Zurich Social Insurance Court
- Documents
- 34'454
- Date range
- 2000–2026
- Mar 13, 2000–Jun 17, 2026
- Languages
- 1
- Coverage
- 99%
- 34'454 of 34'696
- Last run
- Sep 19, 2026
Activity
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Languages
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- German100%
Other sources
Zurich
- Zurich High Court28'420
- Government Council of the Canton of Zurich18'777
- Zurich Administrative Court11'934
- Zurich Commercial Court4'685
- Zurich Court of Cassation1'455
- Zurich Building Appeals Court1'151
- Zurich Laws955
- Zurich Tax Appeals Court885
- Zurich District Court628
- ch-zh:tax-guidance137
- Horgen District Court106
- Winterthur District Court85
Documents
34'454 documents
Invalidenrente ab Juli 2017 nach Rückweisung (UV.2018.00078) und neuem Gutachten. Einkommensvergleich per Rentenbeginn, Invalideneinkommen mit LSE 2016 ohne Leidensabzug. Keine Integritätsentschädigung bei neuropathischem Schmerzsyndrom mit guter Funktionalität des Arms.
UV.2024.00165Nov 24, 2025DE
Hilfsmittel Ziff. 4 HVI-Anhang: Revision, Verbesserung ausgewiesen, neu Versorgung mit orthopädischen Schuheinlagen (Ziff. 4.05* HVI-Anhang) statt orthopädischen Serienschuhen (Ziff. 4.01 HVI-Anhang) medizinisch ausreichend, jedoch kein Anspruch auf Kostenübernahme, da keine notwendige Ergänzung einer medizinischen Eingliederungsmassnahme darstellend. Mangels Einschränkung in der Fortbewegung, der Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt und der Selbstsorge auch kein Anspruch auf Hilfsmittel gemäss Ziff. 4.02-4.04 HVI-Anhang.
IV.2025.00290Nov 24, 2025DE
Medizinischer Sachverhalt wurde nicht genügend abgeklärt. Rückweisung.
IV.2025.00288Nov 24, 2025DE
Dem von der IV-Stelle eingeholten bidisziplinären Gutachten kommt kein Beweiswert zu. Unklarheiten im Gutachten betreffend Arbeitsfähigkeit. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.
IV.2024.00618Nov 24, 2025DE
Ob zwischen Nachnamen und Vornamen ein Komma steht oder nicht, ändert nichts an der Identität des Versicherten; Prämien sind geschuldet und zu Recht betrieben worden; Abweisung.
KV.2025.00096Nov 21, 2025DE
Der Anspruchsbeurteilung liegt keine hinreichend medizinisch abgestützte Einschätzung der Restarbeitsfähigkeit zu Grunde. Die Verletzung der Abklärungspflicht durch die IV-Stelle zieht die Aufhebung ihres Entscheides und die Rückweisung der Angelegenheit zur Vornahme der noch nötigen Sachverhaltsabklärungen nach sich.
IV.2025.00537Nov 21, 2025DE
Nichteintreten auf Neuanmeldung, keine wesentliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation glaubhaft gemacht, Abweisung.
IV.2025.00507Nov 21, 2025DE
Weder in somatischer noch in psychiatrischer Hinsicht ist ein invalidisierender Gesundheitsschaden ausgewiesen; Rentenanspruch verneint.
IV.2025.00146Nov 21, 2025DE
Divergierende medizinische Einschätzungen bezüglich psychischer und gynäkologischer Beschwerden, bislang wurde kein medizinisches Gutachten eingeholt; Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.
IV.2024.00492Nov 21, 2025DE
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eines bulgarischen Staatsbürgers, Beschäftigungslandprinzip, Eintagesprinzip, keine Zuständigkeit der Schweiz zur Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung.
AL.2025.00242Nov 21, 2025DE