachfrage nur teilweise verwirk- licht – können diese positiven Auswirkungen allerdings teilweise zunichtemachen oder sogar über- kompensieren.

Ziele

- Die Menschen sind sich der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen ihres Lebensstils bewusst. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben Zugang zu den nötigen Informationen, um Kaufentscheide zu fällen, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von natür- lichen Ressourcen und der negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen beitragen. Die Rahmenbedingungen begünstigen derartige Entscheidungen. 10 (12.8)

- Negative Umweltauswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen für die Verwendung fossiler Energieträger werden aufgezeigt und es wird auf deren Vermeidung hingezielt. (12c)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Das Angebot an nachhaltigen Gütern und Dienstleistungen stärken

Damit nachhaltig produzierte Güter und Dienstleistungen wettbewerbsfähig angeboten werden können und Marktverzerrungen beseitigt werden, engagiert sich der Bund für die Herstellung von Kostenwahr- heit mittels Internalisierung externer Kosten. Der Bund prüft, welche Hindernisse für das Angebot

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nachhaltiger Güter und eine effizientere Verwendung der natürlichen Ressourcen bestehen, und redu- ziert diese soweit als möglich und im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Basis einer Interessenabwä- gung. (b) Das Wissen der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern

Der Bund fördert nachhaltige Kaufentscheide. In diesem Sinne ermutigt er die zuständigen Akteurin- nen und Akteure, die Konsumentinnen und Konsumenten zu informieren, zu sensibilisieren und zu motivieren, ein verantwortungsvolles Konsumverhalten zu entwickeln, und so die Produktion von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Der Bund stellt den Konsumentinnen und Konsumenten verständliche und relevante Informationen zur Verfügung wie beispielsweise die Basis- daten für Lebenszyklusanalysen, anhand derer sie beim Kauf die jeweils nachhaltigste Option erken- nen können. Der Bund setzt sich im In- und Ausland dafür ein, dass die Produkteigenschaften sowie die in der Wertschöpfungskette und über den gesamten Lebenszyklus der Produkte anfallenden Externalitäten transparent, vergleichbar und glaubhaft deklariert werden.

(c) Negative Effekte von Subventionen oder Steuererleichterungen für fossile Energieträger durch deren Reduktion oder Neuausrichtung vermeiden

Bei der obligatorischen periodischen Überprüfung von Subventionen zieht der Bund auch die Auswir- kungen auf die Nachhaltigkeit mit ein. Er überprüft vor allem die negativen Effekte durch vollständige oder teilweise Befreiungen von Abgaben oder durch Subventionen. Dabei baut er auf den bereits ein- geleiteten Arbeiten auf.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz begleitet und unterstützt internationale Programme zur Förderung von nachhaltigen Kon- sum- und Produktionsmustern. Sie setzt das Zehnjahresprogramm für nachhaltige Konsum- und Pro- duktionsmuster der UNO um und wirkt an der Entwicklung eines Folgeprogramms mit. Sie engagiert sich für die Konzeption einer homogenen, auf internationaler Ebene einsetzbaren Methode zur quanti- tativen Beurteilung der Umweltauswirkungen der Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus. Sie unterstützt Datenbanken, dank derer die ökologischen Auswirkungen bestimmter Wirtschaftssektoren evaluiert werden können. 11 Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene für die Reduktion und die Abschaffung der Subventionierung von fossilen Energien. Sie unterstützt in der internationa- len Zusammenarbeit Bildung für nachhaltige Entwicklung, Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Frie- dens- und Menschenrechtsbildung, Umweltbildung sowie Gesundheit und Ernährung im Rahmen von Grundbildungsprogrammen und weiteren Bildungsmassnahmen. Die Schweiz fördert den Handel von umweltfreundlichen Produkten.

4.1.2 Wohlstand und Wohlergehen unter Schonung der natürlichen Ressourcen sichern Das Wohlstandsniveau der Schweiz ist eines der höchsten im OECD-Raum. Die langfristige Siche- rung des Wohlstands wird allerdings durch den demografischen Wandel und durch ein verlangsamtes Wachstum der Arbeitsproduktivität erschwert sowie durch einen hohen natürlichen Ressourcenver- brauch gefährdet. 12 Die zentrale Herausforderung besteht darin, das Wirtschaftswachstum so auszugestalten, dass der Wohlstand und das Wohlergehen erhalten werden, ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu über- nutzen. Nachhaltiges Wachstum schafft stabile Erwerbs- und Ertragsmöglichkeiten für die Bevölke- rung und die Unternehmen, gewährleistet langfristig gesunde öffentliche Finanzen und trägt gleichzei- tig zur Finanzierung und Erreichung von sozialen und ökologischen Anliegen bei. Die Schweizer Volkswirtschaft braucht gute, international wettbewerbsfähige und konsistente Rah- menbedingungen, Rechts- und Planungssicherheit, eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik, eine effiziente und innovationsfreundliche Regulierung sowie funktionierende Ökosysteme und intakte

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natürliche Ressourcen. Eine widerstands- und zukunftsfähige Volkswirtschaft kann Krisen besser überwinden.

Trotz Effizienzgewinnen ist die Schweiz heute weit entfernt von einem in allen Bereichen nachhaltigen Wachstum, besonders in Bezug auf die Ressourcennutzung. Als Folge des global steigenden Res- sourcenverbrauchs befinden sich Klimastabilität und Ökosysteme weltweit an den Grenzen ihrer Be- lastbarkeit. Die Schweiz trägt durch ihren hohen Ressourcenverbrauch pro Person dazu bei. 13 Es gilt, Produktion und Konsum mit einer effizienteren und schonenderen Ressourcennutzung zu verbinden und die Entkopplung der wirtschaftlichen Aktivität von den schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft voranzutreiben.

Ziele

- Die Übernutzung von natürlichen Ressourcen in der Schweiz und im Ausland wird vermieden. Die Auswirkungen des Konsums und der Produktion auf die Umwelt werden deutlich gesenkt. Der Material-Fussabdruck pro Person sinkt deutlich und im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des Klimaübereinkommens von Paris. 14 (12.2a) - Unternehmen nutzen ressourceneffiziente und -schonende sowie in Kreisläufen funktionie- rende Ansätze zur optimalen Gestaltung ihrer Produktionsprozesse, Produkte und Geschäfts- modelle. 15 (8.4)

- Die wettbewerbs- und innovationsfördernden Rahmenbedingungen sowie die Produktivität der Wirtschaft werden erhalten und weiter gefördert. 16 (8.2)

- Bei Chemikalien wird konsequent darauf geachtet, dass diese während ihres gesamten Le- benszyklus keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit von Menschen haben. 17 (12.4)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Sozial- und umweltverträgliche Produktionsmuster fördern

Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Wirtschaftsakteurinnen und -akteure bei ihren Aktivitäten auf den Erhalt der Umweltqualität und der menschlichen Gesundheit, die Respektierung der Menschen- rechte und die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen achten und Ziele festlegen, die sich an den planetaren Grenzen orientieren. Der Bund entwickelt basierend auf dem Dialog mit zivil- gesellschaftlichen Organisationen und mit Wirtschaftskreisen Zielbilder und messbare Ziele für nach- haltige Konsum- und Produktionsmuster. Im Übrigen sorgt er für eine verstärkte Anwendung des im Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01)18 verankerten Verur- sacherprinzips, wobei er darauf achtet, dass die damit verbundenen Kosten für die Bevölkerung und die Wirtschaft tragbar bleiben. Der Bund sorgt für günstige Rahmenbedingungen, welche die Innovati- onsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft langfristig stärken und welche die Entwicklung und Verbreitung von Innovationen und Technologien zugunsten einer ressourcenschonenden Produktion und eines ressourcenschonenden Konsums unterstützen. (b) Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sowie die Produktivität der Schweizer Wirtschaft fördern Der Bund unterstützt eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und verbessert die Rahmenbedingun- gen weiter, damit eine effiziente Allokation der Produktionsfaktoren erreicht wird und hohe Innovati- onsanreize bestehen. Er setzt sich für einen dynamischen Wettbewerb, tiefe Markteintrittshürden, eine hohe Offenheit, qualifizierte Arbeitskräfte, gesunde öffentliche Finanzen und einen optimalen administ- rativen Aufwand bei zugleich hoher Regulierungseffektivität ein. Dazu bedarf es eines regelmässigen Überprüfens, ob angestrebte Regulierungsziele aufgrund veränderter Marktverhält nisse und aufgrund des technischen Fortschrittes durch geeignetere Massnahmen wirksamer erreicht werden können. Er nutzt die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Reduktion der administrativen Belastung. Die regula- torischen Vorgaben sind möglichst international abgestimmt, schlank und unterstützen Innovationen. 10

(c) Die Kreislaufwirtschaft fördern Der Bund erleichtert die Umsetzung von innovativen Produktionsverfahren und von auf dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft basierenden, nachhaltigen und ressourcenschonenden Geschäftsmodellen. Er fördert die Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Bestreben, die Abfallproduktion und den Ver- brauch von Rohstoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu senken. Er fördert das Ökode- sign durch die Entwicklung von entsprechenden Kompetenzen. 19 (d) Die schädlichen Auswirkungen von Chemieprodukten auf die Gesundheit und die Umwelt vermeiden

Der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, damit Unternehmen für alle Chemikalien, die sie herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, die erforderlichen Daten über gefährliche Eigenschaften der Che- mikalien und Informationen für den sicheren Umgang damit beschaffen und den Verwenderinnen und Verwendern in geeigneter Art zur Verfügung stellen. Er erlässt regulatorische Bestimmungen, damit die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure Massnahmen ergreifen, um Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu reduzieren und besonders besorgniserregende Stoffe durch risikoärmere Alternativen zu ersetzen. Darüber hinaus fördert der Bund die Anwendung der Grundprinzipien der nachhaltigen Chemie in der Forschung und bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Produkten sowie bei der Entwicklung neuer Verfahren und Produkte.

Internationale strategische Stossrichtungen Die Schweiz setzt sich multilateral, regional und bilateral für verbesserte und verbindliche Rahmenbe- dingungen ein, damit die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Produktion und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, in den Bereichen Rohstoffab- bau und -Handel, nachhaltige Infrastrukturen, gestärkt werden. Dabei fördert sie die Umsetzung, Wei- terentwicklung und Stärkung von globalen Umwelt- und Sozialstandards und internationalen Direkti- ven. Die Schweiz setzt sich für eine möglichst weitgehende Internalisierung der Externalitäten ein, im Kooperation mit dem Privatsektor, sowie für die Stärkung der globalen Gouvernanz in diesem Bereich.

Die Schweiz unterstützt die Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Gestaltung des Strukturwan- dels, der Entwicklung des Privatsektors, der Integration in regionale Wirtschaftskreisläufe und die glo- bale Wirtschaft sowie der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze. Sie fördert zuverlässige rechtli- che Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen und unterstützt die Umsetzung hoher ökologi- scher, sozialer und ökonomischer Standards. Ressourceneffiziente Produktionsverfahren, die Verbes- serung der Transparenz, langfristige Finanzierungslösungen und die Stärkung von Fachkompetenzen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt. Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes und effizientes internationales Chemikalienre- gime ein, welches existierende und neue Problemfelder mit effizienten Massnahmen angeht, auch durch rechtlich verbindliche Abkommen. Sie setzt sich für Rahmenbedingungen ein, die den sachge- rechten Umgang mit Chemikalien und Schadstoffen auf nationaler Ebene ermöglichen, insbesondere in Entwicklungsländern.

4.1.3 Die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen im In- und Ausland vo- rantreiben

Für das langfristige Wohl der Bevölkerung braucht es genug gesunde und erschwingliche Lebensmit- tel, die sozial- und umweltverträglich hergestellt und auf dem Markt wettbewerbsfähig sind. Die Ernäh- rungssysteme sind einerseits zunehmenden Veränderungen ausgesetzt – von plötzlichen Schocks bis zu langfristigen Stressfaktoren wie Umweltveränderungen (zum Beispiel Klima, Biodiversitäts- und Bo- denverlust). Andererseits können nachhaltige und resiliente Ernährungssys teme solche Krisen und deren Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen abschwächen. Die notwendige Transforma- tion hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen birgt Herausforderungen entlang der gesamten Wert- schöpfungskette im In- und Ausland – von der Produktion über die Verarbeitung und Vermarktung bis

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zum Konsum und der Entsorgung der Lebensmittel. Bei globalen Krisen haben sich kurze und diversi- fizierte Kreisläufe als vorteilhaft erwiesen. Darüber hinaus bildet die Ernährung einen wichtigen Ge- sundheitsfaktor, was weitere Herausforderungen, aber auch Synergiepotenziale mit sich bringt.20 Rund die Hälfte der in der Schweiz konsumierten Nahrungsmittel wird importiert. Diese Arbeitsteilung fördert den Wettbewerb, die Innovation und das allgemeine Wohlstandsniveau in der Schweiz, hat aber auch zur Folge, dass ein grosser Teil der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Ernäh- rung im Ausland anfällt.21 Schätzungen zufolge verursacht das Wegwerfen von Lebensmitteln jährlich rund 2,8 Millionen Tonnen Verluste über die gesamte Nahrungsmittelkette im In- und Ausland. Damit sind 25 % der Umweltbelastung der Ernährung auf vermeidbare Lebensmittelverluste zurückzufüh- ren. 22 Die Reduktion von negativen Sozial- und Umweltauswirkungen ist bei der Transformation zu nachhaltigeren Ernährungssystemen23 von zentraler Bedeutung. 24

Ziele - Der Anteil der Bevölkerung, der sich entsprechend den Empfehlungen der Lebensmittelpyra- mide gesund und ausgewogen ernährt, steigt auf einen Drittel. 25 (2.1)

- Die Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf wird halbiert. Die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste einschliesslich der Nachernteverluste wer- den substanziell verringert. 26 (12.3)

- Der Treibhausgas-Fussabdruck der Endnachfrage nach Nahrungsmitteln pro Person auf Basis der Umweltgesamtrechnung sinkt im Vergleich zu 2020 um einen Viertel.27 (12.2b)

- Der Anteil der Landwirtschaftsbetriebe, deren Produktionsweisen die Vorgaben des ökologi- schen Leistungsnachweises nachweislich übertreffen, wächst im Vergleich zu 2020 um einen Drittel. 28(2.4)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Eine nachhaltige Ernährung fördern

Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Kompetenzen die relevanten Akteurinnen und Akteure dabei, einerseits nachhaltige Nahrungsmittel zu produzieren und über Forschung und Innovation zu entwi- ckeln sowie andererseits eine ausgewogene und gesunde Ernährungsweise, welche die Umweltwir- kungen berücksichtigt, für alle attraktiv und zugänglich zu machen. Hierzu unterstützt er unter ande- rem Informations- und Sensibilisierungsarbeiten für eine nachhaltige Lebensmittelwahl. (b) Die Lebensmittelabfälle reduzieren Der Bund fördert Massnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverluste über alle Wertschöpfungsstu- fen bis hin zum Konsum, insbesondere bei Lebensmitteln mit einer hohen Umweltbelastung. (c) Die Nachhaltigkeit entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette steigern

Der Bund schafft günstige, transparente und effiziente Rahmenbedingungen für nachhaltigere Ernäh- rungssysteme entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Produktion bis nach dem Konsum. Er fördert eine Transition hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen über eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik und andere relevante Politikbereiche. Im Bereich der Pro- duktion unterstützt der Bund die Betriebe bei der Transformation hin zu einer in allen Nachhaltigkeits- dimensionen nachhaltigeren Produktionsweise. Zudem prüft er restriktivere Zulassungen von risikobe- hafteten Einträgen durch die Landwirtschaft in die Umwelt und setzt diese wo nötig um. Er achtet da- bei auf eine ökonomisch und sozial verträgliche Ausgestaltung der Massnahmen. Der Bund setzt sich dafür ein, dass die Anwendung des Wissens zur Vermeidung des Ausstosses von Treibhausgasen, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Förderung von Biodiversität bei den relevanten Akteurin- nen und Akteuren vorhanden ist. Ausserdem fördert der Bund eine Stärkung der Aus- und Weiterbil-

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dung im Bereich von nachhaltigen Ernährungssystemen. Er fördert eine Transition hin zu nachhaltige- ren Ernährungssystemen durch eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb der Land- und Ernäh- rungswirtschaft, aber auch mit und zwischen den Akteuren aller anderen relevanten Politikbereiche. (d) Die Resilienz des Ernährungssystems stärken

Der Bund fördert die Resilienz des Ernährungssystems. Dazu gehören verantwortungsvolle Investitio- nen, die Stärkung der Akteurinnen und Akteure an schwierigen Produktionsstandorten, wenn dort kein sozialer, ökologischer und ökonomischer Schaden entsteht, sowie die Förderung von entsprechenden Bildungsmöglichkeiten. Der Bund setzt sich für die Eindämmung der negativen Auswirkungen auf das Klima sowie die Anpassung der Landwirtschaft an sich ändernde klimatische Rahmenbedingungen ein. Zudem unterstützt der Bund technologische Entwicklungen für bestehende und zukünftige Pro- duktionsmethoden. Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz setzt sich für internationale Rahmenbedingungen ein, welche die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen fördern und beschleunigen. Sie setzt sich für eine nachhaltige Ernährung ein, die ausgewogen, sicher und gesund ist und dem Aspekt der nachhaltigen Lebensmit- telproduktion entlang der gesamten Wertschöpfungskette Rechnung trägt. Sie setzt sich auch dafür ein, dass der grenzüberschreitende Handel zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Land- und Ernährungswirtschaft beiträgt.29

Die Schweiz unterstützt im Rahmen ihrer bilateralen und multilateralen internationalen Zusammenar- beit ihre Partnerländer darin, effiziente, widerstandsfähige und nachhaltigere Ernährungssysteme auf- zubauen und eine nachhaltige Wassernutzung sicherzustellen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Unterstützung des Aufbaus von nachhaltigen, ressourcenschonenden und resilienten Wertschöp- fungsketten im Agrarbereich.

4.1.4 Unternehmensverantwortung im In- und Ausland stärken

Die Schweiz ist eine offene, innovative und international vernetzte Volkswirtschaft. Zahlreiche multina- tionale Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der Schweiz. Sie ist somit eine bedeutende internatio- nale Drehscheibe für den Handel und Investitionen in Wertschöpfungsketten. Diese Unternehmen schaffen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland Wertschöpfung sowie produktive Beschäftigung und fördern den Technologietransfer zwischen den Ländern. Allerdings sind die multinationalen Unter- nehmen auch mit Herausforderungen konfrontiert, gerade wenn es um die Einhaltung der Menschen- rechte oder um den Umweltschutz geht. Ein Grossteil der negativen Umweltauswirkungen entsteht in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen im Ausland. Mit einer verantwortungsvollen Unternehmensführung sollen negative soziale, wirtschaftliche, und ökologische Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten verringert werden. Es geht dabei insbesondere darum, Herausforderungen bei der Umsetzung der Sorgfaltsprüfung und den Wiedergutmachungsme- chanismen in Bezug auf die Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, die Umwelt, und die Prävention von Korruption anzugehen.30

Ziel

- Die in der Schweiz domizilierten und/oder aktiven Unternehmen führen ihre Geschäftstätigkeit im In- und Ausland verantwortungsvoll aus, namentlich was die Arbeitsbedingungen, die Men- schenrechte und die Umwelt anbelangt. 31(12.6)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung entlang der gesamten Wertschöpfungs- kette stärken

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Der Bund ergreift spezifische Massnahmen, um die in der Schweiz domizilierten und/oder aktiven Un- ternehmen für die Bedeutung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu sensibilisieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Auf Grundlage der OECD-Leitsätze für multinationale Unter- nehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unterstützt er die Unterneh- men dabei, ihre Geschäftstätigkeit und ihre Wertschöpfungsketten im In- und Ausland im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Produkte und Produktionsprozesse einer Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Der Bund engagiert sich für die Anwendung und Weiterentwicklung staatlicher und privater Nachhaltig- keitsstandards und deren Kohärenz. Des Weiteren fördert er Initiativen, die Schweizer Unternehmen dabei unterstützen, die Wirkung ihrer Geschäftstätigkeiten in Bezug auf die globalen Ziele für nachhal- tige Entwicklung zu messen und gezielte Massnahmen zu ergreifen.

Der Bund setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene für die Förderung und Harmonisierung einer Offenlegung von relevanten und vergleichbaren Informationen der Unternehmen zu ihren ökolo- gischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen ein. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schweiz im Ausland einen hohen sozialen und ökologischen Fussabdruck hinterlässt, müssen die Hauptursachen der negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang der gesamten Be- schaffungskette berücksichtigt werden. Der Bund trägt durch Zurverfügungstellung von wissenschaftli- chen Grundlagen und zuverlässigen Umweltdaten zur Transparenz sowie zur Qualität der Informatio- nen und der Beurteilung der Wertschöpfungsketten bei. Er liefert unter anderem die Basisdaten für die Lebenszyklusanalysen. Der Bund kommt seinen internationalen Verpflichtungen nach, wonach er seine Bevölkerung schützen muss, wenn Dritte – einschliesslich Unternehmen – auf seinem Staats- beziehungsweise Hoheitsge- biet gegen die Menschenrechte verstossen. 32 Zu diesem Zweck setzt er Gesetze, Anreize oder För- dermassnahmen um und unterstützt Unternehmensinitiativen. Geschädigte können mittels gerichtli- cher und aussergerichtlicher Mechanismen Wiedergutmachung erlangen.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz beteiligt sich an der Umsetzung und der Entwicklung von internationalen Leitlinien zur weltweiten Förderung einer verantwortlichen Unternehmensführung zum Schutze der Menschenrechte und der Umwelt. Die Schweiz achtet als offene und international vernetzte Volkswirtschaft auf die Auswirkungen ihres Konsum- und Produktionsverhaltens insbesondere auf Entwicklungsländer. Sie fördert die weltweite Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der OECD- Leitfäden zur Sorgfaltsprüfung in der gesamten Wertschöpfungskette. 33 Im Übrigen setzt sie sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen und in den multilateralen Gremien insbesondere für eine ver- stärkte Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein.

4.2 Klima, Energie, Biodiversität

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Zur langfristigen und nachhaltigen Erhaltung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen sowie zur Erhal- tung und Förderung funktionierender und damit für Wirtschaft und Gesellschaft leistungsfähiger Öko- systeme ist die internationale Gemeinschaft vor allem im Umwelt- und Energiebereich sowie hinsicht- lich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel gefordert. Die Schweiz ist dabei ins- besondere mit folgenden Herausforderungen konfrontiert: - Treibhausgasemissionen reduzieren und k limabedingte Auswirk ungen b ewältigen: Die Errei- chung der Klimaziele, die sich die Schweiz gesetzt hat, sowie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bedingen ein zielgerichtetes, rasches, gemeinsames und koordiniertes En- gagement aller beteiligten Akteurinnen und Akteure ( 4.2.1).

- Den Energieverbrauch senken, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energien aus- bauen: Innovationen, Investitionen, Lenkungsabgaben und Anreize sollen zu einer Reduktion des Energieverbrauchs und zu einer sicheren, nachhaltigen und möglichs t emissionsfreien Energieproduktion in der Schweiz beitragen ( 4.2.2).

- Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen: Der Wohlstand und das Wohlergehen in der Schweiz werden gefördert, indem die Funktionalität ihrer Ökosys- teme und allgemein die biologische und landschaftliche Vielfalt erhalten, geschützt, gefördert und nachhaltig genutzt werden ( 4.2.3).

Von Bedeutung ist der transparente Umgang mit Zielkonflikten. Diese erwachsen aus den Ansprüchen von Gesellschaft und Wirtschaft an die Umwelt, insbesondere in den Bereichen Ernährung, Wohnen und Mobilität. 34 In diesem Schwerpunktthema betrifft dies unter anderem die Vereinbarkeit von Um- welt- und Naturschutz, einer klimaresilienten und hochwertigen Siedlungsentwicklung, wirtschaftlichem Wachstum und einer sozial gerechten Ausgestaltung der Regulierung. Dabei geht es im Rahmen der Gesetzgebung um die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen.

4.2.1 Treibhausgasemissionen reduzieren und klimabedingte Auswirkungen bewältigen

Das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf maximal 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen, kann nur erreicht werden, wenn die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null reduziert werden. 35 Dazu braucht es eine rasche und deutliche Reduktion der Emissionen. Zur Reduktion von Treibhausgasemissionen ist die Schweiz insbesondere in den Bereichen Verkehr, Gebäude, Industrie, Energie und Landwirtschaft gefordert. Rund zwei Drittel des Treibhausgasfussab- drucks der Schweiz fallen im Ausland an. Eine gute Abstimmung zwischen den relevanten Politikberei- chen ist unumgänglich. Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sollten möglichst dem Verursacherprinzip gerecht werden und zur Internalisierung externer Kosten beitragen.

Bereits heute sind die Auswirkungen des Klimawandels spürbar. Langfristige und systematische Klimabeobachtungen zeigen, dass sich die Schweiz im Vergleich mit der Durchschnittstemperatur der vorindustriellen Referenzperiode von 1871-1900 bis heute um knapp 2°C erwärmt hat. Das ist mehr als das Doppelte der durchschnittlichen globalen Erwärmung von 0,8°C. 36 Die Klimaszenarien CH201837 zeigen auf, dass mit dem ungebremsten Klimawandel die Häufigkeit und die Intensität von Hitzewellen, Trockenheit, Starkniederschlägen, Hochwasser, Hangrutschungen und schneearme Win- ter weiter zunehmen werden. Vorhersehbare negative Folgen sind unter anderem Todesfälle durch Hitzewellen, gesundheitliche Beeinträchtigungen – unter anderem in Form von Epidemien oder erhöh- ten Risikofaktoren für nicht übertragbare Krankheiten - Ernteausfälle, Waldschäden sowie die Ausbrei- tung von Schadorganismen. Auch Siedlungen und Infrastrukturen sind vom Klimawandel betroffen, mit negativen Folgen sowohl für die Bevölkerung als auch für die Wirtschaft und die Umwelt. Um diese negativen Folgen zu mindern, ist eine Anpassung an die Konsequenzen des Klimawandels und eine Erhöhung der Resilienz erforderlich.

Ziele

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- Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt, wobei min- destens 75 % der Reduktion durch Massnahmen im Inland erfolgen. 38 Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.39 (13.2) - Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sach- werte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirt- schaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert. 40 (13.1) - Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab. (11b)

- Bevölkerung, Behörden, Unternehmen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte sowie Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über adäquate Informationen und Handlungskompetenzen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen sowie zur Anpas- sung an den Klimawandel. 41 (13.3)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Sämtliche Treibhausgasemissionen schnell und signifikant reduzieren Der Bund setzt geeignete Rahmenbedingungen dafür, dass der Verbrauch fossiler Brenn- und Treib- stoffe signifikant und schnell reduziert wird und die nicht-energiebedingten Treibhausgasemissionen ebenfalls rasch absinken. Dazu führt er die Instrumente der nationalen Klimapolitik konsequent weiter und ergänzt und verstärkt sie wo nötig. Er nutzt und fördert verstärkt natürliche Senken von Treibhaus- gasen im Einklang mit den Zielen einer reichhaltigen Biodiversität 42 und vermeidet weitere Emissio- nen durch eine nicht an den Standort angepasste Nutzung. Er sorgt dafür, dass spätestens bis 2050 nicht vermeidbare Emissionen durch Emissionssenken ausgeglichen werden. Der Bund nimmt den Klimaschutz in allen relevanten Politikbereichen, Strategien und Planungen auf. Weiter sollen die öf- fentlichen und privaten Finanzflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden. Der Bund ach- tet darauf, dass die Umsetzung der Massnahmen für Gesellschaft und Wirtschaft tragbar ist, möglichst dem Verursacherprinzip gerecht wird und zur Internalisierung externer Kosten beiträgt.

(b) Die Auswirkungen des Klimawandels koordiniert und auf nachhaltige Weise bewältigen Der Bund stellt die nötigen Grundlagen zur Reduktion der Risiken und zur Nutzung der Chancen in allen betroffenen Bereichen zur Verfügung. Er setzt die Erkenntnisse in der Praxis um und nimmt die Anpassung an den Klimawandel in seine Politiken, Strategien und Planungen auf. Er koordiniert und stärkt das Vorgehen zur Anpassung an den Klimawandel in bereichsübergreifender Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Ebenen sowie nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren, um Lösungen zu entwickeln, Synergien zu nutzen und Zielkonflikte zu vermeiden. Der Bund stärkt die Katastrophenvorsorge und das integrale Risikomanagement. Dazu schafft er die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, fördert alle Massnahmen zur Risikominderung gleichwer- tig und unterstützt das permanente Monitoring der Veränderungen sowie die Erstellung von Gefahren- und Risikogrundlagen. Er vereinfacht, wo immer möglich, den Informations - und Datenaustausch zwi- schen Behörden, privaten Akteurinnen und Akteuren und der Wissenschaft. Er berücksichtigt die Resi- lienz von kritischen Infrastrukturen in allen Bereichen, erhöht sie wo möglich und entwickelt die War- nung vor Gefahren und Risiken weiter. (c) Siedlungsräume nachhaltig und widerstandsfähig gestalten

Der Bund stellt Grundlagen für die nachhaltige Gestaltung von resilienten Siedlungsräumen mit hoher Lebensqualität bereit. Diese Grundlagen beinhalten wichtige Aspekte des Klimaschutzes und einer umfassenden Klimaanpassung sowie der Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität .43 Der Bund zeigt die Risiken für Siedlungen und Infrastrukturen auf, sorgt für eine frühzeitige Warnung vor Schadenereignissen und koordiniert seine Massnahmen zur Prävention, Bewältigung, Minimierung und Regeneration von Schadenereignissen auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen.

(d) Bewusstsein und Sensibilisierung verbessern und Kompetenzen fördern 16

Der Bund informiert die Öffentlichkeit über Massnahmen für den Klimaschutz, für den Klimawandel und für die Anpassung an den Klimawandel, berät Kantone und Gemeinden und unterstützt die Ver- mittlung entsprechender Informationen an Unternehmen sowie Konsumentinnen und Konsumenten. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und unter Achtung der föderalen Strukturen setzt sich der Bund für Bildung für nachhaltige Entwicklung ein, was auch die ökologische Komponente und somit den Klima- wandel umfasst. Er fördert im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Aus - und Wei- terbildung in seinen Kompetenzbereichen, um Wissen und Handlungskompetenzen zum Klimaschutz auf allen Bildungsstufen zu stärken.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz trägt zur wirksamen Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris bei und stützt sich dabei auf wissenschaftliche Grundlagen ab. In den internationalen Klimaverhandlungen sowie in der multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit engagiert sie sich insbesondere für eine effektive und rasche globale Verminderung von Treibhausgasemissionen, für robuste und detaillierte Umsetzungs- richtlinien und die verstärkte Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Die Schweiz setzt sich verstärkt für die Mobilisierung des Privatsektors für klimafreundliche Investitio- nen in Entwicklungsländern ein und wirkt an der Finanzierung von Klimaprogrammen in den multilate- ralen Entwicklungsbanken mit. Weiter beteiligt sich die Schweiz aktiv an den Arbeiten der internationa- len Finanzgremien zum Thema Klimaverträglichkeit von Finanzflüssen und unterstützt bilaterale und multilaterale Programme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Kli- mawandel. Sie unterstützt eine integrierte Stadtplanung, nachhaltige urbane Mobilität, eine dauerhafte Trinkwas- serversorgung, Ernährungssicherheit, eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, ein effizi- entes Energiemanagement sowie eine Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen. Sie fördert den Gebrauch von effizienten und sauberen Technologien. Dabei nutzt sie das Potenzial der Städte als aussenpolitische Akteurinnen über Partnerschaften im In- und Ausland.

Die Schweiz setzt sich für die Umsetzung des Sendai-Rahmenabkommens zur Minderung von Kata- strophenrisiken44 ein und stärkt ihre Partnerschaft mit Entwicklungsländern und relevanten regionalen Organisationen durch Informationsaustausch, Technologie- und Wissenstransfer und den Aufbau insti- tutioneller Kapazitäten zur Risikominderung. Sie unterstützt ebenfalls die Globale Fazilität der Welt- bank zur Verminderung und Bewältigung von Katastrophen. Die Entwicklung von Wetter-, Klima- und Umweltinformationen sowie von Frühwarn- und Beobachtungssystemen bildet eine wichtige Informati- onsgrundlage für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger. Die Schweiz setzt sich auch für die Berücksichtigung und Bearbeitung der sicherheitsrelevanten Aspekte des Klimawandels ein.

4.2.2 Den Energieverbrauch senken, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energien aus- bauen Seit 2000 zeichnet sich in der Schweiz mit Ausnahme des Verkehrs insgesamt eine Stabilisierung des Energieverbrauchs ab. Dank erhöhter Energieeffizienz und vermehrtem Energiesparen durch Innova- tion, Lenkung und konkreter Anreizsetzung soll der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person weiter reduziert werden. Eine grosse Herausforderung wird sein, trotz des grossen Bedürfnisses an Mobilität und des daraus resultierenden wachsenden Verkehrs45 den Energieverbrauch in diesem Be- reich zu senken. Das Schweizer Energiesystem stützt sich zu grossen Teilen auf nicht erneuerbare Ressourcen, mit entsprechenden Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt. 46 Für fossile und nukleare Energiequel- len hängt die Schweiz ganz vom Ausland ab. Die Herausforderungen bestehen darin, die Umweltaus- wirkungen des Energiesystems mittels erneuerbarer Energiequellen zu reduzieren sowie die Stabilität und Resilienz des Systems bei der Zunahme der dezentralen Einspeisung von Strom aus teilweise witterungsabhängigen Energiequellen sicherzustellen. Der Ausbau der inländischen erneuerbaren

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Energien muss mit dem Schutz der biologischen und landschaftlichen Vielfalt und dem Gewässer- schutz vereinbar und für die Wirtschaft, inklusive Finanzwirtschaft, und die Gesellschaft verträglich sein.

Ziele

- Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um

13 % angestrebt. 47 (7.3)

- Eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energie- versorgung sowie die Resilienz der dafür benötigten Infrastruktur sind gewährleistet. 48 (7.1)

- Der Anteil kosteneffizienter erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch erhöht sich kontinuierlich. Für die Stromproduktion aus Wasserkraft wird ein Ausbau angestrebt, mit dem die inländische Produktion im Jahr 2035 bei mindestens 37 400 Gigawattstunden liegt. Für die Stromproduktion aus den übrigen erneuerbaren Energien wird ein Ausbau angestrebt, mit dem die Produktion im Jahr 2035 bei mindestens 11 400 Gigawattstunden liegt. 49 (7.2)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Den Energieverbrauch senken

Mit Anreizen, Zielvereinbarungen und gezielten Rahmenbedingungen in den Bereichen Mobilität, Ge- bäude, Infrastrukturen sowie Industrie, Dienstleistungen und Landwirtschaft wirkt der Bund darauf hin, den Energieverbrauch pro Person dauerhaft zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Er achtet dabei auf die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltverträglichkeit der gewählten Mittel.

(b) Erneuerbare Energien zügig ausbauen, nicht erneuerbare Energien zurückfahren sowie die Versorgungssicherheit erhalten

Der Bund wirkt durch gezielte und marktnahe Anreize auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien hin und erhöht deren Anteil am Gesamtenergieverbrauch signifikant. Anreize zur Nutzung von fossilen Energieträgern werden abgeschafft und emissionsarme Technologien werden unterstützt. Dabei achtet er darauf, dass die heute hohe Versorgungssicherheit erhalten bleibt und berücksichtigt die Interessen des Natur-, Heimat- und Landschaftsschutzes angemessen. Das Energiesystem ist so angepasst, dass die erneuerbaren Energien optimal integriert werden kön- nen. Durch einen entsprechenden Um- und Ausbau sowie Steuerung der Netze und Zugang zu aus- ländischen Märkten werden die Stabilität und Resilienz des Systems gewährleistet.

Internationale strategische Stossrichtungen Auf der internationalen Ebene legt die Schweiz ihre Schwerpunkte auf eine zugängliche und er- schwingliche Energieversorgung sowie auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Sie fördert Energieproduktion und -versorgung, unter anderem dezentrale Off-Grid-Lösungen, und setzt sich für eine Abkehr von der Subventionierung fossiler Energien ein. Für eine erfolgreiche Umsetzung sollen multilaterale Energieinstitutionen einen wichtigen Beitrag leisten und insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sicherheit und Investitionsschutz weiter gestärkt werden. Im Rahmen von Handelsabkommen streben die Verhandlungspartner den Marktzugang oder den Schutz von Investitionen für umweltfreundliche Produkte sowie für erneuerbare Energien an. Die Ent- wicklungszusammenarbeit unterstützt den Wissensaufbau und Technologietransfer, die Verbesserung von Rahmenbedingungen und die Mobilisierung privater Mittel zur Förderung von Energieeffizienz, er- neuerbaren Energien und dezentraler Energieversorgung.

Bei den Beziehungen mit der EU verfolgt die Schweiz den Abschluss eines Stromabkommens, das es der Schweiz ermöglicht, vollumfänglich am europäischen Strombinnenmarkt teilzunehmen.

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4.2.3 Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen 50

Der Zustand der biologischen Vielfalt hat sich in den letzten Jahrzehnten weltweit und in der Schweiz deutlich verschlechtert. 51 Rund ein Drittel der in der Schweiz ansässigen Arten52 und fast die Hälfte der Lebensräume53 sind bedroht. Die Sicherung des nötigen Raums für die Biodiversität in ausrei- chender Qualität, Quantität, Vernetzung und räumlicher Verteilung ist aber entscheidend für die Erhal- tung, die Förderung und die Wiederherstellung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt . Dies er- möglicht es der Wirtschaft und Gesellschaft, die Leistungen der Ökosysteme und Landschaften für den Menschen nachhaltig zu nutzen. Resilienz ist dabei als Ökosystemleistung von Bedeutung. So stammen weltweit viele der in den letzten Jahren aufgetretenen Epidemien aus Zoonosen, die durch die Einwirkung des Menschen auf die Biodiversität, im speziellen die Zerstörung, Übernutzung und Verschmutzung der Ökosysteme, begünstigt wurden. Die Herausforderung besteht darin, die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, Einträge von Stick- stoff, Schwermetallen, Mikroplastik sowie Medikamenten (zum Beispiel Antibiotika), den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sowie die Konsequenzen des Klimawandels mit dem Schutz, der Förderung und der nachhaltigen Nutzung von Böden, Gewässern, Biodiversität und Landschaft zu koordinieren. Alle Akteurinnen und Akteure sind insofern auch gefordert, im Sinne der Biodiversität zu handeln und die Synergien für Natur und Landschaft zu nutzen. Schutz, Erhaltung und Förderung der Biodiversität können zu Zielkonflikten mit Nutzungsinteressen führen, beispielsweise für Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung.

Ziele

- Der Erhaltungszustand der Populationen der national prioritären Arten wird verbessert und ihr Aussterben bekämpft. Die genetische Vielfalt wird erhalten.54 (15.5) - Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und ihre nach- haltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neu- einbringung wird verhindert. 55 (15.8) - Negative Auswirkungen bestehender finanzieller Anreize auf Biodiversität und Landschafts- qualität werden aufgezeigt und wo möglich vermieden. Wo sinnvoll, werden neue positive An- reize geschaffen. 56 (15a)

- Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 % 57 der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmass- nahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruk- tur ist verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert. (15.1) - Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwande- rung) werden bis 2040 so weit wie möglich eliminiert.58 (6.6) - Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu kei- nen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Be- einträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Bö- den werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren. 59 (15.3)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Artenvielfalt und genetische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstel- len 19

Der Bund sorgt in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden für eine rasche und effektive Um- setzung der Biodiversitätsstrategie und ihres Aktionsplans. Er unterstützt bei seinen räumlichen Tätig- keiten die Koordination und Abstimmung von Nutzung, Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität. Er berücksichtigt die biologische Vielfalt in seinen Konzepten, Strategien und Aktionsplänen und stellt fi- nanzielle Mittel zur Verfügung. Er identifiziert bestehende finanzielle Anreize, die negative Auswirkun- gen auf die Biodiversität haben, und passt solche finanziellen Anreize allenfalls an. Er vervollständigt und harmonisiert die Rechtsgrundlagen zur Prävention und Bekämpfung von invasiven gebietsfrem- den Arten.

(b) Eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur erstellen Der Bund sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden dafür, dass sämtliche Lebens- räume von hoher ökologischer Qualität – wie zum Beispiel Gewässer, Ufer, Feuchtgebiete, Moore und extensiv genutzte Landwirtschafts- und Waldflächen – in ausreichender Menge vorhanden und sowohl räumlich als auch funktional miteinander verbunden und in geeigneter Anordnung im Raum verteilt sind. Der Bund unterstützt die Kantone finanziell bei der Umsetzung der dazu notwendigen Massnah- men. Zusammen mit allen zuständigen Akteurinnen und Akteuren sorgt der Bund dafür, dass Schutz- gebiete die notwendige ökologische Qualität aufweisen, erhalten und wo nötig aufgewertet und mit Vernetzungsgebieten ergänzt werden. Dazu gehört sowohl die Verankerung ausgewiesener Lebens- räume in raumplanerischen Instrumenten wie den kantonalen Richtplänen und den Sachplänen des Bundes als auch eine gute und transparente Abstimmung mit Land- und Forstwirtschaft sowie der Raumentwicklung. Die nachhaltige Nutzung auf der gesamten Fläche ist gewährleistet. Der Bund schont bei seinen Tätigkeiten die natürlichen und kulturellen Landschaftsqualitäten und nutzt Syner- gien optimal.

(c) Boden nachhaltig nutzen, Bodendegradation und Bodenverlust vermeiden und Bodenfunk- tionen erhalten und wiederherstellen

Der Bund setzt sich in Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren verstärkt dafür ein, dass die Bodenbelastungen abnehmen, die Qualität, die Quantität und die Funktionen des Bodens er- halten und wiederhergestellt werden und dieser nachhaltig, haushälterisch, zweckmässig und gemäss seinen standorttypischen Eigenschaften genutzt wird. Ab 2050 soll netto kein Boden mehr verloren gehen. 60 Zusammen mit den Kantonen achtet der Bund darauf, dass die nötigen Bodeninformationen vorliegen und die Bodenfunktionen in der Planung und in den Interessenabwägungen berücksichtigt werden. Der Bund wirkt darauf hin, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt und die landwirtschaftli- chen Produktionssysteme an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz verstärkt auf internationaler Ebene ihr Engagement für die Biodiversität. Sie setzt sich für eine wirkungsvolle Umsetzung der biodiversitätsrelevanten Abkommen auf globaler 61 und regionaler62 Ebene ein und unterstützt internationale Initiativen zur Beobachtung der Umwelt. In diesen multilatera- len Prozessen engagiert sie sich für effektive Rahmenbedingungen zum Erhalt und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität. Dabei legt sie ein besonderes Gewicht auf die Bekämpfung der wichtigsten globalen Ursachen für den Verlust der Biodiversität (Lebensraumverlust, die übermässige Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Klimawandel, die Verschmutzung der Umwelt sowie invasive, gebiets- fremde Arten)63. Schwerpunkte sind dabei der Schutz und die Vernetzung von Ökosystemen, nachhal- tige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und Ökosystemen sowie die Berücksichtigung der Biodiversität als Grundlage für Finanz- und Investitionsentscheide. Weitere Schwerpunkte sind die Si- cherheit der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt ein angemessener Zugang zu genetischen Ressourcen und eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile («Access and Benefit Sharing»)64.

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Synergien zwischen den einzelnen Umweltabkommen gestärkt und die Umsetzung dieser Konventionen und deren Finanzierungsmechanismen kohärent ausgestal- tet werden. Im Rahmen ihrer Umweltaussen-, Aussenhandels- und Energiepolitik sorgt die Schweiz dafür, dass ihr Konsum so wenig negative Auswirkungen wie möglich auf die Biodiversität im Ausland hat. 20

In ihrer internationalen Zusammenarbeit wirkt sie auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Förderung der Biodiversität, einschliesslich der biologischen Vielfalt der Landwirt- schaft und die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin. Dies sind unerlässliche Vorausset- zungen für die langfristige Einhaltung der Belastbarkeitsgrenzen der globalen Ökosysteme und für die Sicherung des Wohlergehens aller Generationen.

4.3 Chancengleichheit

Eine inklusive Gesellschaft gewährleistet ihren Mitgliedern ökonomische und soziale Chancen sowie die Möglichkeit, ihr persönliches Potenzial auszuschöpfen. Dazu ist die Verfügbarkeit natürlicher Res- sourcen in ausreichender Qualität und Quantität für alle und deren verantwortungsvolle Nutzung unab- dingbar. Gemäss dem Prinzip der Agenda 2030 «niemanden zurücklassen» heisst das, die Armut in all ihren Formen global zu beenden, Ungleichheiten zu verringern und diskriminierende Barrieren, die sich aus der sozioökonomischen oder geographischen Situation oder aus Aspekten der sozialen, kul- turellen und persönlichen Identität ergeben, zu beseitigen. Die am meisten benachteiligten Bevölke- rungsgruppen werden bei Krisen wie Pandemien, Katastrophen, Konflikten oder Wirtschaftskrisen so- wie deren Auswirkungen jeweils am stärksten getroffen. Die Schweiz ist bei der Sicherung der Chan- cengleichheit insbesondere mit folgenden Herausforderungen konfrontiert: - Die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen fördern. Es soll sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gesellschaft am Wohlstand teilhaben und ihr Leben selbstbestimmt gestal- ten können. ( 4.3.1) - Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen. Diskriminierungen, Ungleichheiten und Benachteili- gungen sollen verringert, der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Berücksichtigung kulturel- ler Diversität, sozialer und territorialer Disparitäten gefördert sowie die Solidarität zwischen den Generationen sichergestellt werden. ( 4.3.2)

- Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten. Die bestehenden Ungleich- heiten zwischen Frau und Mann im Erwerbsleben, in der Ausbildung, Politik und in der Familie sollen beseitigt und die Gleichstellung weiter gefördert werden. ( 4.3.3) Von Bedeutung ist der transparente Umgang mit Zielkonflikten. In diesem Schwerpunktthema betrifft dies unter anderem den Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Verteilungsgerechtigkeit, zwischen Informations- und Berichterstattungspflichten und administrativer Belastung der Unterneh- men, zwischen Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit 65 und Wirtschaftsfreiheit sowie zwischen dem Informationsaustausch für Gewaltprävention und Datenschutz. Gleichzeitig bestehen Synergien, die genutzt und ausgebaut werden können. So unterstützen sich beispielsweise die Integrations -, die Kultur- und die Sozialpolitik gegenseitig.

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4.3.1 Die Selbstbestimmung jeder und jedes Einzelnen fördern

In der Schweiz waren im Jahr 2018 rund 7,9 % der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten von Einkommensarmut betroffen. 66 Prekär ist insbesondere die Situation von Kindern und Jugendli- chen, die in Familien aufwachsen, die von Armut betroffen oder gefährdet sind. Hinsichtlich der Bil- dungschancen können Benachteiligungen aufgrund der sozioökonomischen Herkunft oder des Migra- tionshintergrunds festgestellt werden. 67 Herausforderungen stellen sich beim Zugang zu familiener- gänzender Betreuung und Frühförderung sowie bei der Förderung von spät zugewanderten Jugendli- chen und jungen Erwachsenen ohne fundierte Grundbildung und ohne Kenntnis der Landessprachen. Die Mehrzahl der armutsbetroffenen Haushalte und der Haushalte in schwierigen Lebenslagen weisen zudem keine angemessene Wohnversorgung68 auf. 69 Die Schweiz verfügt über ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem und der Gesundheitszustand der Bevölkerung ist im internationalen Vergleich sehr gut. Dennoch hat der Umgang mit Pandemien gezeigt, dass die Fähigkeit des Systems, solche Gesundheitsschocks von globaler Bedeutung zu ver- hindern und auf sie zu reagieren, verbessert werden muss. Die Gesundheitsrisiken sind weiterhin viel- fältig und es bestehen sozial bedingte Unterschiede sowohl im Gesundheitszustand als auch im Ge- sundheitsverhalten und bei der Nutzung von Angeboten im Gesundheitsbereich. Die steigenden Ge- sundheitskosten führen zu einem kontinuierlichen Anstieg der Krankenkassenprämien, der für viele Haushalte sowie die öffentliche Hand eine steigende finanzielle Belastung bedeutet und sich negativ auf die Inanspruchnahme von Leistungen auswirken kann. Es bleibt eine Herausforderung, langfristig den Zugang zu einer belastbaren, qualitativ hochstehenden und bezahlbaren Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung zu gewährleisten. Die Digitalisierung verändert als Treiber des strukturellen Wandels die Arbeitswelt und die nachgefrag- ten Profile auf dem Arbeitsmarkt.70 Es ist darauf zu achten, dass sich die Qualifikationen und Kompe- tenzen der Beschäftigten schnell genug an die veränderten Bedürfnisse des Arbeitsmarkts anpassen können. Trotzdem ist nicht auszuschliessen, dass im Rahmen dieses Wandels gewisse Personen den Anschluss verpassen könnten. Die Entwicklung der sozialen Sicherheit muss deshalb aufmerksam verfolgt werden. Die Voraussetzungen, damit die Schweiz die Chancen der Digitalisierung für die Be- schäftigung nutzen kann, sind weiter zu verbessern. Dabei ist einerseits zentral, die Bildung im Be- reich der Digitalisierung auf die in der Wirtschaft benötigten Kompetenzen und Kenntnisse auszurich- ten. Andererseits muss der Schweizer Arbeitsmarkt weiterhin die für die Nutzung der digitalen Trans- formation notwendige Flexibilität aufweisen. Die hohe Erwerbsbeteiligung und gute Qualität der Ar- beitsverhältnisse sind dabei zu bewahren.

Ziele - Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert. 71 (1.2)

- Der Bevölkerung steht eine qualitativ hochstehende und bezahlbare Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Die Lebensbedingungen in der Schweiz sind gesundheitsfördernd. Der Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen auf eine notwendige medizinische Untersuchung oder Behandlung verzichten, geht zurück. 72 (3.8) - Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Be- darf erhöht. Benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu günstigem und angemes- senem Wohnraum. 73 (11.1)

- Der Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung – auch auf Tertiär- stufe – eröffnet ökonomische und soziale Chancen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialem Status. 74 (4.3)

Nationale strategische Stossrichtungen (a) Armut verhindern und bekämpfen sowie die soziale und berufliche Integration fördern

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Der Bund unterstützt die Kantone, Städte und Gemeinden dabei, die Armutsprävention und Armutsbe- kämpfung weiterzuentwickeln. Er stellt die nötigen Informationen über die Armutsentwicklung, die Prä- ventivmassnahmen sowie deren Auswirkungen zur Verfügung. Der Bund fördert im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Grundkompetenzen und den Berufsabschluss für Erwachsene. In Zusammenar- beit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren unterstützt er den Zugang zum und das Verbleiben auf dem Arbeitsmarkt für Personen mit erschwertem Zugang und solche mit geringen Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt, insbesondere durch den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die Entwick- lung von Strategien für die soziale Integration und die kulturelle Teilhabe. Dies erfolgt abgestimmt auf die bestehenden Strukturen des Gesundheits-, Sozial-, Kultur- und Bildungswesens. (b) Die Chancen auf ein gesundes Leben erhöhen und den preisgünstigen Zugang zur Gesund- heitsversorgung erleichtern In Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und weiteren Akteurinnen und Akteuren sorgt der Bund für eine leicht zugängliche, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung, die auch für Personen mit geringer Gesundheitskompetenz oder mangelnden Kenntnissen der Ortssprache nutzbar ist. Er setzt sich dafür ein, dass jede und jeder Einzelne nicht nur mit ihren beziehungsweise seinen Gesund- heitsrisiken umgehen und den eigenen Gesundheitszustand einschätzen kann, sondern zudem ein Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil sowie auch für Erfordernisse der öffentlichen Gesundheit, etwa im Falle einer Pandemie, entwickelt. Der Schutz der Umwelt und der Naturräume kommt der Ge- sundheit und dem menschlichen Wohlergehen zugute. Im Sinne einer umfassenden Gesundheitspoli- tik setzen sich Bund und Kantone für gesundheitsfördernde Lebensbedingungen und insbesondere die Reduktion umweltbedingter Gesundheitsrisiken ein. Gemeinsam mit den Sozialpartnern erhöhen sie die Verbindlichkeit der bestehenden Massnahmen zu Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. (c) Ein angemessenes Wohnungsangebot fördern

Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau und setzt sich für preisgünstige Wohnungen ein, wobei er auf eine haushälterische Nutzung der Wohnflächen achtet. Er engagiert sich mit den Kanto- nen und Gemeinden für ein angemessenes Wohnungsangebot für alle Bevölkerungsgruppen und ge- gen den Effekt der Ausgrenzung, der sozialen Segregation und der Diskriminierung. Dabei trägt er ins- besondere den Bedürfnissen von Familien und hilfsbedürftigen Menschen Rechnung. Der Bund unter- stützt dazu die Kantone und Gemeinden mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen. Er schafft gemeinsam mit den Kantonen Halteplätze für Fahrende. (d) Chancengerechten Zugang zu Bildung gewährleisten

Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Abstimmung mit den Kantonen dafür ein, strukturelle Benachteiligungen frühzeitig zu erkennen und diese stufen- und bereichsübergreifend auszugleichen, zum Beispiel durch die weitere Stärkung der Durchlässigkeit im Bildungssystem und mit möglichst optimalen Übergängen zwischen den verschiedenen Bildungsstufen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Bedürfnisse spät zugewanderten Jugendlichen und Kindern im Vorschulalter geworfen.

Internationale strategische Stossrichtungen Im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit trägt die Schweiz zur Armutsreduktion bei und un- terstützt Menschen darin, ein ökonomisch, sozial und kulturell selbstbestimmtes Leben zu führen. Spezielle Beachtung liegt dabei auf dem Prinzip, niemanden zurück zu lassen. Sie erleichtert den Zu- gang zu Gesundheitssystemen und stärkt Bildungssysteme für inklusiven, chancengerechten Zugang und Abschluss einer relevanten qualitativ hochwertigen Grundbildung sowie einer Berufsbildung, die sich an den sich ändernden Bedürfnissen des Arbeitsmarkts sowie an der wirtschaftlichen Inklusion orientiert. Sie fördert das Unternehmertum und ermöglicht die Schaffung menschenwürdiger A rbeits- plätze und angemessener Verdienstmöglichkeiten. Die Schweiz engagiert sich dafür, die im UNO-Pakt I enthaltenen wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Rechte umzusetzen. Sie ist zudem bestrebt, negative Auswirkungen ihres politischen Handelns

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auf Entwicklungsländer zu vermeiden. Dabei stellt sie sicher, dass Ressourcen nachhaltig bewirtschaf- tet und die natürlichen Lebensgrundlagen für alle unter gerechten Bedingungen erhalten werden.

4.3.2 Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen

Die gegenseitige Kenntnis und Anerkennung der in der Schweiz gelebten Kulturen, Sprachen, Religio- nen und Lebensformen ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Wohlergehen aller von besonderer Bedeutung. Regionale Disparitäten und intergenerationelle Verteilungsfragen stellen dabei ebenso eine Herausforderung für den nationalen Zusammenhalt dar wie die Individualisierung der Le- bensstile, die soziale und kulturelle Vielfalt und die Teilhabe aller Menschen am ökonomischen, sozia- len und politischen Leben. Dabei tragen soziale Inklusion und Chancengleichheit, beispielsweise im Bereich Gesundheit, Bildung oder Arbeitsbedingungen, zu widerstandsfähigen Gesellschaften bei, was insbesondere bei Krisen zum Tragen kommt. Diskriminierungen, namentlich aufgrund der Herkunft, der Rasse75, des Geschlechts76, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform 77, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung sind in der Schweiz verfassungsrechtlich verboten. 78 Herausforderungen bestehen allerdings in der praktischen Umset- zung der Antidiskriminierungsgesetzgebung für die Betroffenen, wobei hohe Verfahrenskosten in Zivil- verfahren oft eine Hemmschwelle für Klagen wegen Diskriminierung darstellen. 79 Trotz ergriffener Massnahmen80 bleibt auch die Gleichstellung von homosexuellen, bisexuellen, transgender und inter- geschlechtlichen Menschen eine Herausforderung. Die Verschiebung der gesellschaftlichen Debatten ins Internet und in die sozialen Medien birgt weitere Risiken für Diskriminierungen.

Ziele

- Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse 81, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen o- der psychischen Behinderung.82 (10.3) - Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert.83 (8.5a84)

- Die Zuwanderung erfolgt sicher, regulär und berücksichtigt den wirtschaftlichen Wohlstand so- wie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz. Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen wird Schutz gewährt. Dabei werden die geschlechter- und altersspezifischen Be- dürfnisse und Verletzlichkeiten berücksichtigt. Die Ursachen von Flucht und irregulärer Migra- tion nach Europa werden angegangen und die Integration von Flüchtlingen sowie Migrantin- nen und Migranten wird gefördert und eingefordert. 85 (10.7) - Die Demokratie wird gestärkt durch die Schaffung von Teilhabemöglichkeiten an der gesell- schaftlichen Entwicklung und an Entscheidungsprozessen, namentlich für Personen, die vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen sind. (10.2)

- Der Bund trägt den spezifischen und gemeinsamen Herausforderungen von Agglomerationen, ländlichen Räumen und Berggebieten adäquat Rechnung und wirkt auf eine kohärente Raum- entwicklung hin, die zur Minderung negativer regionaler Disparitäten und zur Erhaltung regio- naler Vielfalt beiträgt. 86 (11a) - Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. (1.3)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Alle Formen der Diskriminierung beseitigen

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Der Bund informiert über die Rechtsinstrumente, welche Opfern von Diskriminierung zur Verfügung stehen und fördert den niederschwelligen Zugang zur Justiz, um die Menschen gegen sämtliche For- men der direkten und indirekten Diskriminierung sowie der strukturellen und intersektionalen Diskrimi- nierung zu schützen. Er verstärkt seine Bemühungen, strukturelle und institutionelle Diskriminierungen sichtbar zu machen und aktiv zu bekämpfen. Er intensiviert die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Stellen, die spezifische Diskriminierungen bekämpfen, und stärkt somit den Schutz von Personen, die potenziell einer Mehrfachdiskriminierung ausgesetzt sind. Zur besseren Erfassung des Handlungsbedarfs prüft der Bund die Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage zur Diskriminie- rung aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen. (b) Die Inklusion von Menschen mit Behinderung gewährleisten Der Bund unterstützt die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, nament- lich indem er die Arbeitgeber zu Anpassungen der Arbeitsumgebung ermutigt. Er fördert ihre Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben und ergreift zusammen mit den Kantonen Massnah- men, um Hindernisse abzubauen. Dabei sorgt er insbesondere dafür, dass die Grundsätze der univer- sellen Zugänglichkeit konsequent eingehalten werden, insbesondere im digitalen Bereich. (c) Die Integration von Migrantinnen und Migranten ermöglichen und den Schutz von vulnerab- len Personen sicherstellen Der Bund ergreift, fördert und stärkt, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden wie auch der Zivilgesellschaft, Massnahmen, um eine rasche Integration von Flüchtlingen sowie Migrantin- nen und Migranten in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt zu fördern und einzufordern. Der Bund un- terstützt die Kantone und Gemeinden dabei, günstige Rahmenbedingungen für die Chancengleichheit zu schaffen – insbesondere bei Erwerb einer Landessprache, Bildung, Gesundheit und Wohnungsfra- gen – und Massnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses, der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie zur Gewährleistung des Zugangs aller zu den Dienstleistungen umzuset- zen. Mit seiner Asylpolitik schützt er vulnerable Personen und setzt sich unter anderem für sichere Zu- gangswege ein. Er beteiligt sich mit der Schaffung von kantonalen Plätzen für die Neuansiedlung (Re- settlement) an der Aufnahme von Flüchtlingen. (d) Soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Inklusion und Partizipation fördern

Der Bund setzt sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten und in Abstimmung mit den Kantonen dafür ein, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess zu fördern, der das friedliche Zusammenleben zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen zum Ziel hat. Im Vordergrund steht unter anderem die Teilhabe der ausländischen Wohnbevölkerung. So fördert der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die gesellschaftliche Vernetzung, die politische Partizipa- tion und das gegenseitige Verständnis. Zudem unterstützt der Bund Projekte, die sich mit dem Zugang möglichst breiter Bevölkerungskreise zu politischer Partizipation, verstanden als Möglichkeit der Ein- zelnen oder des Einzelnen, die gesellschaftlichen Verhältnisse mitzugestalten, auseinandersetzen.

(e) Regionale Disparitäten vermindern Der Bund ergreift Massnahmen zugunsten der nationalen Gerechtigkeit in Bezug auf das Service- Public-Angebot und für die Beseitigung regionaler Ungleichheiten, insbesondere beim Zugang zu be- stimmten Leistungsarten (Mobilität, Gesundheits- und Bildungswesen, Kultur, öffentliche Dienste) und die Wettbewerbsfähigkeit. Der Bund setzt sich für eine kohärente Raumentwicklung ein. Dabei fördert er die Zusammenarbeit der zuständigen Akteurinnen und Akteure über die Gemeindegrenzen und Dienstleistungsbereiche hinweg und unterstützt sie dabei, Lösungen zu finden, welche die Qualität und Zugänglichkeit der Grundversorgung sicherstellen. (f) Stabilität der Vorsorgesysteme langfristig sichern

Die finanzielle Stabilität der Vorsorgesysteme der Schweiz wird trotz der demographischen Entwick- lung gesichert. Der Bund sorgt dafür, dass die Reformvorschläge zur Sicherstellung des finanziellen Gleichgewichts der Vorsorgesysteme unter Beibehaltung der sozialen Absicherung die Interessen al- ler Altersklassen berücksichtigen und den Generationenvertrag einhalten.

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Internationale strategische Stossrichtungen

Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts setzt sich die Schweiz in ihrer bilateralen und multilatera- len Zusammenarbeit für die Verringerung von Diskriminierung, Ausgrenzung und Verletzlichkeiten ein und fördert die Teilhabe aller Menschen am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Le- ben. Sie engagiert sich dafür, dass institutionelle, strukturelle und kulturelle Barrieren gegenüber An- gehörigen von Minderheiten und benachteiligten Gruppen abgebaut werden und ihr Zugang zu Dienst- leistungen und Ressourcen gewährleistet wird. Die Schweiz strebt eine verbesserte globale Gouvernanz und internationale Lösungsfindung im Be- reich der Migration, des Flüchtlingsschutzes und des Schutzes intern Vertriebener an. Sie engagiert sich für Rahmenbedingungen, welche es Migrantinnen und Migranten ermöglichen, zur Sicherung der Lebensgrundlage ihrer Familien und damit zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwick- lung in ihren Herkunftsländern beizutragen. Sie setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingun- gen benachteiligter Bevölkerungsgruppen ein, unter anderem von diskriminierten und ausgegrenzten Gruppen, Menschen mit Behinderungen, Kindern, Minderheiten, Flüchtlingen, intern Vertriebenen, Migrantinnen und Migranten sowie Personen, die in extremer Armut leben. Sie fördert friedliche, ge- rechte und inklusive Gesellschaften und setzt sich für die Prävention von Konflikten und allen Formen von Gewalt ein.

Die Schweiz arbeitet mit anderen europäischen Staaten zusammen, um den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und territorialen Zusammenhalt zu verbessern und so die territorialen Disparitäten in Eu- ropa zu verringern. Die Kooperation mit den anderen Alpenstaaten ist in dieser Hinsicht von besonde- rer Bedeutung, nicht zuletzt wegen ihrer kulturellen Nähe und den ähnlichen Herausforderungen, de- nen sie sich stellen müssen.

4.3.3 Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten

Die Geschlechtergleichstellung ist in der Schweiz noch nicht erreicht. Mehr Frauen als Männer erwer- ben inzwischen zwar einen Hochschulabschluss und die Erwerbsbeteiligung der Frauen ist gestiegen. Die ungleiche Rollenverteilung bezüglich der unbezahlten Familien- und Care-Arbeit führt jedoch zu unterschiedlichen Erwerbsbiographien von Frauen und Männern und behindert die wirtschaftliche Au- tonomie von Frauen. Zu nennen sind namentlich die hohe Teilzeiterwerbsquote von Frauen und Dis- kriminierungen aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschaft sowie die noch nicht erreichte Lohn- gleichheit zwischen Frau und Mann. Frauen sind auch von Mehrfachdiskriminierung betroffen, bei- spielsweise aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft, ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Famili- enstands. Diese Ungleichheiten wirken sich negativ auf die soziale Absicherung im Erwerbs- und Ren- tenalter aus, denn das Sozialversicherungssystem beruht auf einem linearen Karrieremodell. Die Ver- einbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie oder Care-Arbeit ist noch verbesserungswürdig. Das Ange- bot für die familienergänzende Kinderbetreuung entspricht den Bedürfnissen der Eltern noch zu wenig und ist für Familien finanziell belastend. In wirtschaftlichen und politischen Entscheidungsgremien und Führungspositionen sind Frauen immer noch deutlich untervertreten. Eine Beseitigung dieser Ungleichheiten macht nicht nur aus volkswirtschaftlicher Perspektive Sinn. 87 Die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie kann sich positiv auf die persönliche Sicherheit von Frauen auswirken und ein Schutzfaktor gegen Gewalt sein. Denn Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist auch in der Schweiz nach wie vor ein grosses gesellschaftliches Problem. 88 Die Prävention und Be- kämpfung der verschiedenen geschlechtsspezifischen Gewaltformen, namentlich häusliche Gewalt, Zwangsheiraten, physische, psychische und sexuelle Gewalt, die Verstümmelung weiblicher Genita- lien und «Stalking» sind dabei prioritär.

Ziele

- Mann und Frau sind gleichberechtigt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, in der Ausbildung, in der Politik wie auch in der Familie ist gewährleistet. Das Gesetz sorgt nicht nur für die formale, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung.89 (5.1)

- Erwerbsarbeit und Familienarbeit sind ausgeglichener auf die Geschlechter verteilt. 90 (5.4) 26

- Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesi- chert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich. 91 (8.5b92)

- Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.93 (5.5) - Sämtliche Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sind eingedämmt. 94 (5.2)

Nationale strategische Stossrichtungen

(a) Die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die Lohngleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gewährleisten Der Bund setzt seine Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit fort und stellt Arbeitgebern geeignete Instrumente für die Überprüfung ihrer Lohnpraxis zur Verfügung. Bei Reformen der Sozial- versicherungen, insbesondere der Altersvorsorge, berücksichtigt der Bund die gesellschaftlichen Ent- wicklungen, namentlich die unterschiedlichen Lebensverläufe mit den damit verbundenen Bedürfnis- sen von Frauen und Männern. Der Bund trägt der Vielfalt an Familienmodellen Rechnung und setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Dazu fördert er unter anderem die Ent- wicklung einer ausreichenden Zahl von preisgünstigen ausserfamiliären Kinderbetreuungseinrichtun- gen guter Qualität. (b) Angemessene Vertretung in den Entscheidungsgremien fördern

Der Bund setzt sich klare Ziele für eine ausgeglichene Vertretung der Geschlechter in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsgremien und in Führungspositionen und ergreift wirksame Massnah- men zu deren Förderung. (c) Sexismus und Gewalt abschaffen und Geschlechterstereotypen bekämpfen

Gewalt, Sexismus und Diskriminierung verhindern die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bund verstärkt daher in enger Zusammenarbeit und Koordination mit den Kantonen die Prävent ion und Be- kämpfung von häuslicher und jeglicher geschlechtsspezifischen Gewalt, insbesondere physischer, psychischer und sexueller Gewalt, Stalking, Frauenhandel, Zwangsheirat, weiblicher Genitalverstüm- melung, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Zu diesem Zweck setzt er sich für eine Verschärfung der einschlägigen zivil- und strafrechtlichen Bestimmungen ein. Er be- kämpft nicht nur Diskriminierungen, sondern auch stereotype Rollenbilder im öffentlichen Raum, an Bildungsorten und in den Medien, einschliesslich der sozialen Netzwerke.

Internationale strategische Stossrichtungen

Die Schweiz setzt sich im Rahmen der zuständigen UNO-Kommissionen und multilateralen Entwick- lungsorganisationen aktiv für die Weiterentwicklung internationaler Politiken und Normen zur Gleich- stellung der Geschlechter, gegen die Diskriminierung und für die Rechte der Frauen ein. Mit ihren Partnerländern führt sie systematisch den Politikdialog zur Gleichstellung der Geschlechter. Dabei an- erkennt sie Frauen als wichtige Akteurinnen und Partnerinnen, bezieht Männer und Jungen in die Su- che nach Lösungsansätzen eng ein und sensibilisiert sie für die Gleichstellung.

Die Schweiz priorisiert in ihrer Aussenpolitik und der internationalen Zusammenarbeit die Stärkung der Frauen im Wirtschaftsleben, ihre Mitgestaltung von gesellschaftlichen Entscheidungen und ihre Teil- nahme an politischen Prozessen sowie die Verhinderung und Reduktion jeglicher Form von ge- schlechterspezifischer Gewalt. Sie unterstützt die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Gesund- heit und der damit verbundenen Rechte.

Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325 «Frauen, Frieden und Si- cherheit» verpflichtet sich die Schweiz zur gezielten Förderung einer aktiven Rolle der Frauen in der Vorbeugung von Konflikten und in Friedensprozessen. Sie tut dies mittels Zusammenarbeit mit lokalen 27

zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, Massnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt und Betreuung gewaltbetroffener Frauen in humanitären Kontexten sowie systematischer Förderung der Teilnahme von Frauen in politischen Prozessen und Friedensprozessen.

5 Treiber für nachhaltige Entwicklung

Die Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Finanzen sowie Bildung, Forschung und Innovation kön- nen massgeblich dazu beitragen, eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und einen wichtigen transversalen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 leisten.

Zur Erreichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung ist es zentral, den Nutzen der wirtschaftli- chen Tätigkeit von unerwünschten ökologischen und sozialen Kosten möglichst weitgehend zu ent- koppeln. Eine besondere Rolle kommt dabei geeigneten wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Lösungsansätzen der Privatwirtschaft zu. Eine Finanzwirtschaft, welche die Nachhaltigkeit ins Zentrum ihrer Entscheide setzt, leistet einen effektiven Beitrag zugunsten der Agenda 2030 und stellt gleichzeitig ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit sicher. Nicht zuletzt sind Bildung, Forschung und Innovation ein Schlüssel, um Lösungen für zentrale Nachhaltigkeitsherausforderungen zu entwickeln, fachlich abzustützen und das Wissen darum zu vermitteln.

5.1 Beitrag der Wirtschaft

Eine leistungsfähige, dynamische und gemäss den Grundsätzen der Nachhaltigkeit agierende Wirt- schaft trägt zum Wohlstand bei und ist ein wichtiger Hebel für eine nachhaltige Entwicklung. Sie ist grundlegend für menschenwürdige und sichere Arbeitsplätze, gute Erwerbsmöglichkeiten sowie auch für Innovationen zur Lösung zentraler Herausforderungen der Agenda 2030.

Durch ihre grossen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen können Unternehmen massgeblich zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen und sichern sich damit Marktchancen in ei- nem zukunftsfähigen Umfeld. Die Unternehmen sind wichtig als Arbeitgeber und Steuerzahler sowie als Motor für Innovationen und technologischen Fortschritt. Gleichzeitig können sie durch ihre Aktivitä- ten auf Gerechtigkeit, gute Arbeitsbedingungen, die Prävention von Korruption, den verantwortlichen Umgang mit Ressourcen, die Reduktion der Umweltbelastung sowie die Einhaltung von Menschen- rechten und Umweltstandards hinwirken. 95 Die Ausübung ihrer Sorgfaltspflicht zur verantwortungsvol- len Unternehmensführung (CSR) gibt den Unternehmen auch die Gelegenheit, sich einen strategi- schen Vorteil zu verschaffen, ihre Produktivität zu erhöhen und die Reputationsrisiken zu verringern. Voraussetzung dafür sind vorteilhafte Rahmenbedingungen, Rechtssicherheit und geeignete Anreize, sowohl in der Schweiz als auch international. Dazu gehört auch eine langfristig orientierte, nachhaltige Wachstumspolitik, die Produktionsfaktoren effizienter einsetzt.96 Im Gegenzug ist die Privatwirtschaft gefordert, ambitionierte Ziele für eigene Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung zu setzen und ent- sprechende Fortschritte auszuweisen.

Unternehmen schöpfen ihr innovatives Potenzial besser aus, wenn Anreize sowie weitere Rahmenbe- dingungen, insbesondere für Ressourcenschonung und eine nachhaltige Ausgestaltung von Produkti- onsketten, Geschäftsmodellen sowie Produkten und Dienstleistungen, richtig gesetzt sind. Dazu gehö- ren unter anderem wettbewerblich organisierte Märkte und internationale Offenheit, Vorgaben zur In- ternalisierung von externen Kosten, gut ausgebildete Fachkräfte, der Schutz des geistigen Eigentums und eine möglichst tiefe administrative Belastung. International richtet die Schweiz im Wirtschaftsbereich ihre Aktivitäten auf die Förderung zuverlässiger und nachhaltiger wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen aus. Dies mit dem Ziel, dass Menschen und Unternehmen sowie auch Produkte und Dienstleistungen, die aktuell durch die fehlende Internali- sierung externer Kosten nicht konkurrenzfähig sind, Zugang zu Märkten und Opportunitäten erhalten und so langfristig zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Wohlstand beitragen können. Zudem kann der internationale Handel zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Handelsabkommen, die im Einklang mit Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und internationalen Umwelt-

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konventionen sind, können dazu beitragen, dass Ungleichheiten reduziert, menschenwürdige Er- werbsmöglichkeiten geschaffen, natürliche Ressourcen nachhaltig genutzt und Wohlstand generiert werden. 97

5.2 Nachhaltigkeit im Finanzmarkt

Der Finanzmarkt birgt einen grossen Hebel für die nachhaltige Entwicklung. Nachhaltigkeitsthemen prägen zunehmend den Finanzmarkt, indem sie neue Chancen bieten, aber auch Risiken 98 bergen können. Gleichzeitig wird mit den heutigen Investitionen und Finanzierungen die künftige Ausgestal- tung der nationalen und globalen Infrastruktur, der Energieversorgung sowie der Produktionsprozesse und entsprechend auch deren Nachhaltigkeit beeinflusst.

Die Schweiz mit ihrem global bedeutenden Finanzsektor ist prädestiniert, im Bereich nachhaltiger In- vestitionen eine Vorreiterrolle einzunehmen und entsprechend zur Umsetzung der Agenda 2030 bei- zutragen. Investorinnen und Investoren verlangen vermehrt nach Anlagen und Finanzprodukten mit ausgewiesenen Nachhaltigkeitskriterien. Den Finanzinstituten eröffnen sich dadurch neue und wach- sende Geschäftsfelder. Kapitalsuchende Unternehmen haben einen Anreiz, ökologischen und sozia- len Aspekten sowie guter Unternehmensführung (sogenannte ESG-Kriterien) vermehrt Beachtung zu schenken und diese, beispielsweise im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, offenzulegen. Ziel ist es, die Schweiz zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu ma- chen. Dazu gestaltet der Bund die Rahmenbedingungen so, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes verbessert wird und gleichzeitig der Finanzsektor einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Der Bundesrat hat bereits 2016 die Basis seiner Politik für Nachhaltig- keit im Finanzsektor festgelegt, welche insbesondere die Subsidiarität staatlichen Handelns sowie das Primat marktwirtschaftlicher Ansätze umfasst. 2020 hat er die Ziele, Grundsätze und Massnahmen im Bereich Sustainable Finance weiter konkretisiert.99 Die Nachhaltigkeit ist demnach ein zentrales Ele- ment der Finanzmarktpolitik. Der Bund analysiert laufend die Finanzmarktregulierung unter dem As- pekt der Nachhaltigkeit.

Die Schweiz setzt sich für international einheitliche und vergleichbare Systeme und Instrumente zur systematischen Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen ein. Weiter fördert er die Umsetzung in- ternationaler Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung wie jene der OECD für den Finanzsektor. 100 Zudem ist im totalrevidierten CO2-Gesetz verankert, dass die Finanzflüsse klimaver- träglich ausgerichtet werden müssen. Dafür misst der Bund regelmässig die Fortschritte mithilfe von freiwilligen Klimaverträglichkeitstests für die Finanzportfolien von Schweizer Pensionskassen, Versi- cherungen, Banken und Vermögensverwaltungen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten internationaler Finanzgremien (beispielsweise G20, Financial Stability Board) zum Thema Nachhaltigkeit. Die Schweizerische Nationalbank und die Eidge- nössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) sind Mitglieder des «Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System». Dieses analysiert, inwiefern klima- und andere umweltbezogene Risiken die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gefährden und die Makroökonomie tangieren könnten und befasst sich mit der Rolle, die Zentralbanken und Aufs ichtsbehörden bei der Transition in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft spielen können. Die Schweiz setzt sich zudem für die Eindämmung illegaler Finanzflüsse ein. Sie setzt sich auf inter- nationaler und nationaler Ebene für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Standards zur Erhö- hung der Transparenz sowie zur Vermeidung und Bekämpfung der illegalen Tatbestände ein, die die- sen Finanzflüssen zugrunde liegen.

5.3 Bildung, Forschung und Innovation

Die Förderpolitik des Bundes in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation orientiert sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und trägt zur Stärkung des Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz bei. Sie stärkt die Fähigkeit der Schweiz, ihre Verant- wortung für die Zukunft wahrzunehmen und Lösungen zur Erreichung der SDG zu liefern.

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Das Bildungssystem der Schweiz ermöglicht es den Menschen, eigenverantwortlich zu denken und zu handeln, sich persönlich zu entfalten, die für die Arbeitsmarktfähigkeit erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und sowohl ihre eigene Resilienz als auch diejenige der Gesellschaft insgesamt zu stärken. Es befähigt sie, die Bedeutung der nachhaltigen Entwicklung zu erkennen und sich aktiv und reflektie- rend an ihrer Gestaltung zu beteiligen. Für ein zukunftsverantwortliches Denken ist Bildung von besonderer Bedeutung. Die Berücksichtigung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung über alle Bildungsstufen hinweg ist daher wichtig. Bildung für nachhaltige Entwicklung fördert die dazu notwendigen Schlüsselkompetenzen und kann dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Schweizer Hochschulen leisten einen bedeutenden Beitrag zur Agenda 2030 bei der Ausbildung künftiger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und Entscheidungsträgerinnen und -träger. Wissenschaft und Forschung sind nicht nur zum Verständnis des aktuellen Zustands und der Entwick- lung der natürlichen Ressourcen und unserer Umwelt im Allgemeinen wesentlich, sondern auch zum Verständnis der neuen Risiken und Nutzen der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Sie liefern Daten und Analysen, auf die sich die Gesellschaft und die Entscheidungsträgerinnen und - träger stützen können. Die internationale Zusammenarbeit ist für die Forschung und die Innovation be- sonders wichtig, da die meisten Fragen, die im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung behandelt wer- den, einen internationalen Bezug haben. Wissenschaftliche Forschung kann auch dazu beitragen, Ur- sachen für Armut und Ungleichheit festzustellen, innovative Lösungen auszuarbeiten und somit Risi- ken für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft global einzudämmen.

Die Schweizer Hochschulen sowie im Speziellen die Forschungsanstalten des ETH-Bereichs leisten durch die Generierung von Wissen und dessen Transfer in die Gesellschaft einen substantiellen Bei- trag zur Lösung von grossen gesellschaftlichen Herausforderungen wie beispielsweise dem demogra- phischen Wandel, der Inklusion aller Gesellschaftsgruppen, der nachhaltigen Wirtschaft, der Energie und dem Klimawandel. Eine Innovation ist eine Neuerung, die erfolgreich auf dem Markt umgesetzt wird. Damit Produkte, Ent- wicklungen oder Dienstleistungen als Innovationen gelten, müssen sie tatsächliche Neuerungen dar- stellen und erfolgreich auf dem Markt umgesetzt sein. Bildungsinstitutionen und Forschungsakteure leisten einen Beitrag dazu, die Ressource «Wissen» zu erzeugen, zu erweitern und für Anwendungen nutzbar zu machen – Bildungsinstitutionen über die Qualifikation des Humankapitals, Forschungsak- teure über ihre Forschungsleistungen. 101 Im Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigen Ent- wicklung kann die Innovation folglich als Treiber fungieren. Innovationen entfalten ihr volles Potenzial nur dann, wenn sie erfolgreich auf dem Markt abgesetzt werden und eine breite Verwendung in der Gesellschaft finden. Dazu braucht es Rahmenbedingun- gen, um die Innovationskapazitäten zu stärken und Absorptionsfähigkeiten zu entwickeln. Die Digitali- sierung kann den nachhaltigen Wandel erleichtern, insbesondere dank Ressourcenoptimierung, Ent- wicklung neuer Arten der Zusammenarbeit und Wertschöpfung.

6 Der Bund als Vorbild

Der Bund wendet die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung konsequent bei den eigenen Aktivitäten an. In vielen Bereichen verfügt er über wichtige Hebel, um zur Erreichung der Ziele der SNE 2030 bei- zutragen. Dieses Kapitel beschreibt, wie der Bund zu diesem Zweck als Beschaffer, Eigner von ver- selbständigten Einheiten, Anleger, Arbeitgeber und Verbraucher von natürlichen Ressourcen agiert.102

6.1 Der Bund als Beschaffer

Der Bund setzt beträchtliche Mittel für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen beziehungs- weise für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ein. Allein die zentrale Bundesverwaltung be- schaffte im Jahr 2019 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 6,1 Milliarden Fran- ken.103 Mit diesem bedeutenden Beschaffungsvolumen verfügt die öffentliche Hand über die Möglich- keit, den nachhaltigen Konsum beziehungsweise die nachhaltige Produktion massgeblich zu fördern. Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen 104 legt in dieser Hinsicht die Weichen im 30

öffentlichen Beschaffungswesen neu, und zwar zugunsten von mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswett- bewerb.

Der Bund beschafft Produkte, Dienstleistungen und Bauwerke, die während ihrer gesamten Lebens- dauer hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen gerecht werden. Er schafft einen strategischen Rahmen, welcher das Ambitionsniveau für die Nachhaltigkeitskriterien festlegt und die Umsetzung eines geeigneten Controllings und Monitorings beinhaltet. Er harmonisiert die Umset- zung des öffentlichen Beschaffungsrechts mit den Kantonen und Gemeinden.

6.2 Der Bund als Eigner von verselbständigten Einheiten

Der Bund ist zurzeit Eigner von 19 verselbständigten Einheiten, darunter Unternehmen, die ihre Dienstleistungen am Markt erbringen (z. B. Swisscom, die Schweizerische Post, die SBB oder RUAG), Institutionen mit monopolistischem Charakter (z. B. ETH-Bereich, die Schweizerische Ex- portrisikoversicherung SERV) sowie Einheiten mit Aufgaben der Wirtschafts- und der Sicherheitsauf- sicht (z. B. FINMA oder das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI).

Der Bund definiert für diese verselbständigten Einheiten strategische Ziele 105. Diese dienen ihm nicht nur zur Steuerung dieser Einheiten, sondern auch als Referenz für die zuhanden der Bundesver- sammlung abgefassten bundesrätlichen Berichte über die Erreichung dieser Ziele. Bei der Formulie- rung der strategischen Ziele wird den Nachhaltigkeitsanforderungen Rechnung getragen. Der Bund erwartet von diesen bundesnahen Unternehmen, dass sie in sozialer, wirtschaftlicher und ökologi- scher Hinsicht ein verantwortungsvolles Verhalten im Sinne der OECD-Leitsätze für multinationale Un- ternehmen und der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an den Tag legen.

6.3 Der Bund als Anleger

Mit der Ratifikation des Klimaübereinkommens von Paris hat sich der Bund dazu verpflichtet, die Fi- nanzmittelflüsse in Einklang mit einer CO 2-armen Wirtschaft zu bringen. Der Bund macht seinen Ein- fluss in den Steuergremien der institutionellen Investoren geltend, damit diese eine verantwortungs- volle Anlagepolitik verfolgen, die die Integration von Umwelt- und Sozialaspekten sowie eine gute Un- ternehmensführung (die sogenannten ESG-Kriterien) beinhaltet, und damit diese regelmässig ihre Portfolios mittels Klimaverträglichkeitstests analysieren lassen.

6.4 Der Bund als Arbeitgeber

Die Bundesverwaltung umfasst rund siebzig Verwaltungseinheiten und zählt gut 38 000 Angestellte. Der Bund hält sich an hohe ethische Normen und zeigt sich in Sachen Mitarbeitendenentwicklung, Diversität, Chancengleichheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz ehrgeizig. Der Bund fördert die Chancengleichheit in Sachen Geschlecht, Mehrsprachigkeit, Integration von Per- sonen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund sowie Generationen; dies insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt wie beispielsweise der Digitalisierung. Er sorgt dafür, dass der gesetzlichen Forderung nach Diskriminierungsfreiheit in allen Tätigkeitsbereichen und sämtli- chen Arbeitsprozessen nachgekommen wird. Die Bundesverwaltung begünstigt eine ausgewogene Geschlechtervertretung, insbesondere in Führungspositionen, sowie Arbeitsbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Arbeit und anderen Lebensbereichen erleichtern. Sie garantiert die Lohngleichheit von Frau und Mann und toleriert keine sexuellen Belästigungen.

6.5 Der Bund als Verbraucher von natürlichen Ressourcen

Der Bund hat ein Programm für das Ressourcen- und Umweltmanagement der zivilen Bundesverwal- tung (RUMBA) und ein Raumordnungs- und Umweltmanagementsystem (RUMS VBS) eingeführt, um die betrieblichen und produktbezogenen Umweltbelastungen der Bundesverwaltung systematisch zu vermindern. Er setzt Massnahmen zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelas- tung im Gebäudebereich (Elektrizität, Wärme und Abfälle), beim Papierverbrauch, bei der Mobilität

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und der Verpflegung um. Der Bund und seine verselbständigten Einheiten engagieren sich im Rah- men der Initiative Energie-Vorbild für ein innovatives und vorbildliches Energiemanagement. Der Bund betreibt ein vorbildliches nachhaltiges Immobilienmanagement. Er kommuniziert seine Lösungen und Ansätze gegen innen und aussen.

Der Bundesrat hat ein Massnahmenpaket zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundes- verwaltung verabschiedet 106. Bis 2030 soll die Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen im Inland um 50 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2006 reduzieren; das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) soll seine Emissionen gegenüber 2001 um mindestens 40 % senken.107Die Bundesverwaltung verpflichtet sich, in den Bereichen Dienstreisen und Fahrzeugbe- schaffung Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung umzusetzen. Der «Aktionsplan Flugreisen» bezweckt, die CO 2-Emissionen aus berufsbedingten Flugreisen von An- gestellten der Bundesverwaltung bis 2030 um 30 % zu senken.

Der Bund wendet bei der Organisation seiner Konferenzen und Veranstaltungen strenge Umwelt- und Sozialstandards an, insbesondere was die Ortswahl, die Verpflegung und die Anreisemöglichkeiten betrifft.

7 Zusammenarbeit und Partnerschaften zur Umsetzung der Strategie

7.1 Organisation innerhalb der Bundesve rwaltung

Direk tionskomitee Agenda 2030

Zur strategischen Koordination und Steuerung der Umsetzung der SNE 2030 sowie zur Berichterstat- tung zuhanden der UNO hat der Bundesrat das Direktionskomitee Agenda 2030 eingesetzt und damit eine institutionelle Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene bewirkt. In diesem sind die für die Umsetzung der Agenda 2030 wichtigsten Bundesstellen aus allen Departementen sowie die Bundeskanzlei auf Direktionsebene vertreten. Das Direktionskomitee Agenda 2030 stimmt sich zu strategischen Grundsatzfragen sowie zu den in- nen- und aussenpolitischen Komponenten der Agenda 2030 ab. Es erfüllt sektorenübergreifende Auf- gaben in Bezug auf die Umsetzung der Agenda 2030, der SNE 2030 sowie der Berichterstattung und fördert dabei die Verankerung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung in den Sektoralpolitiken. Das Direktionskomitee Agenda 2030 trägt somit zur Verbesserung der Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung bei und kann dem Bundesrat bei auftretenden Zielkonflikten einen Ausgleich im Sinne der nachhaltigen Entwicklung vorschlagen. Die Bundesstellen stellen die für die Umsetzung der Agenda 2030 notwendigen finanziellen und per- sonellen Ressourcen im Rahmen ihrer bewilligten Budgets sicher. Sollten zusätzliche finanzielle Mittel notwendig sein, sind diese im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses zu beantragen.

Delegierte des Bundesrates für die Agenda 2030

Die operative Leitung der Umsetzungsarbeiten obliegt den beiden vom Bundesrat ernannten Delegier- ten für die Agenda 2030, je einer Person aus dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und aus dem Eidgenössischen Departement für auswärtige An- gelegenheiten (EDA). Diese leiten alternierend das Direktionskomitee Agenda 2030 und stellen eine grösstmögliche Kohärenz zwischen innen- und aussenpolitischen Anliegen sicher. Sie koordinieren die Arbeiten zwischen allen mitinteressierten Bundesstellen zur Umsetzung der Agenda 2030 sowie die Öffentlichkeitsarbeiten, nehmen Repräsentationsaufgaben wahr und ziehen die Kantone und Ge- meinden sowie Interessengruppen aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft bei. Schliesslich berichten sie dem Bundesrat jährlich über den Stand der Umsetzung und beantragen über ihr Depar- tement allfällige Entscheide.

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Bis Ende 2022 werden die Wirksamkeit und Effizienz der Organisationsstruktur sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Aufgaben überprüft. Falls nötig, wird der Bundesrat entsprechende Anpas- sungen vornehmen.

7.2 Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden

Die Berücksichtigung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Die Umsetzung aller Massnahmen erfolgt im Rahmen der beste- henden staatspolitischen Zuständigkeiten. Für viele Politikbereiche, die zur Umsetzung der Agenda 2030 relevant sind, sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig und leisten einen wichti- gen Beitrag. Der Dialog und die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen zur Umset- zung der Agenda 2030 werden sowohl auf der politischen als auch auf der fachlichen Ebene gestärkt. Für die wirksame Umsetzung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene spielen insbesondere Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle. Sie engagieren sich dabei auch auf internationaler Ebene. Die institutionelle Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Bund, den Kantonen und den Ge- meinden werden weiter gestärkt und der offene Dialog und Einbezug gefördert. Der Bundesrat lädt die Kantone und Gemeinden dazu ein, nachhaltige Entwicklung in ihre ordentlichen Planungs- und Steue- rungsprozesse zu integrieren und dabei insbesondere auch die Schwerpunktthemen der SNE 2030 zu berücksichtigen.

Das Forum Nachhaltige Entwicklung wird als bewährte Austausch- und Vernetzungsplattform zwi- schen den drei Staatsebenen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit weitergeführt und gestärkt. Der Bund fördert regionale und lokale Nachhaltigkeitsprozesse und -projekte durch gezielte logistische, fachliche und finanzielle Unterstützung sowie durch Aktivitäten zur Vernetzung der beteiligten Akteu- rinnen und Akteure.

7.3 Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft

Nachhaltige Entwicklung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich neben staatlichen Ak- teurinnen und Akteuren massgeblich die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und die Wissenschaft beteili- gen. Mittels wegweisender Impulse und konkreter Aktivitäten leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung. Durch ein wirksames Zusammenspan- nen öffentlicher, privater und zivilgesellschaftlicher Partner können Synergien für eine nachhaltige Ent- wicklung begünstigt und negative Konsequenzen minimiert werden. Der Bundesrat bezieht alle Interessengruppen partizipativ und partnerschaftlich in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SNE 2030 sowie in die Berichterstattung mit ein. Er ist bestrebt, den offenen Austausch zwischen allen Partnern zu fördern und die vielfältige Zusammenarbeit in der Nachhaltig- keitspolitik sowohl national als auch international weiter zu stärken. Dies ermöglicht den Einbezug un- terschiedlicher Perspektiven und trägt zum besseren Verständnis der Querverbindungen zwischen einzelnen Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie der Agenda 2030 in ihrer Gesamtheit bei. Er nutzt hierzu bestehende Gefässe und schafft Raum zur Mobilisierung neuer Akteurinnen und Akteure und Ideen. Hierbei kommt der vom Direktionskomitee Agenda 2030 eingesetzten Begleitgruppe Agenda 2030, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie weiteren interessierten Kreisen zusammensetzt, eine zentrale Rolle zu.

7.4 Kommunikation

Die erfolgreiche Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung auf allen Staatsebenen und in der Gesell- schaft erfordert eine aktive Informationspolitik. Der Bundesrat sieht hierzu eine umfassende Kommuni- kationsstrategie zur Agenda 2030 und zur SNE 2030 unter Einbezug aller relevanten Akteurinnen und Akteure vor. Damit verfolgt er das Ziel, die Agenda 2030 mit ihren globalen Zielen für nachhaltige Ent- wicklung allgemein bekannter zu machen und sie gezielter mit bestehenden und neuen Aktivitäten im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu verknüpfen. Er lädt dabei auch andere Akteurinnen und Ak- teure dazu ein, konkret ihren eigenen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 darzulegen.

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8 Monitoring und Berichterstattung

Die SNE 2030 wird in einem vierjährigen Politikzyklus umgesetzt. Jeweils zu Beginn der Legislatur verabschiedet der Bundesrat einen Aktionsplan mit Massnahmen, die z ur Erreichung der Ziele der SNE 2030 beitragen. Gegen Mitte der Legislatur verabschiedet er einen Länderbericht der Schweiz zum Stand der Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz zuhanden der UNO auf der Grund- lage einer überarbeiteten Bestandsaufnahme und einer Lageanalyse, die sich auf Indikatoren abstützt.

8.1 Monitoring der nachhaltigen Entwicklung

Das Wissen um den Zustand der wichtigsten Parameter zu Chancen und Defiziten in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung ist zentral für die Interessenabwägung und die politischen Entscheide. Darum hat die Messung der nachhaltigen Entwicklung als Instrument der Umsetzung laufend an Bedeutung gewonnen.

Das weiterentwickelte Indikatorensystem zum Monitoring der nachhaltigen Entwicklung (MONET 2030) stellt die Messbarkeit des auf die Schweiz angepassten Zielrahmens der Agenda 2030 sicher. Die Indikatoren messen nachhaltige Entwicklung mit einem ganzheitlichen Ansatz, wobei die Lebens- qualität der aktuellen Generation sowie die Verteilungsgerechtigkeit über Raum und Zeit gemessen werden. Die Auswahl der Indikatoren basiert dabei nicht auf politischen Vorgaben, sondern auf einem konsistenten methodischen Konzept. Die Indikatoren erfüllen die Anforderungen an die öffentliche Sta- tistik, welche Unabhängigkeit, Transparenz und Repräsentativität gewährleistet. Der Bund leistet ausserdem gezielte aussenpolitische Beiträge zur Verbesserung der weltweiten Da- tenlage und unterstützt Entwicklungsländer bei der Verbesserung der nationalen Kapazitäten zum Mo- nitoring der nachhaltigen Entwicklung. Er setzt sich auch dafür ein, dass relevante internationale Ak- teurinnen und Akteure wie die UNO-Programme ihren Beitrag zur Datenerhebung leisten können. Auf globaler Ebene wird die Zielerreichung der Agenda 2030 anhand einer Liste von internationalen Indikatoren gemessen. Diese werden durch die UNO-Statistikkommission festgelegt und sind für alle Länder identisch. Sie werden in einem jährlichen Fortschrittsbericht des UNO-Generalsekretärs veröf- fentlicht.

8.2 Berichterstattung

Die Schweiz setzt sich für einen effizienten Überprüfungs- und Berichterstattungsmechanismus der Agenda 2030 ein. Auf internationaler Ebene haben sich die UNO-Mitgliedstaaten dazu bereit erklärt, ihre Fortschritte im Rahmen von regelmässigen Länderberichten auszuweisen. Die Berichterstattung erfolgt zuhanden des Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung (HLPF), das unter der UNO-Generalversammlung und dem UNO-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) tagt und die Um- setzung der Agenda 2030 begleitet und überprüft. Der Bundesrat berichtet alle vier Jahre auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und einer auf den Indikatoren aus MONET 2030 basierten Lageanalyse in einem Länderbericht über die Entwicklungen, Fort- und Rückschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030. Dabei werden auch internationale Peer- Dialoge angestrebt. Alle Bundesstellen berücksichtigen ausserdem die Agenda 2030 in ihrer eigenen periodischen Berichterstattung zu sektoralpolitischen Geschäften oder Bereichen. Die Umsetzung der SNE 2030 und der Massnahmen des Aktionsplans werden regelmässig evaluiert.

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Anhänge

Anhang 1 – Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung

1. Armut in allen ihren Formen und überall beenden;

2. Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern;

3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen för- dern;

4. Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebens- langen Lernens für alle fördern;

5. Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen;

6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle ge- währleisten;

7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern; 8. Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbe- schäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern; 9. Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisie- rung fördern und Innovationen unterstützen;

10. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern;

11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten;

12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen;

13. Umgehend Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergrei- fen; 35

14. Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nach- haltig nutzen;

15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und um- kehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen; 16. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Men- schen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklu- sive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen;

17. Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen.

1 Transf orming our World: The 2030 Agenda for Sustainable Development 2 Independent Group of Scientists appointed by the Secretary-General (2019). Global Sustainable Dev elopment Report 2019: The Future is Now – Science for Achieving Sustainable Development. United Nations, New York. 3 Bundesamt f ür Raumentwicklung ARE, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA (2018). Die Umsetzung der Agenda 2030 für nach- haltige Entwicklung durch die Schweiz. Bestandsaufnahme der Schweiz als Grundlage für den Länderbericht 2018. Bern. 4 Schweizerischer Bundesrat. Die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die Schweiz - Länderbericht der Schweiz 2018. Bern. 5 Als Grundlage hierzu diente die Inf ormationssammlung zum Umsetzungsstand der 169 Unterziele, welche im Rahmen der Bestandsauf nahme 2018 erstellt wurde. www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Internationale Zusammenarbeit > Agenda 2030 > Informationssammlung zum Umsetzungsstand der 169 Targets 6 Die internationalen strategischen Stossrichtungen stammen primär aus: Aussenpolitische Strategie 2020-2023; Botschaft zur Strategie der inter- nationalen Zusammenarbeit 2021-2024. 7 Zwischen 1995 und 2018 stieg die Einwohnerzahl um 21 %, während die Konsumausgaben um 42 % zunahmen. www.bfs.admin.ch > Statisti- ken f inden > Volkswirtschaft > Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung > Investitionen, Konsumausgaben > Konsumausgaben der privaten Haushalte > Gesamtwirtschaftliche Ausgaben der Haushalte für den Endkonsum (Tabelle je-d-04.02.05.01, Stand 27.8.2019), Neuenburg. 8 www.baf u.admin.ch > Themen > Thema Abfall > Das Wichtigste in Kürze (abgerufen am 5. März 2020) 9 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2018). Umweltbericht 2018. Bern 10 Art. 10 und Art. 49 USG; Bundesamt für Raumentwicklung ARE (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016 – 2019. Bern 11 Zum Beispiel die Daten von rund 4000 Produkten und Prozessen, die für die Bundesämter am wichtigsten sind und die das BAFU regelmässig aktualisiert (www.lc-inventories.ch), ecoinvent Version IFS (in Entwicklung), World Apparel Lifecycle Database (WALD) und World Food Life- cy cle Database (WFLDB) 12 http://www.bfs.admin.ch> Statistiken finden > Nachhaltige Entwicklung > Weitere Indikatoren > Der ökologische Fussabdruck der Schweiz (ab- geruf en am 25. Februar 2020) 13 www.uv ek.admin.ch > Das UVEK > Medien > Medienmitteilungen > Bundesrat will Massnahmen zur Ressourcenschonung (abgerufen am 10.07.2020) 14 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2020). Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft). Bern. Der Materialverbrauch betrug 18 Tonnen pro Person im Jahr 2016. Dieser Wert liegt deutlich über dem Durchschnitt der EU -Länder (14 Tonnen pro Person). Der Bundesrat hat im Umweltbericht 2018 festgehalten: «Aus einer fairen globalen Verteilung ergibt sich ein Schwellen- wert v on 5,2 Tonnen Rohmaterialverbrauch pro Person und Jahr wobei die unterschiedliche Relevanz verschiedener Rohstoffe für die Umwelt mit einbezogen werden muss». Wie der Energieverbrauch ist auch der Materialverbrauch ein zentraler Treiber für die Belastung der Umwelt und insbesondere des Klimas: Rund 50 % der Treibhausgasemissionen entstehen durch Abbau und Verarbeitung von natürlichen Ressourcen (International Resource Panel (IRP 2019).. 15 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Neue Wachstumspolitik 2016–2019. Bern; Bundesamt für Umwelt BAFU (2020). Massnahmen des Bun- des f ür eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft). Bern 16 Bundesamt f ür Raumentwicklung ARE (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Bern; Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Neue Wachstumspolitik 2016–2019. Bern. 17 Chemikalienverordnung (ChemV); Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV); Bundesamt für Gesundheit BAG, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Bundesamt für Umwelt BAFU, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Staatssekretariat für Wirt- schaf t SECO (2017). Strategie Chemikaliensicherheit. Bern; Biozidprodukteverordnung (VBP); Pflanzenschutzmittelv erordnung (PSMV); Ab- f allv erordnung (VVEA), Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA); Störfallverordnung (StFV) 18 Art. 2 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983; USG 19 Bundesamt f ür Umwelt BAFU. Grüne Wirtschaft - Berichterstattung und Aktionsplan (2013). Bern 20 In der Schweiz sind rund 42 % der erwachsenen Bev ölkerung übergewichtig und 11 % davon adipös; bei Kindern und Jugendlichen liegt der Anteil bei rund 15 %. www.bag.admin.ch > Gesundheitsförderung & Prävention > Körpergewicht > Übergewicht und Adipositas (abgerufen am: 21.09.2020) 21 Zimmermann A., Nemecek T., Waldvogel T. Umwelt- und ressourcenschonende Ernährung: Detaillierte Analyse für die Schweiz, Agroscope Science, 55, 2017, 1-170 22 Bundesamt f ür Umwelt (2019). Lebensmittelverluste in der Schweiz: Umweltbelastung und Verminderungspotenzial. Zürich 23 Def inition Ernährungssystem und nachhaltige Ernährungssysteme: HLPE 2014 24 Zimmermann A., Nemecek T., Waldvogel T. Umwelt- und ressourcenschonende Ernährung: Detaillierte Analyse für die Schweiz, Agroscope Science, 55, 2017, 1-170 25 Langf rist-Ziel: Bis 2050 ernährt sich die Bevölkerung entsprechend der Lebensmittelpyramide. Mit einer linearen Entwicklung würden sich bis 2030 33 % der Bev ölkerung entsprechend den Empfehlungen der Lebensmittelpyramide ernähren. 26 Postulat 18.3829, Isabelle Chevalley, vom 05.03.2018. Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung. Das Ziel wird in der Antwort auf das Postulat Chevalley präzisiert werden.

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27 Gemäss Sektorstrategie Klima Landwirtschaft und Ernährung (Stand 18.06.2020). Der grosse Handlungsbedarf in diesem Bereich wird sowohl in nationalen (zum Beispiel Zimmermann et al. 2017) wie auch internationalen Studien wie zum Beispiel The Lancet (2019): Food in the Anth- ropocene oder Akenji et al. (2019) dargelegt, wobei letztere postuliert: «the required footprint reductions in the case of developed countries are at least 47 % in nutrition (…) by 2030». Das vorliegende Etappenziel wurde mit Blick auf die Umsetzbarkeit formuliert. 28 Langf rist-Ziel: Bis 2050 und im Vergleich zu heute produzieren alle Schweizer Betriebe ressourcenschonend und standortangepasst. Mit einer linearen Entwicklung würden bis 2030 und im Vergleich zu heute 33 % der landwirtschaftlichen Betriebe die Anforderungen der ÖLN-Vorgaben nachweislich übertreffen. 29 Sie unterstützt ausserdem die Umsetzung des OECD/FAO-Leitfadens für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten. OECD/FAO (2016). OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten. Paris 30 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. CSR-Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates (Aktionsplan 2015-2019 und Aktionsplan 2020- 2023). 31 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt (2015-2019 und 2020-2023). Bern; Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angele- genheiten EDA (2020). Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2020-2030. Bern; Bundesamt für Umwelt BAFU (2020). Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz (Grüne Wirtschaft). Bern 32 Vereinte Nationen (2011). Guiding Princples on Business and Human Rights S.4, New Y ork und Genf. 33 Die OECD-Leitfäden bzw. Papiere zur Sorgfaltsprüfung enthalten Empfehlungen für alle Branchen sowie spezifisch für den Rohstoff -, Landwirt- schaf ts-, Textil- und Finanzsektor (vgl. http://mneguidelines.oecd.org/duediligence/) 34 Schweizerischer Bundesrat (2018). Umwelt Schweiz. Bericht des Bundesrates. Bern. 35 IPCC (2018): Global warming of 1.5°C. An IPCC Special Report on the impacts of global warming of 1.5°C above pre-industrial levels and related global greenhouse gas emission pathways, in the context of strengthening the global response to the threat of climate change, sustainable development, and efforts to eradicate poverty. In Press 36 https://www.meteoschweiz.admin.ch > Klima >Schweizer Klima im Detail > Vorindustrielle Referenzperiode (abgerufen am: 10.3.2020) 37 National Centre for Climate Services (2018): CH2018-Klimaszenarien für die Schweiz. Zürich 38 Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO 2-Gesetz) (25.09.2020). [Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2021] 39 Bundesratsbeschluss 28.08.2019 40 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2012): Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz. Ziele, Herausforderungen und Handlungsfelder. Erster Teil der Strategie des Bundesrates, 2.März 2012 41 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2016). Konzept Klimaprogramm Bildung und Kommunikation. Bericht an den Bundesrat vom 4. August 2016. Bern. 42 Schweizerischer Bundesrat (2012): Strategie Biodiversität Schweiz. Bern. 43 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2020). Landschaftskonzept Schweiz. Landschaft und Natur in den Politikbereichen des Bundes. Bern. 44 The United Nations Office for Disaster Risk Reduction UNISDR (2015). Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030. Geneva. 45 Bundesamt f ür Raumentwicklung ARE (2016). Perspektiven des Schweizerischen Personen- und Güterverkehrs bis 2040. Bern. 46 Bundesamt f ür Energie BFE (2018). Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2018. Bern 47 Art.3 EnG 48 Art.1 Abs.1 EnG; Art. 89 Abs. 1 BV 49 Art. 2 und Art. 5 Abs. 1 Bst. b EnG 50 Dieser Abschnitt wird, falls nötig, an die Ergebnisse des in Ausarbeitung befindenden Biodiversitätsrahmenwerk angepasst. 51 IPBES (2018): Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger des Regionalen Assessments zur biologischen Vielfalt und Öko systemleis- tungen in Europa und Zentralasien der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services. IPBES-Sekreta- riat, Bonn. 52 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2017). Biodiversität in der Schweiz: Zustand und Entwicklung. Ergebnisse des Überwachungssystems im Bereich Biodiv ersität, Stand 2016. Bern. 53 R. Delarze, Y .Gonseth et al. (2015). Lebensräume der Schweiz, [in Überarbeitung] 54 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2012). Strategie Biodiversität Schweiz. Bern. 55 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2016). Strategie der Schweiz zu inv asiven gebietsfremden Arten. Bern. 56 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2012). Strategie Biodiversität Schweiz. Bern. 57 Bundesamt f ür Umwelt BAFU (2012). Strategie Biodiversität Schweiz. Bern.; Die absolute Zahl richtet sich nach einem international vereinbar- ten Flächenziel. 58 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG), Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) 59 Schweizerischer Bundesrat (2020). Bodenstrategie Schweiz f ür einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden. Strategie des Bundesrates. Bern 60 Schweizerischer Bundesrat (2020). Bodenstrategie Schweiz f ür einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden. Strategie des Bundesrates. Bern 61 Zu den globalen biodiv ersitätsrelevanten Umweltabkommen zählen Folgende: Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD), Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), Bonner Übereinkommen zur Erhaltung wan- dernder, wildlebender Tierarten (CMS), Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITP- GRFA), Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete, Internationales Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (UN- ESCO WHC), Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) der FAO und Internationale Walfangkommission (IWC) 62 Zu den regionalen biodiv ersitätsrelevanten Umweltabkommen zählen unter anderem Folgende: Berner Konvention des Europarats zur Erhal- tung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, Landschaftskonvention des Europarates 63 IPBES (2019): Global assessment report on biodiversity and ecosystem s ervices of the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiver- sity and Ecosystem Services. 64 Nagoy a Protocol on Access and Benefit-sharing 65 In der v orliegenden Strategie wird sowohl der Begriff «Chancengleichheit» wie auch der Begriff «Chancengerechtigkeit» verwendet. «Chancen- gleicheit» im Sinne des Ziels, dass alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe haben, «Chancengerechtigkeit» im Sinne des operativen Umsetzungsprinzips, das heisst, des Schaffens der Bedingungen, welche sicherstellen, dass alle Menschen die ihnen zustehenden Chancen und Möglichkeiten erhalten. 66 www.bf s.admin.ch > Statistiken finden > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und materielle Entbehrung > Armut (abgerufen am: 10.3.2020) 67 Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF (2018). Bildungsbericht Schweiz 2018. Aarau. 68 Anf orderungen an «angemessenen Wohnraum» gemäss BSV, BWO (2015): Wohnversorgung in der Schweiz: Abgeschlossenheit, bauliche Stabilität und Zugänglichkeit, menschliche Zweckbestimmung, Trockenheit und Beheizbarkeit, angemessene Belüftung und Beleuchtung, Raumgrösse (Minimum an räumlicher Bewegungsfreiheit, Sanitäre Einrichtungen (räumlich abgetrennte Toilettenanlagen und Waschmöglich- keiten mit sauberem, fliessendem Wasser), unentbehrliche Grundausstattung (Unpfändbarkeit von Vermögenswerten wie Möbel oder Hausge- räten), Lage (Vermeidung von Ausgrenzung durch Wohnlage, Zugang zu elementaren Dienstleistungen), Privatheit (minimale Rückzugsmög- lichkeit) 69 Bundesamt f ür Sozialversicherungen BSV, Bundesamt für Wohnungswesen BWO (2015). Wohnversorgung in der Schweiz. Bestandsaufnahme über Haushalte von Menschen in Armut und prekären Lebenslagen. Forschungsbericht Nr. 15/15. Bern. 70 Schweizerischer Bundesrat (2017). Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen – Chancen und Risiken, Be- richt des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 15.3854 Reynard vom 16.09.2015 und 17.3222 Derder vom 17.03.2017. Bern. 71 Schweizerischer Bundesrat (2020). Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023. Bern 72 Schweizerischer Bundesrat (2020). Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023. Bern; Bundesamt für Gesundheit (BAG) (2019). Gesund- heit2030. Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020–2030. Bern. 73 Schweizerischer Bundesrat. (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Bern. 37 74 Art. 8, Abs. 2 und 3 BV (Rechtsgleichheit), Art. 61a BV (Bildungsraum Schweiz), Art. 63 BV (Berufsbildung), Art 63a BV (Hochschulen), Art 66 BV (Ausbildungsbeiträge)

75 Der Begrif f «Rasse» wird hier im Sine der Verfassung zur Bezeichnung eines sozial konstruierten Kategorisierungs- und Ausschlussmerkmals v erwendet. 76 Dies umf asst auch Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. 77 Darunter f ällt insbesondere Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung und Diskriminierung aufgrund der fahrenden Lebensweise. 78 Art. 8 Abs. 2 BV 79 Schweizerischer Bundesrat (2016). Recht auf Schutz vor Diskriminierung. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Naef. Bern. 80 Volksabstimmung vom 9. Februar 2020: Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. 81 Der Begrif f «Rasse» wird hier im Sine der Verfassung zur Bezeichnung eines sozial konstruierten Kategorisierungs- und Ausschlussmerkmals v erwendet. 82 Art. 8 Abs. 1 und 2 BV 83 Art. 8 Abs. 4 BV; Schweizerischer Bundesrat (2020). Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023. Bern ; Schweizerischer Bundesrat. (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Bern. 84 SDG-Target 8.5 wird zweimal auf geführt, um den unterschiedlichen Aspekten der Unterthemen, welche das Target abdeckt, Rechnung zu tra- gen. 85 Asy lgesetz (AsylG), Ausländergesetz (AuG), Freizügigkeitsabkommen FZA, IZA-Strategie 2021-2024, 86 Art. 1 Bundesgesetz über Regionalpolitik, Raumkonzept Schweiz, Agglomerationspolitik des Bundes 2016+, Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete 87 World Economic Forum (2019). Global Gender Gap Report 2018. Genf. 88 So wurden beispielsweise im Jahr 2018 7576 Frauen Opfer häuslicher Gewalt, was einem Anteil von 71 % aller Fälle entspricht. www.bfs.ad- min.ch > Statistiken finden > Kriminalität und Strafrecht > Polizei > Häusliche Gewalt (abgerufen am: 10.3.2020) 89 Art. 8 Abs 3 BV, Schweizerischer Bundesrat. (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Bern. Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) 90 Schweizerischer Bundesrat (2020). Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023. Bern. 91 Art. 8 Abs 3 BV, Schweizerischer Bundesrat (2020). Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023. Bern 92 SDG-Target 8.5 wird zweimal auf geführt, um den unterschiedlichen Aspekten der Unterthemen, welche das Target abdeckt, Rechnung zu tra- gen. 93 Schweizerischer Bundesrat. (2016). Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019. Bern. 94 Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel 2017-2020, Schweizerisches Strafgesetzbuch (SR 311.0), Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019, Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW), Istanbul-Konvention 95 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2020). Positionspapier und Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Ge- sellschaft und Umwelt (2015-2019 und 2020-2023). Bern; Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA (2020). Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (2020-2023). Bern. 96 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2013). Grundlagen für die Neue Wachstumspolitik – Analyse der bisherigen und Ausblick auf die zukünf- tige Strategie. Bericht des WBF in Erfüllung des Postulates 13.3907, Leutenegger Oberholzer. Bern. 97 Nebst dem Engagement für die nachhaltige Ausgestaltung des internationalen Handels an der WTO und in Freihandelsabkommen nimmt die Schweiz an den Verhandlungen f ür ein Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability, ACCTS) teil. 98 Bei diesen sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken handelt es sich um Ereignisse oder Gegebenheiten aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens -, Finanz- und Er- tragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schliesst klimabezogene Risiken in F orm von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein. Beispiele sind finanzielle Risiken, welche sich aus physischen Schäden aufgrund des Klimawandels ergeben, die f inanziellen Auswirkungen für die Landwirtschaft aufgrund des Verlusts der Biodiversität, Schadenersatzklagen aufgrund von Nichteinhaltung v on Produktsicherheitsstandards, Auswirkungen auf die Reputation von Unternehmen, sowie Marktpreisrisiken aufgrund sich verändernder Marktbedingungen wie die Einpreisung von erwarteten regulatorischen Massnahmen. 99 www.sif .admin.ch > Medienmitteilung vom 26.6.2020 (abgerufen am: 9.7.2020) 100 mneguidelines.oecd.org > OECD Guidelines for Multinational Enterprises. (abgerufen am: 9.7.2020) 101 Schweizerischer Bundesrat (2018): Gesamtschau der Innovationspolitik. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 13.3073, Derder, 13. März 2013. Bern. 102 Urs Bolz, Pascal Lüthi et al. (2017). Corporate Social Responsibility (CSR), Der Bund als Vorbild? Eine Auslegeordnung , im Auftrag des ARE; Corporate Social Responsibility (CSR), Der Bund als Beschaffer (2018), im Auftrag des ARE; sowie Corporate Social Responsibility (CSR): Der Bund als Vorbild? Auslegeordnung, Handlungsmöglichkeiten und Checkliste zum persönlichen Einstieg (2018), im Auftrag des ARE und BAFU. Bern. 103 Beschaffungskonferenz des Bundes BKB > Öffentliches Beschaffungswesen > Beschaffungscontrolling Bundesverwaltung (abgerufen am 18.09.2020) 104 In Kraf t ab 1.1.2021 105 www.ef v .admin.ch > Themen > Finanzpolitik, Grundlagen > Corporate Governance > Grundlagen (abgerufen am 5.12.2019) 106 www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrats > Bundesrat beschliesst Paket zur Senkung des Treibhausgas-Ausstosses in der Bundesverwaltung (abgerufen am 2.6.2020) 107 Bundesamt f ür Energie BFE (2020). Detailkonzept RUMBA2020+ (2020-2023). Bern.

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